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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 252, 28. Oktober 1905. Nichtamtlicher Teil. 9823 Paganinis Nachlaß. — Der Geigerkönig Paganini Hai nach seinem Tod ein sehr großes Vermögen hinterlassen, aber nicht nur in Barem, beiläufig drei Millionen Franks, sondern auch Instrumente und Musikalien, von denen manche einen unschätzbaren Wert besitzen. Von diesem überaus interessanten Nachlaß haben aber bisher sehr wenige Menschen Kenntnis Besitzer des Nachlasses, diesen auf ihrem bei Parma gelegenen Schlosse verwahrten. Die wertvollsten Stücke der Kollek tion sind: die erste Geige Paganinis, auf der er als Kind geigen gelernt hat, die Mandoline, mit der er als junger Man- dolinenoirtuose, noch bevor er Geiger mar, konzertierte. Auch sind die Manuskripte von Palpiti, vom Hexentanz und von den drei Violinkonzerten vorhanden, sowie verschiedene bisher noch un- edierte Kompositionen Pagininis, ferner die noch in gebrauchs fähigem Zustande befindliche große Reisekutsche, in der er auf seinen Tourneen gereist ist. Es sind noch alle jene Brillant schmuckgegenstände vorhanden, die er von verschiedenen Herrschern bekam. Das interessanteste und vielleicht wert vollste Stück ist jenes in einem Goldreifen befindliche Glas medaillon , das Paginini anläßlich seines Pariser Aufent halts von der Kaiserin Maria Luise erhielt. Jetzt soll die Verwertung der ganzen Sammlung versucht werden, da die Familie heute schon so zahlreich ist, daß das richtige Aufteilen des Nachlasses unmöglich wäre. Man will den Nachlaß in der nächsten rumänische Allgemeine Zollgesetz vom 18. Juni/1. Juli 1905 nebst den Ausführungsbestimmungen vom 22. Juni/5. Juli 1905 und der Zollniederlageordnung vom 18. Juni/1. Juli 1905 wird in dem Oktoberheft des »Deutschen Handels-Archivs« (Verlag von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin) mitgeteilt werden. Sonder abdrücke können schon jetzt durch den Buchhandel bezogen werden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten -Nachrichten für Handel und Industrie«.) Belletristische Bibliothek des Leipziger Lehrervereins. (Vergl. Börsenbl. Nr. 206.) — Die konstituierende Versammlung der Bibliotheksgenossenschaft im Leipziger Lehrerverein zur Be gründung einer belletristischen Bibliothek findet am 27. Oktober, abends 8 Uhr, im Lehrervereinshaus statt. Nach der Statuten beratung und Unterzeichnung derselben folgt eine allgemeine Besprechung über die Auswahl der anzuschaffenden Bücher. Leipziger Buchbinderei - Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche in Leipzig. — Da in der außerordentlichen Generalversammlung vom 7. Oktober die zur Beschlußfassung über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte satzungsgcmäß erforderlichen drei Vierteile des ausgegebenen Aktienkapitals nicht vertreten gewesen waren, hatte der Aufsichtsrat für den 25. Oktober eine neue außerordentliche Generalversammlung anberaumt, in welcher unter Vorsitz des Rechtsanwalts vr. Küstner nun mehr endgültig über die Herabsetzung und Erhöhung des Grund kapitals zum Zwecke der Beseitigung der Unterbilanz durch Zu sammenlegung von 1250 Stück Aktien im Verhältnis 3:2 und der Vernichtung zweier vom Vorstand der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Aktien beschlossen und in Verbindung damit über eine Er höhung des Grundkapitals um 418000 ^ durch Ausgabe von 418 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien zu 1000 nominal ver handelt werden sollte. Es fanden sich hierzu 23 Aktionäre mit einer Vertretung von 707 Aktien ein. Die Versammlung be schloß zu Punkt 1 der Tagesordnung.mit 656 gegen 51 Stimmen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird in der Weise herabgesetzt, daß je drei Aktien zu zwei Aktien zusammengelegt werden und die Spitze von zwei Aktien der Gesellschaft von einem Aktionär zum Zwecke der Vernichtung unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Grundkapitalsherabsetzung erfolgt demnach in derWeise, daß das 1250000^ betragende Grundkapital um 418000^! auf 832000 ^ herabgesetzt wird. Diejenigen Aktien, die nicht eingereicht, und diejenigen, die von einem Aktionär in einer zur Durchführung der Zusammenlegung im Verhältnis von 