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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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laubt. sämtliche Bücher und Musik-Ausgaben ohne irgendwelche Vergütung nachzudrucken und zu verkaufen. -»So lange dieser Zustand aufrecht erhalten bleibt, läßt sich nicht erwarten, daß die Handelsbeziehungen in diesen Zweigen sich bessern werden. --Recht gern gebe ich mich der Hoffnung hin, daß obige Bemerkungen eine günstigere Aufnahme finden mögen, als die gewöhnlichen Beschreibungen und statistischen Übersichten, und daß sie beitragen werden zur Förderung des Handels der Niederlande mit Deutschland und umgekehrt.» Der Konsul der Niederlande (gez.) I- Herdtmann.« - »Unser Vorstand von diesen Mitteilungen in einem behörd lichen Berichte an Eure Exzellenz betroffen, hielt es für notwendig, den Konsul der Niederlande in Düsseldorf zu bitten, dem Vor stand irgend eine nähere Erklärung darüber zugehen zu lassen. -Infolge dieser Bitte wurde eine Korrespondenz geführt, wovon wir uns erlauben, Eurer Exzellenz bcigehende Abschriften anzubieten. Unser Vorstand bezeichnet die Abfassung dieses Berichts als so unrichtig und so ganz zum Nachteile des niederländischen Buchhandels, daß der Vorstand nicht unterlassen kann, Eurer Ex zellenz zu bemerken, daß dieses viele von uns schwer gekränkt hat. »Und weil nun überdies die Antwort, die wir zur Erklärung erhielten, unser Vermuten weiter begründet, daß besagter Bericht nicht das Resultat einer Untersuchung oder irgendwelcher prak tischen Erfahrung ist, sondern offenbar der Ausdruck einer theore tischen Betrachtung, der jeder Grund der Erfahrung und der richtigen Einsicht fehlt, dürfen wir nicht unterlassen, Eurer Exzellenz einen Protest gegen diesen Bericht zu übermitteln. »Wir sehen sehr wohl ein, daß der Berichterstatter einen Ver such hat wagen wollen, eine weitverbreitete Behauptung noch mehr Eingang finden zu lassen, und zweifelsohne hätten viele Leser mit lebhaftem Interesse eine solche Mitteilung in einem be hördlichen Bericht gelesen, wenn diese mit den erforderlichen Beweisgründen versehen ans Licht getreten wäre und sich daraus in überzeugender Weise ergeben hätte, daß besagte Behauptung auf Wahrheit fuße. Denn in diesem Fall wäre eine Welt von Interessenten ungemein dankbar gestimmt gewesen, weil sie damit diese Frage größtenteils zur Lösung gebracht sähen, wie dem seit Jahren darüber geführten unerquicklichen Streit ein Ende gemacht werden könnte. »Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Interessen des Buchhandels möchte also gern Eurer Exzellenz zur Erwägung geben, den Konsul der Niederlaude in Düsseldorf auf das Sonder bare, das in seinem Jahresbericht von 1905/06 über den deutsch niederländischen Verkehr im Buchhandel vorkommt, aufmerksam machen zu wollen. »'t^sik äosväs erm. Der Vereins-Vorstand Eurer Exzellenz untertänige Diener (gez.) W. P. van Stockum jr., Vorsitzender, (gez.) äoot. Itt. bsix. A. G. C. de Vries, Schriftführer.« Bemerkung der Redaktion. — Die vorstehende Übersetzung, die wir an Hand des Originals nachgebessert haben, ist uns vom Vorstand der »VsrssviKivA tsr bsvoräsrivA van äs bsiavßsn äss Losirdancksis- in Amsterdam zugekommen, zugleich mit einer Entgegnung auf die Ausführungen der »Deutschen Wochenschrift für die Niederlande und Belgien-, die wir (mit geringen Aus lassungen) in Nr. 32 des Börsenblatts zur Kenntnis des deutschen Buchhandels gebracht haben. Wir bedauern, diese Entgegnung hier nicht zum Abdruck bringen zu können, da ihre Ausdrucks weise sie hierzu nicht geeignet macht. Übernommen haben wir den vorerwähnten Artikel der-Deutschen Wochenschrift«, weil auch wir es begrüßen, daß ein niederländischer Konsul in Deutschland seine Regierung auf die Übel hinweist, die der Mangel eines Urheberrechtsschutzoertrages zwischen Deutsch land und Holland in beiden Ländern zur Folge hat. Wir kennen und würdigen dankbar die Anstrengungen, die insbesondre auch im niederländischen Buchhandel gemacht werden, diesem Zustande ein Ende zu machen. Unsre Leser wissen aber auch, daß es die Mehrheit der »VsrssniguvA tgr bsvoräsrrvZ vav äs bsianAsn äss Losirbaväsls- ist, die den Erfolg dieser Bestre bungen bisher verhindert hat. (Vgl. Börsenblatt 1906 Nr. 235.) Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß die im Februar 1906 vom Niederländischen Verlegerverein an die Königin gerichtete Eingabe, die den Anschluß der Niederlande an die Berner Literarkonvention erstrebt (vgl. 1906 Nr. 45 b. Bl.), vollen Erfolg haben wird. Redaktion des Börsenblatts. Kleine Mitteilungen. Geschüftsjubiläum. — Die Huwald'sche Buchhandlung in Flensburg, die sich seit dem 20. Juli 1876 im Besitze des Herrn Oscar Hollesen befindet und in Stadt und Land, nicht minder auch im deutschen Buchhandel verdientes Ansehen genießt, darf am heutigen 1. März auf ein glücklich vollendetes halbes Jahr hundert zurückblicken. Sie wurde am 1. März 1857 von C F. Huwald gegründet und ging am 1. Juni 1874 an I. Th. Petersen über. Seit dem 20. Juli 1876 ist sie, wie erwähnt, im Besitz des Herrn Oscar Hollesen unter der Firma Huwald'sche Buchhandlung (O. Hollesen). Dem geehrten Herrn Inhaber sprech n wir zu diesem schönen Gedenktage unsre aufrichtigen Glückwünsche aus für weiteres Wachsen und Blühen seines angesehenen Hauses. (Red.) Deutscher Buchgewerbevcretn. — Der für heute, Freitag, den 1. März 1907, anberaumte Vortrag über »Das Buchgewerbe und die Volkswirtschaft- kann infolge Erkrankung des Herrn Professors l>r. Waentig-Halle nicht stattfinden. Der Tag, an dem der Bortrag erfolgt, wird rechtzeitig bekannt gegeben werden. (Red.) Verbotene Bücher in Rußland. — Der Generalgouverneur von Kerlsch hat einen Befehl erlassen, der nach Aufzählung einiger pornographischen Schriften folgendermaßen schlicht: 1. Es ist verboten, in die Statthalterschaft einzuführen und daselbst zu verbreiten, nicht nur die obengenannten Schriften, sondern auch allerlei Drucksachen, Handschriften und Bilder, die einen regierungsfeindlichen, gotteslästerlichen Charakter tragen oder gegen Christentum und Gesetzlichkeit, gegen die Gesellschafts ordnung und die bestehende Staatsordnung gerichtet sind, und auch diejenigen, die eine Erregung der Geister Hervorrufen und gegen die Regierung und die Behörden aufreizen können. 2. Alle solche Drucksachen müssen sofort entfernt werden aus Bibliotheken und Lesehallen, auch aus den öffentlichen Speisehallen, Gärten, Restaurants, Theatern, Jndustriebureaus, Kanzleien, Ge sellschaftshäusern, Vereinshäusern usw. Sie müssen entfernt und vernichtet werden. 3. Die Besitzer von Gasthäusern, Hotels, möblierten Zimmern, Schenken, öffentlichen Speisehallen usw, müssen sofort ein Ver zeichnis der Schriften, die sie ihren Gästen zu lesen geben oder die sie verkaufen, bei den Behörden einreichen. 4. Verbotene Drucksachen müssen aus Buchhandlungen und von den Bahnhöfen entfernt werden. Auch die Straßenhändler dürfen sie nicht verkaufen. Die Übertreter dieses Befehls unterliegen einer Geld- oder Gefängnisstrafe und werden außerdem aus der Statthalterschaft Kertsch ausgewicsen. (Russische Korrespondenz (Berlins.) Verbrannte Bibliothek. — Die äußerst wertvolle Bibliothek des geistlichen Seminars in Ostrowo in Rußland ist durch einen Brand vollständig zerstört worden. Der Wert der verbrannten Bücher beträgt über 100 000 Rubel; die vernichteten Manuskripte sind zum Teil unersetzbar. (Nationalztg.) Kunstausstellung. — In Del Vecchios Ausstellung sür Kunst aller Art und Zeit in Leipzig ist soeben die März-Aus stellung eröffnet worden. Sie enthält bemerkenswerte Kollektionen und Cinzelwerke. Im Vordergrund stehen einige Werke von Oswald Achenbach, die den gesamten Nachlaß des Künstlers bilden. Die Gemälde sind sehr charakteristische Werke des Künstlers. Dann folgt die Kollektion von Amandus Faure, in der Haupt sache spanische Tanz- und Zirkusszenen und Blumenstücke. Sie zeichnen sich durch dunklen satten Farbenauftrag und virtuose Behandlung aus. Weiter ist die Kollektiv-Ausstellung Höllischer Künstler zu nennen. Diese Ausstellung enthält Werke von Heinrich Kopp, E. v. Sallwürk, Otto Kneife, A. Weßner, C. Jolas, Paul Juckoff und Heinrich Keiling. Das graphische Kabinett enthält eine Kollektion Aquarelle von Professor Willi Hamacher und Blei-
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