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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Tagesordnung. Herr Ernest Vandeveld verlas einen, von großem Sach verständnis zeugenden Bericht über diese Angelegenheit, in dem er heftige Ausfälle gegen die Niederländer so viel wie möglich vermieden hatte. Er wies auf die systematisch ausgeführten lite rarischen Diebstähle in Niederland und auf die bisher ge machten Versuche, solche zu verhindern, hin. Zum Schluß gab er die Versicherung, daß die Stimmung unter den Niederländern für den Anschluß von Tag zu Tag günstiger werde und möglicher weise nur noch ein Druck auf die öffentliche Meinung nötig sei, um die neue Regierung zum Beitritt zur Berner Konvention zu veranlassen. Die beste Weise, um dieses Ziel zu erreichen, sei die, der »^.Zkoeiatioll litterairo et artietigue internationale« die Aufgabe zu übertragen, die Künstler und Schriftsteller in den europäischen Ländern um ihre Meinung über die ablehnende Haltung der Niederlande zu befragen, die empfangenen Antworten in ein Memorandum zusammenzufassen und damit der Niederländischen Regierung im speziellen und dem niederländischen Volk im allgemeinen zu beweisen, daß die ganze gesittete Welt die hollän dische Kunst-Freibeuterei verurteile. Diese Mitteilungen wurden noch durch die Ausführungen des niederländischen Delegierten, Herrn Robbers, ergänzt. Dieser feurige Streiter für die Berner Konvention schilderte den Werde gang des Berner Konventionsbundes in Niederland, für dessen Zustandekommen schon sein Vater vor langen Jahren eingetreten sei. Er wies darauf hin, daß die niederländische Regierung stets nur die Interessen der Buch- und Kunsthändler, aber nie die der Buchschreiber und Künstler im Auge gehabt habe. Es wurde den Künstlern und Schriftstellern förmlich als Schande an gerechnet, daß sie für ihre Arbeit Geld verlangten; sie stellten sich dadurch auf dieselbe Stufe wie Arbeiter, hieß es. Seitdem sei eine Wendung zum Bessern eingetreten. Dem Berner Konoentionsbunde hätten sich tonangebende Vereine und Per sonen im ganzen Lande, ja selbst der Verband der Buchverleger angeschlossen. Von weittragendster Bedeutung jedoch sei der Beitritt des im vorigen Jahre gegründeten Literarischen Vereins, dem die angesehensten niederländischen Schriftsteller angehörten. Der Umstand, daß einer der heftigsten Gegner des Berner Kon- Sitz genommen hat, beunruhigt Herrn Robbers durchaus nicht, da sowohl der liberalen Kammer-Majorität, als auch der Minorität zahlreiche Fürsprecher für einen Anschluß an die Berner um die Frage neuerdings in der Kammer aufzuwerfen. Herr Robbers bittet zum Schluß, das durch die europäischen Schrift steller und Künstler anzusertigende Memorandum dem nieder ländischen Schriftstellerverband zur Überreichung an die Regie rung zu überlassen. Damit erklärte sich sowohl Herr Vandeveld als auch die Versammlung einverstanden. (Deutsche Wochenzeitung für die Niederlande und Belgien.) Geschäftliche Ankündigungen als Zeitungsbeilagen in Österreich. — Die österreichische Postverwaltung hat den Tarif für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen, wie geschäftliche Ankündigungen, Preiskurante usw., wesentlich ermäßigt. Für die Versendung von Drucksachen als außergewöhnliche Beilagen von Zeitungen betrug die Gebühr monatlich einen Heller für je 25 A. Aus Jnteresjentenkreisen ist nun wiederholt die Herabsetzung dieser Gebühr speziell für die Kategorie der leichtesten Beilagen angesucht worden, weil ihre Höhe die Benutzung dieser Art von Postversendung sehr behindere und oft unmöglich mache. Diesen Bestrebungen hat die Postverwaltung nunmehr Rechnung getragen; im inländischen Verkehr wurde die Gebühr für Beilagen bis zum Einzelgewicht von 10 x mit ein Drittel