70SL Mil-M-M 7 Dtsch». «uchhandL Künftig erscheinende Bücher. X- 143, 22. Juni 1S22. «> T- Der ReichSanzeiger veröffentlichte in Nr. 134 vom 16. Juni die Ausführungsverordnung zum Reichsmietengesetz, damit erhält dieses Gesetz erst eine feste Form. DaS Gesetz ist eigentlich die Ausführungsverordnung selbst, ohne diese ist jede Schrift über das Reichsmielengesetz mehr oder weniger wertlos, und die Käufer solcher Ausgaben erhallen etwas, was sie tat sächlich nicht brauchen können. — unter Berücksichtigung der Ausführungsverordnung vom 16. Juni, dargestellt und ausführlich erläutert vom Geh. Reg.-Nat vr. Max Kügler, Vortragender Rat im Ministerium für Volkswohlfahrt. erscheint in Kürze und ist die erste vollständige Ausgabe unter Be rücksichtigung der Ausführungsverordnung. Diese Ausgabe inter- essiert die weitesten Kreise, vor allem d:e Behörden, welche die neu- Miete festzusetzen haben; Mieter, Vermieter jeder Mieterrat, Kom munaloerwaltungen usw. sind Käufer. Verfasser war an den Ar beiten und der Durchführung des Gesetzes als zuständiger Referent hervorragend beteiligt und ist der beste Kenner des Gesetzes. Preis etwa 60.— ord. mit 3l)o/o und 11/10 Exemplare. — 2 Expl. bar mit 40<>/o auf beilieg. Verlangzettel. — « W WMWW Die Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Angestellten- versicherunA, gemeinverständlich erläutert für Arbeitgeber und Versicherte von Wilhelm Herrmann Hilfsarbeiter im Reichsarbeitsministerium Preis in steifem Umschlag dauerhaft geheftet 52.- ord. mit 30o/o und 11/10 Exemplare. 2 Expl. bar mit 400/o, wenn auf beilieg. Zettel bestellt. Die Kenntnis der Bestimmungen unserer sozialen Versicherungsgesetze (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Angestelltenversicherung) für Arbeit- geber und Versicherte gehört zu den Selbstverständlichkeiten des täglichen Lebens. Diese sich aus den über 3000 Paragraphen der Gesetze und den zu ihnen ergangenen mehr als 600 Ausführungs- und Ergänzung«, bestimmungen zu verschaffen, ist im allgemeinen ausgeschlossen. So wurde eine kurze systematische, trotzdem aber erschöpfende Zusammen fassung aller einschlägigen Vorschriften der ReichsoersicherungSordnung und des Aersicherungsgesetzes für Angestellte in ihrer heutigen Gestalt, befreit von jeder Belastung derjenigen Bestimmungen, die den Gebrauch in der Praxis erschweren könnten, zu einem Gebot der Notwendigkeit. Wer in gedrängter und doch in erschöpfender st-orm über alles das aus der Sozialversicherung unterrichtet sein will, was er wirklich für die Praxis braucht, greift nicht fehl, wenn er die Schrift erwirbt. Das Buch will aber nicht nur Arbeitgebern und Versicherten ein Wegweiser, sondern für die bei den Versorgungsbehörden Tätigen auch ein Hilfsmittel zur Vorbereitung für ihren Beruf und für Studierende eine Einführung in die Sozialversicherung sein. Berlin W 62. Vossische Buchhandlung, Verlag samelaer; »MmenMrer kincke >un> liegt fertig vor: krnu I«»er von Oroop NU einer SeldrtvioSrsirlile aer vtMler; Dos llmreissend gescllriebene Ducll erlöst dos >Verl< lollers so, wie er gesellen werden muss, als die Oorve von lllommen, mitderderDegriff^rnstl'oIIel-rumllljmmel sclllögt. Icch modle dos verllner 8or11mei>1 nocll besonders out die knde juni stolttindende Uronllüllrung des Drsmos NanmaeaNllrmer sutmerksom. Dieses Vierte ist in dem neuen Lüllnenlüllrer eingellend bekondelt. 20 VI. orci. sb 10 Lxpl. mit 40°/o Ksbstt Verlsngreltel snbei l stM ^neiiles Vellag t.eiprig Neriin 5W 11 Dern /Wien I. Schweitzer Verlag (/lrthur Selber) München, öerlin, Leipzig. T Demnächst erscheint: Die Überteuerungs rücklagen nach H 59a REinkStG. und H 30 KörperschSt.G. unter besonderer Berücksichtigung der kaufmännischen Buchführung u. Bilanz von tzans Eckstein, Steueramtmann beim LandcSfinanzamt München. 8». IV, 66 Seiten. Geheftet ^ 40.— Eckstein, dessen Buch über „Bilanz und Reichseinkommensteuer" in der Hand eines jeden Steuerveranlagungsbeamten ist, gibt eine Darstellung des § 59a REStG. die für den praktischen Vollzug maßgebend werden dürfte. Die Schrift ist für Handel und Industrie mindestens ebenso wertvoll wie für die Steuerbehörden. Ver langen Sie bar!