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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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8284 Nichtamtlicher Teil. ^Ik 227, 29, September 1904, obiger Ordnung für den in Betracht kommenden Geltungs bereich bewirken. Der Restbuchhändler hätte also nach dem Kölner Anträge zum Vertrieb der ihm überlassenen Schrift werke nur das Mittel des herabgesetzten Ladenpreises zur Verfügung, Der Verleger übergibt aber im weitaus größten Teil der Fälle Schriftwerke erst dann dem Restbuchhändler, wenn er das Mittel des herabgesetzten Ladenpreises schon erfolglos erprobt hat, damit im Restbuchhandel unter Zuhilfenahme der gänzlichen Aufhebung des Ladenpreises versucht werde, dem Schriftwerk Absatz zu schaffen, und so die andern falls notwendig werdende Makulierung der Bestände ver hindert werde. Durch Aufhebung des Z 3 der Restbuchhandelsordnung würde somit das wesentlichste Mittel, mit dem der Rest buchhandel für den Vertrieb eines Werks arbeitet, ver nichtet und daher die gesamte Restbuchhandelsordnung be deutungslos werden. Abgesehen aber hiervon, stellen sich der Durchführung des Antrags, so wie diese in der Erläuterung des Kölner Vereins vorgesehen ist, zahlreiche, schwer zu beseitigende Hindernisse entgegen. Nur einige von diesen seien als Bei spiel herausgegriffen. Ein großer Teil der beim Restbuchhändler eingehenden Bestellungen erfolgt, was in dem Erläuterungsschreiben der Kölner Buchhändler außer acht gelassen ist, ohne Offerte lediglich auf Bestellzettel, Postkarten, Briefen usw. In allen diesen Fällen müßte nach den Kölner Erläuterungen vor Effektuierung dieser Ordres erst eine Einigung zwischen Restbuchhändler und Antiquaren bezüglich der Jnnehaltung des Ladenpreises stattfinden. Die hierdurch entstehende Verzögerung bei Effektuierung der Ordres dürfte die aus drückliche Vereinbarung bezüglich des Ladenpreises in den einzelnen Fällen nicht angängig erscheinen lassen. Demnach müßte der Restbuchhändler alle Buchhändler — denn jeder bestellt möglicherweise ab und zu einmal bei ihm etwas — von vornherein davon unterrichten, daß er von ihnen Einhaltung eines Ladenpreises verlange. Eine große Anzahl Firmen dürften auf dieses Verlangen nicht eingehen, da sie in vielen Fällen größere Bestellungen nur in der Annahme aufgeben, ein erhebliches Risiko dadurch auszuschließen, daß sie die bestellten Werke zu ihnen angemessen erscheinenden Preisen jederzeit verkaufen dürfen. Da nach dem Kölner Antrag an diese Wider strebenden nicht geliefert werden soll, so müßte der Rest buchhändler bei Eingang von Bestellungen erst feststellen, ob der betreffende Besteller sich zur Einhaltung des Ladenpreises verpflichtet hat. Bei großem Geschäftsbetrieb sind infolgedessen Verstöße gegen die übernommene Ver pflichtung, niemandem zu liefern, der nicht versprochen hat, den Ladenpreis innezuhalten, unvermeidlich. Die Erläuterungen zum Kölner Anträge sehen als Mittel, die Jnnehaltung eines Ladenpreises zu erzwingen, die Stipulierung einer Konventionalstrafe seitens des Antiquars an den Restbuchhändler vor. Durch die An nahme einer Faktur, die den in den Kölner Erläuterungen vorgeschlagenen bezüglichen Vermerk tragen würde, dürste ein rechtlich gültiges Versprechen einer Konventionalstrafe nach der herrschenden Judikatur nicht entstehen. Selbst wenn aber stets rechtlich gütige Versprechen einer Konventionalstrafe vorhanden sein würden, so würde doch die gerichtliche Verfolgung der eventuell entstandenen Ansprüche auf Konventionalstrafe