8512 Nichtamtlicher Teil. ^ 233, 6. Oktober 1904. Kr. 8".^ , 4 Aöd. 5 Kölns. Versailles illuströo. 20 sanvisr 1901. 8. 115—119. 26. ^ovöradör^ 1888. i i ' ^ eent. clö Kranes. Oxkorä, 18 ootobrö (1789). a oelui ckö N. Iö Laron ckö ka^es. Karls 1786. 4". äö ObabriUan. Karls 1788. 4". ^1776. 4°.^ Ko^ue et Vauolrer. Karls 1788. 4". 28.^^^1786. o^obisnön in äöi ke^äensr ööitunx vom köponsö cku eowtö ckö kröeourt aux wöwolrös ä'ktlönvlllö, Vauobör öt Koyuö. Karls 1776. 4". ke^uvtö pour kötavx ckö Villöttö. Karls 1786. 4". *kötaux ckö Villöttö: Nöinolrö blstorl^uö äss intri^uös ckö 1a eonr. Nöuebatöl 1872. 16". 8 kr. 'o?^i864. ^2°?^o eolliei, öpisoäe cku löANö 6 koui^XVI. ^1902.^' ^ ^ ^0068 ^ Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver breitung unzüchtiger Schriften sind am 11. Mai d. I. vom Land gericht Stettin die drei Inhaber bezw. Leiter einer Buch- und Papierhandlung zu 100 bezw. 50 und 30 ^ Geldstrafe verurteilt worden, daneben eine Verkäuferin zu 10 ^ Geld strafe. Es handelte sich um Bücher mit folgenden Titeln: »Im Banne des Lasters«, »Enthüllte Geheimnisse der Liebe und Ehe-, »Das Weib als Prostituierte«, »Im Paradies der Liebe und Ehe«. Die Bilder auf den Umschlägen sind als unzüchtig erachtet worden, da sie halbentblößte Frauenspersonen usw. darstellen. Die Bilder sind nach Ansicht des Gerichtes ge eignet, die Lüsternheit zu erregen. Der Inhalt der Bücher ist nicht unzüchtig. Die Leiterin der Filiale hatte die Angeklagten darauf aufmerksam gemacht, daß das Publikum an den Bildern Anstoß nehme. Dennoch haben die Angeklagten die Bücher weiter feilgehalten. Die von den drei ersteren Verurteilten eingelegte Revision führte aus: Das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Allgemein heit sei nicht maßgebend, sondern das des normalen Menschen. Dieser finde die fraglichen Bilder aber höchstens albern. Bilder und Bücher eien nicht zu trennen. Das Reichsgericht verwarf in der Verhandlung am 4. d. M. die Revision als unbegründet. Der Begriff der Unzüchtig keit sei nicht verkannt. Nur auf das Gefühl der Allgemeinheit komme es an, da die Empfindung des Volkes geschützt werden solle Beschlagnahmte Druckschrift. — Auf Veranlassung einer auswärtigen Gerichtsbehörde ist am 3. d. M. in Leipzig das neuerschienene Druckwerk »Dichtungen und Gespräche des Conrad, wegen seines unzüchtigen, nach § 184 des Reichsstras- gcsetzbuchs strafbaren Inhalts durch Beamte des Polizeiamts in einer größer« Anzahl von Exemplaren beschlagnahmt z ^(Leipziger Ztg.) Kataloge, Preislisten, Modebilder nach Neuseeland. — Nach einer Verfügung des Vorsidenden der Zoll- und Handels abteilung sind Kataloge, Preislisten und Modebilder, gleichviel ob sie einzeln an eine bestimmte Adresse oder in größeren Mengen an Agenten nach Neuseeland eingeführl werden, nur dann zollfrei es sich dagegen um Kataloge, Preislisten und Modebilder handelt, die als Anpreisungen von Waren der in der Kolonie ansässigen Personen oder Firmen dienen sollen, so ist ein Zoll von 25. v. H. Wracks Journal.) Zum Kongreß des Weltpostvereins. — Die Verkehrs kommission des Deutschen Handelstags hat beschlossen, dem am 21. April 1905 in Rom zusammentretenden Weltpostvereins- 2. Einführung von Postwertzeichen, etwa frankierten Brief umschlägen, für bezahlte Briefantwort. 3. Zulassung von Mit teilungen auf einem Teil der Vorderseite der Postkarten. Drucksachen. 4. Herabsetzung des Portos für Drucksachen. Postpakete. 5. Allgemeine Einführung der in Deutschland gemäß § 24 der Postordnung für das Deutsche Reich bestehenden Einrichtung der dringenden Pakete. Bayern und dem übrigen Deutschen Reich, sowie für den Verkehr mit Österreich-Ungarn, der dritte Vorschlag auch für den inner« Verkehr im Deutschen Reich. (Allg. Ztg.) Romans -Claudine auf der Schulbank« angestrengt war, das Urteil gefällt. Die Veröffentlichung des Romans, der als von Willy verfaßt und von Christian Meyer übersetzt bezeichnet wurde, fortgesetzt, dann eingestellt worden; später aber wurde vom Rest des Romans eine Inhaltsübersicht gegeben. Die Kläger, die In haber des Urheber- und Übersetzerrechts waren und den Roman