Heller, für solche über 10 bis 20 § mit zwei Drittel Heller, über 20 bis 30 ^ mit einem Heller für das Stück festgesetzt. Die Gewichtsstufen über 30 x sind als entbehrlich aufgelassen worden, da auf Beilagen von mehr als 25 § nur 2 Prozent der gebührenpflichtigen Zeitungsbeilagen entfielen. Es ist zu erwarten, daß die Geschäfts welt von dieser Begünstigung, die die Versendung von Druck sorten mit den Zeitungen wesentlich erleichtert, in weitem Umfang Gebrauch machen werde. (Wiener Ztg.) Post. — Das am 2. Oktober ausgegebene amtliche »Postblatt zum Deutschen Reichsanzeiger und zum K. Preußischen Staats anzeiger« (1905, Nr. 4) stellt folgende Vorbemerkungen an die Spitze des Blattes (Neuerungen sind in Antiqua gedruckt): kloolrs verkauft, ckis jo 10 Ltüok oivkaolio ko8tkarton ?u 2 H oäsr 4. Postpakete und Postfrachtstücke (im unmittelbaren Austausch zwischen den Postanstalten) nach dem Süden des Schutzgebiets von doop — sind bis auf weiteres nicht zugelassen. 5. In Privatangelegenheiten der mobilen Truppen des Heeres, der Schutztruppe und der Marine in Deutsch-Südwestafrika, sowie der Besatzungen der in den deutsch-südwestafrikanischen Gewässern befindlichen Kriegsschiffe werden als Gegenstände der Feldpost be fördert: gewöhnliche Briefe bis 250 §, gewöhnliche Postkarten, Postanweisungen und Pakete bis 2^/2^. Briefe bis 50 A, Post karten und Postanweisungen bis zum Betrage von 800 ^ (letztere nur in der Richtung nach der Heimat) sind portofrei. Für Briefe über 50 -250 § sind 20 für Pakete 1 ^ vom Absender zu ent richten. Feldpostanweisungen an die Truppen sind bis zum Be trage von 100 ^ zulässig; die Gebühr beträgt 10 H. Wegen der Telegramme erteilen die Postanstalten Auskunft. 6. Eine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen übernehmen zur zeit noch nicht die Vereinigten Staaten von Amerika (einschl. Insel Guam, Hawai, Philippinen-Jnseln, Porto Rico), Argen tinien, Brasilien, Kanada, die Kap-Kolonie, Kuba, Natal, Oranje- fluß-Kolonie, Somaliland (Schutzgebiet), Süd-Rhodesia (einschl. Betschuanaland (Schutzgebiet)), Paraguay. 7. Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Post paket e befördert werden können. Pakete, die den bezüglichen Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Postverwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb Deutschlands durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben. Die Beförderung solcher Pakete (Postfrachtstücke) ver ursacht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten. Die Verpackung der Pakete nach über- Jnternationaler Anwaltskongreß. — Am 30. Sep tember wurde in Lüttich durch den belgischen Justizminister van den Heuvel und unter zahlreicher Beteiligung der inter nationale Anwaltskongreß eröffnet. Vertreter waren aus Deutsch land, Frankreich, Rußland, England, Dänemark, Holland und der Deutsche in Amerika.— Nach den amtlichen Ermittlungen des Kaiserlichen Statistischen Amts in Berlin über die Deutschen im Ausland, die kürzlich veröffentlicht worden sind, sind in den Jahren 1820 bis 1900 allein nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika 5 048 050 Deutsche ausgewandert. Nach den letzten Zählungen in den Vereinigten Staaten leben dort 2 669 164 Deutsche. Geht man in der dortigen Bevölkerung auf deutsche Abstammung zurück, so würde die Zahl der dortigen Deutschen über 26 Millionen betragen. Personalnachrichten. Adolf Oberländer. — Professor Adolf Oberländer in München, der beliebte und als echter Künstler hochgeachtete Zeichner humorvoller Bilder, mit denen er, immer noch in jugendlicher Frische schaffend, überwiegend in den Münchener »Fliegenden Blättern« hervorgetreten ist, beging am 1. d. M. seinen sechzigsten Geburtstag.
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