3:2 nicht genügenden Anzahl eingereicht und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue Aktien ausgegeben, und zwar für je drei alte immer zwei neue. Diese neuen Aktien sind für Rechnung der Beteiligten durch die Ge sellschaft zum Börsenpreise und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung zu verkaufen. Der Erlös ist den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenlegung muß bis zum 30.April 1906 durchgeführt sein. Der durch die Zusammenlegung erzielte Buchgewinn dient mit 268857^ 68 ^ zur Beseitigung des in der Bilanz per 31. Mai 1905 ausge wiesenen Verlustes, mit 101076 ^ 33 zur Wiederherstellung des frühern Reservefonds und mit 48065 ^ 99 H zu Abschreibungen oder zu Rückstellungen, die nach dem Ermessen des Aufsichtsrats vorzunehmen sind. Weiter beschloß die Versammlung einstimmig: Nach erfolgter Durchführung des in der außerordentlichen General versammlung vom 25. Oktober 1905 gefaßten Beschlusses auf Herab setzung des Grundkapitals um 418000^ soll das Grundkapital um denselben Betrag von 418000 ^ durch Ausgabe von 418 Stück auf den Inhaber lautenden Aktien a 1000 ^ nominal wieder auf den Betrag von 1250000 ^ erhöht werden. Die neuen Aktien sollen den alten Aktien gleichstehen. Sie sollen jedoch erst vom 1. Dezember 1906 ab pro rata dioidendenberechtigt sein, d. h. für das Geschäftsjahr 1906/07 soll auf jede neue Aktie nur halb so viel Dividende ent fallen als auf jede alte Aktie. Die von den Zeichnern der neuen Aktien vor dem 1. Dezember 1906 gezahlten Beträge sollen ihnen mit 4 Prozent bis zum 30. November 1906 verzinst werden. Den alten Aktionären sind die neuen Aktien zum Parikurs dergestalt anzubieten, daß je zwei zusammengelegte, durch den Beschluß der Generalversammlung vom 25. Oktober 1905 gültig gebliebene Aktien zum Bezüge einer neuen Aktie berechtigen. Mit der Durchführung des Kapitalerhöhungsbeschluffes wird der Vorstand der Gesellschaft beauftragt. Die Durchführung muß bis zum 30. November 1906 erfolgt sein. Die übrigen Punkte der Tages ordnung waren rein formeller Natur. (Leipziger Zeitung.) Lmitbsoniav Institution. — Eine für den Tauschverkehr mit der »Lmitbsonian Institution- in Washington wichtige Ände rung macht ihr Vertreter für Deutschland, Herr Karl W. Hiersemann in Leipzig durch ein Rundschreiben folgenden Inhalts bekannt: »Hiermit gestatte ich mir Sie darauf aufmerksam zu machen, daß seit einiger Zeit neue Quittungskarten der Lrnitü- sonian Institution in Umlauf sind mit deutschem Text und der Aufschrift .Postkarte*. Die Institution bittet nun, diese neuen Karten nicht mehr wie die früheren, an mich zu senden, sondern direkt nach Washington, da nach den Bestimmungen der deutschen Post es nicht zulässig ist, die Karten gesammelt an die Lmitüsouiav Institution zu schicken. Des weiteren erlaube ich mir die Bemerkung, daß die Lwitüsonian Institution wünscht, daß alle Reklamationen wegen fehlender oder nicht richtig gesandter Nummern von Publikationen rc. in Zukunft ebenfalls nicht mehr an mich, sondern direkt an die betreffenden Institute, von denen die Bücher gesandt worden sind, gerichtet werden.« Büchersammlungendes XVII. Jahrhunderts in Mähr.- Trübau. — Die unter diesem Titel in Nummer 234 nach dem uns vom Verfasser zur Verfügung gestellten Manuskript-Druck veröffentlichte Arbeit ist ursprünglich im vierten Hefte des Jahr gangs 1905 der »Mitteilungen des österreichischen Vereins für Bibliothekswesen- erschienen. Der Autor, Bibliothekar des österreichischen Patentamts, ist nicht identisch mit Pro fessor vr. M. Grolig (nicht Grolich). Tschechows »Eine Nacht«. — Am 17. März 1905 war der Schriftsteller Reno Schickele von der 10. Strafkammer des Land gerichts I in Berlin von der Anklage, durch den Abdruck der Novelle »Eine Nacht« von Anton Tschechow eine unzüchtige Schrift verbreitet zu haben, freigesprochen worden. Diese Novelle war im -Neuen Magazin- erschienen, das Schickele damals verant- lich zeichnete. Obwohl in der ersten Verhandlung die Staats anwaltschaft selbst Freisprechung beantragt hatte, wurde ihrerseits nachträglich doch Revision eingelegt, auf die das Reichsgericht unter Aushebung des freisprechenden Urteils die 1298*
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