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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-04-09
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1906
- Sprache
- Deutsch
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3660 Nichtamtlicher Teil. ^ 82, 9. April 1906. nach ihrem durch die Pariser Zusatzakte und Deklaration vom 4. Mai 1896 veränderten Wortlaut sind aus den Kreisen der deutschen Buch-, Kunst- und Zeitungsverleger die nachfolgend ge nannten Herren als Sachverständige eingeladen: Or. Robert Bachem (Köln) — Albert Brockhaus (Leipzig) — Or. Max Jänecke (Hannover) — Fritz Schwartz (München) — Geheimer Kommerzienrat Wilhelm Spemann (Stuttgart) — Ferdinand Springer (Berlin) — Robert Voigtländer (Leipzig) — Or. Ernst Bollert (Berlin). Neuere gerichtliche Gutachten der Handelskammer zu Berlin: — Allgemeines. Der Empfänger eines über ein mündlich ab geschlossenes Rechtsgeschäft lautenden Bestätigungsschreibens hat nach kaufmännischer Verkehrssitte die Pflicht, den Inhalt des Be stätigungsschreibens zu prüfen und, wenn dieser Inhalt der münd lichen Vereinbarung nicht entspricht, dem Bestätigungsschreiben zu widersprechen. Ob bei Unterlassung der Prüfung und des Widerspruchs die in dem Bestätigungsschreiben in Bezug genom menen Bedingungen ohne weiteres als Vertragsinhalt zu gelten haben, ist Sache der rechtlichen und tatsächlichen Beurteilung des einzelnen Falls. (Vergl. E. d. R.-G. Bd. S8 S. 66 ff.) — Eine vertragsmäßig zugesicherte Weihnachtsgratifikation hat im allgemeinen den Charakter eines festen Zuschlags zum Ge halt. Darüber, ob sie nur zu zahlen ist, wenn der Angestellte Weihnachten noch im Vertragsoerhältnis steht, oder ob ihm auch bei früherem Ausscheiden ein der Zeit seiner Tätigkeil ent sprechender Anteil zu gewähren ist, kann ein Handelsgebrauch oder eine einheitliche kaufmännische Auffassung nicht festgestellt werden, se/s«. Buchhandel. Ein Provisionsreisender im Buchhandel ist nach Handelsgebrauch mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht befugt, Reisespesen zu beanspruchen, isljos. — Eine Usance dahingehend, daß erste Hefte von in Lieferungen erscheinenden Werken oder Zeitschriften vom Verleger ohne weitres gutgeschrieben werden, besteht nur bei ganz billigen Lieferungen bis zum Preise von höchstens 60 H, und hier nur in der Form, daß dem Buchhändler vom Verleger von vornherein eine Anzahl von Heften gratis zur Verfügung gestellt wird. Teurere Liefe rungen bis zum Preise von etwa 3 werden zwar auch öfters als erste Hefte gratis dem Buchhändler zur Verfügung gestellt; doch liegt in solchen Fällen fast immer ein ausdrückliches Ab kommen vor; auch geschieht eine solche kostenfreie Überlastung des ersten Heftes nur im Verkehr zwischen bekannten Firmen. Noch teurere Lieferungen gelten fast allgemein als selbständige Werke und werden nur in seltenen Ausnahmefällen gratis geliefert. 17SK/V6. Kalenderverlag. Es ist in Verlagsbuchhandlungen mit Kalenderverlag nicht geschäftsüblich, Handlungsgehilfen, die ein geringes Gehalt beziehen, mit dem Verpacken von Kalendern in Kreuzbändern zu beschäftigen, besonders dann nicht, wenn diese Arbeit (wie im vorliegenden Fall) sich auf etwa 2 bis 3 Monate verteilt und mehrere Stunden täglich erfordert, si/oe. Zeitungen und Verlag. Im Zeitungs- und Verlags verkehr ist es nicht allgemein üblich, dem Verleger eines in einer Zeitung abgedruckten Romans zwei Zeitungsexemplare als Pflicht belag zu liefern, erss/os. *L. Vom Reichsgericht (Nachdruck verboten). — Wegen Vergehens gegen das Postgesetz sind am 8. Februar v. I. vom Landgericht Kottbus der Expeditionschef Gustav Großkop f und der Expedient Paul Marschner in Berlin sowie der Ex pedient Karl Schönberg in Kottbus zu erheblichen Geldstrafen verurteilt worden. Großkopf hat selbständig den Versand der Berliner »Morgen-- und »Abendpost- zu bewirken und ihn durch die Mitangeklagten ausführen lasten. Schönberg fungierte als -expresser Bote«. Das Gericht hat angenommen, daß die Ange klagten die Bestimmungen über den expressen Boten verletzt und sich deshalb strafbar gemacht haben. Die Revision der Angeklagten kam am 6. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Gerügt wurde u. a., daß zu un recht die Zuständigkeit des Landgerichts Kottbus angenommen worden sei, daß die Angeklagten (statt der Verleger) als Absender angesehen seien und daß bei Ausmessung der Strafe zu unrecht auch das Bestellgeld in Betracht gezogen worden sei. Der Reichsanwalt betonte demgegenüber, daß der Einwand der örtlichen Unzuständigkeit vor Verlesung des Eröffnungs beschlusses hätte erhoben werden müssen, um Beachtung finden zu können. Absender und Verschicke! brauchten nicht dieselbe Person zu sein. Absender könne eine juristische Person sein, auch ein nicht eingetragener Verein; Verschicke! müsse aber immer eine physische Person sein. Im vorliegenden Fall sei Absender der Verlag der beiden Zeitungen; aber die Angeklagten seien die verantwortlichen Verschicker; denn der Verlag habe Großkopf freie Hand gelasten, wie er den Versand der Zeitungen bewirken wolle. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Angeklagten Großkopf im vollen Umfang; es verwarf ferner die Revision Marschners und Schönbergs, soweit sie sich gegen die Ver urteilung Marschners zu 3365 ^ 96 H und Schönbergs zu 6824 32 H richtet. Die weitergehende Verurteilung Marschners zu 316 48 H und Schönfelds zu 530 -L 08 H wurdd dagegen aufgehoben und in Wegfall gebracht. Das Reichsgericht nahm an, daß das Zeitungsbestellgeld zu unrecht mit als defrau- diertes Porto (außer dem Paketporto und der Zeitungsgebühr) an gesehen worden ist. * Verein Berliner Buchhändler. — In der März-Ver sammlung fand die Neuwahl des Vorstandes statt. Gemäß den Vorschlägen des Wahlausschusses wurden folgende Herren gewählt: Or. Georg Paetel (1. Vorsitzender) — Friedrich Gebhardt (2. Vorsitzender) — Ludwig Bloch (1. Schriftführer) — Rein- hold Borstell (2. Schriftführer) — Bernhard Fahrig (Schatzmeister). * Deutsche Kunst in London. — Eine Ausstellung von Werken deutscher Künstler in London soll am 12. Mai d. I. eröffnet werden und bis Ende Juli dauern. Ein Komitee von englischen Künstlern hat die Ausführung in die Hand genommen und Einladungen zur Beschickung der Ausstellung an die deutschen Künstler ergehen lassen. Transatlantischer Postverkehr. — Ein anschauliches Bild von der lebhaften Steigerung des Postverkehrs zwischen Europa und Amerika ergeben die Zahlen des durch die Schnell dampfer des Norddeutschen Lloyd vermittelten Verkehrs, aus denen sich auch ein Schluß auf den Gesamtverkehr ziehen läßt. Während noch im Jahre 1903 die Durchschnittszahl der aus der Reise nach New Jork an Bord genommenen Postsäcke für Bremerhaven 438, Southampton 236, Cherbourg 38, im ganzen 712 betrug, weist hierfür das Jahr 1905 die Zahlen 506 plus 535 plus 165 gleich 1206 auf. Die Zunahme hat hiernach in der kurzen Zeit von zwei Jahren im Durchschnitt 69,5 Prozent, also über zwei Drittel betragen. Insbesondere hat sich die in Southampton zugeführte Post in dieser Zeit mehr als ver doppelt und die von Cherbourg ab beförderte Post mehr als ver dreifacht, während sich der Verkehr über Bremerhaven, der zum größern Teil durch die deutsche Post bestimmt wird, in einer ruhiger fortschreitenden Aufwärtsbewegung befindet. Die Ursachen für die gewaltige Berkehrssteigerung sind, was Deutschland anbetrifft, in der stetigen Zunahme seines Außen handels und der Beteiligung deutschen Kapitals an überseeischen Unternehmungen, in bezug auf Ost- und Südost-Europa aber in der erheblichen, noch immer zunehmenden Auswanderung zu suchen. Außerdem hat die englische Postverwaltung die durch die Lloyd schnelldampfer hergestellte günstige Verbindung mit New Jork öfter als in den Vorjahren zur Beförderung der gesamten englischen Post benutzt, und endlich ist auch die französische Postverwaltung seit einigen Monaten dazu übergegangen, den Mittwochs von Cherbourg abfahrenden Lloydschnelldampfern die gesamte franzö sische Post für Nordamerika zuzuführen, während früher nur die mit besonderm Leitvermerk versehenen Postsendungen über Cherbourg Beförderung erhielten, der weit größere Teil der französischen Post aber den Weg über Queenstown einschlug. Cs sei noch bemerkt, daß den Dampfern in Southampton und Cherbourg auch noch deutsche Post — die Schlußauflieferung — zugeht. Auf der Rückreise wurden im Jahre 1903 durchschnittlich in Plymouth 620, in Cherbourg 214, in Bremerhaven 291, zusammen 1125 Poftsäcke gelandet. Für das Jahr 1905 sind die ent-
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