dem Restbuchhändler zahl reiche Mühen und Unannehmlichkeiten bereiten und ihn lediglich zum Prozeßbevollmächtigten der Antiquare machen. Er würde daher gewöhnlich den Rechtsweg gegenüber Zu widerhandelnden nicht beschreiten, und somit würde die Stipulierung der Konventionalstrafe bedeutungslos sein. Alle diese Erwägungen lassen den Antrag für den ge samten Buchhandel unannehmbar erscheinen. Die vom Kölner Verein mit ihrem Antrag angeregte Frage der festen Ladenpreise im Restbuchhandel dürste die größte Beachtung verdienen; es wären demnach weitere Meinungsäußerungen der Herren Kollegen am Platze, — Siegfried Neufeld in Firma Neufeld L Henius, Kreis Norden — Fünfundzwanzig Jahre. »Up ewig ungedeeltl- »Was in unsrer Jugend von unsrer kleinen meerumschlungenen Heimat galt, das ruse ich Ihnen als Wunsch zu für Ihr Zusammenhalten mit dem großen Gesamtbuchhandel: UP ewig unge- deelt!« — Mit diesen Worten schließt das Glückwunschschreiben eines Mitgliedes des Börsenvereins-Vorstandes an uns. Nun, solch' Wunsch fällt bei uns auf fruchtbaren Boden, Womit soll ich nun den Festbericht beginnen? An erster Stelle hebe ich dankend hervor die feine und sichre Art, mit der unser Vorsitzender A, Frederking in allen Versammlungen zu leiten und zu repräsentieren ver stand, Dann erwähne ich auch gleich die Festschrift: -Der Buchhändler-Verband Kreis Norden in den ersten 25 Jahren seines Bestehens 1879—1904,- Es ist meines Wissens der erste, zwar nur ganz umrißartige Versuch einer zusammen hängenden Darstellung der buchhändlerischen Ereignisse jener Zeit, natürlich im Rahmen der Anteilnahme des Kreises Norden, Am Sonnabend den 17, September, abends 8 Uhr, fand in den Räumen des Kaiserhofes in Altona die Begrüßungsversammlung statt. Mehr als 6V Personen, Damen und Herren in bunter Reihe, hatten sich einge stellt, darunter als Vertreter auswärtiger Vereine Richard Bräuninger aus Zwickau, Alexander Ganz aus Köln und H, Warkentien aus Rostock, Die Altonaer Kol legen fühlten sich in dem Glanze dieser Gesellschaft um so gehobener, als sie zum erstenmal eine buch händlerische Versammlung in ihren Mauern bewillkomm nen konnten. Deshalb redeten sie auch sämtlich zur Begrüßung und setzten die Schönheiten und Vorzüge Altonas in das glänzendste Licht, nicht vergessend daran zu erinnern, daß in den Räumen des Kaiserhofes vor vierzehn Tagen der Kaiser die Vertreter der Provinz und der Armee zu Gaste gehabt hätte. Sie vergaßen aber zu erwähnen, was für die anwesenden Damen, Mütter, wie Töchter angesichts der erklecklichen Zahl -unbegebener« Herren von besonderm Interesse war, daß Altona der Ort sei, wo Verlobungen proklamiert wurden, was dann von anderer Seite unter freundlichen Worten auf die Damen nachgeholt wurde. Alsbald erwies sich die Unentbehrlichkeit der Damen, Es sollte ein allgemeines Lied gesungen werden, keiner der Herren konnte es ohne Noten, die der Festausschuß wohl bedacht, aber nicht mitgebracht hatte, begleiten. Siehe da, die Gattin eines Kollegen, nachdem ihr die fremde Melodie vorgesummt und -getrillert war, schritt zum Klavier; — einige Probegriffe, und alsbald rauschte der Gesang unter sicherer Begleitung dahin. Wieder ein Erweis für die Wahrheit des Wortes: »Es ist nicht gut, daß der Mann allein sei!- Als phänomenal möchten wir diese Leistung trotzdem nicht bezeichnen, denn der, der die Melodie dem Ohre der Virtuosin vermittelte, stammt aus Leipzig, jener Stadt, die zu den Lerchen in weltbekannter Beziehung steht,
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