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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1906
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- 1906-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1906
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- Deutsch
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3868 Nichtamtlicher Teil. 87, 17. April 1906. Kleine Mitteilungen. * S. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten?—-Durch laucht Radieschen.« — Gegen den Autor dieses Zugstückes des Metropoltheaters in Berlin war der Vorwurf erhoben worden, daß er dieses Stück einem französischen Original nachempfunden habe, und zwar dem Bühnenstück von G. Fepdeau »lla Ouoüssns ckss ^oliss-Lergdros-, das in Paris viele Aufführungen erleb! und seines pikanten Inhalts wegen Aufsehen gemacht hat. Der Autor des französischen Stücks hatte den Verlag seines Werkes außerhalb Frankreichs dem Verlagshause Albert Ahn in Köln a. Rh. übertragen. Der Schriftsteller Julius Freund in Berlin hatte nun ein Bühnenstück verfaßt, das unter dem Titel »Durchlaucht Radieschen» in den Jahren 1903 und 1904 ein Zugstück des Metropol - Theaters in Berlin war. Der französische Schriftsteller behauptet, daß eine Verletzung des Urheberrechts vorliege, indem der deutsche Schwank eine genaue Wiedergabe der Handlung des französischen Stücks enthalte; es sei zwar keine Übersetzung, aber der Inhalt beider Stücke decke sich. Feydeau hat deshalb zusammen mit dem Kölner Verleger gegen die Metropol-Thcater-Gescllschaft und den Direktor dieses Theaters, sowie auch gegen den Schriftsteller Freund Klage er hoben, dahingehend: anzuerkennen, daß das deutsche Stück eine Nachahmung des französischen Stücks sei, und den Beklagten zu verbieten, das deutsche Stück weiter aufzuführen. Die Beklagten bestreiten, daß ein Plagiat vorliege; der Inhalt des deutschen Stücks sei vielmehr eigne Erfindung; allerdings lägen Anklänge vor; der Charakter von »Durchlaucht Radieschen sei aber einem früheren Stück des Freund entnommen. Das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen, und auch die von dem Kläger beim Kammergericht eingelegte Berufung hatte keinen Erfolg. Die Sachverständigen-Kammer hatte ein Gutachten abgegeben, das zu gunsten der Beklagten dahin lautete, daß, wenn man den Inhalt der Stücke vergleiche, eine große Ähnlichkeit gesunden werde; die Hauptpersonen und die Grundidee seien dieselben. Die einzelnen Figuren seien sich ähn lich. Freund, der nach seiner Angabe das Feydeausche Stück einmal in Frankreich gesehen habe, sei bis zu einem gewissen Grade dem Gedankengang des französischen Verfassers gefolgt; aber es sei doch ein eigener Jdeengang, den er verfolge. Cs seien ganz eigene Figuren in -Durchlaucht Radieschen- enthalten. — Auf Grund des Z 13 des Urheberrechts (nach dem -die freie Benutzung eines Werkes zulässig ist, wenn dadurch eine eigen tümliche Schöpfung heroorgebracht wird«) wurde deshalb zugunsten der Beklagten entschieden. Die Kläger ergriffen aber nochmals das Rechtsmittel der Revision, in der sie Verletzung des Gesetzes rügten. Der Erste Zivilsenat des Reichsgerichts, der sich mit dieser Klage zu be schäftigen hatte, konnte aber keinen Rechtsirrtum in dem Urteil des Kammergerichts erkennen, erachtete vielmehr, daß mit Recht Z 13 des Urheberrechts in Anwendung gebracht sei. Die Revision wurde deshalb zurückgewiesen, und dem Revisions kläger wurden die Kosten auferlegt. * Rußland und der internationale Urheberrechts schutz. — Aus Rußland kommt die erfreuliche Nachricht, die sich hoffentlich bestätigen wird, daß der Ministerrat beim Zaren um die Ermächtigung zur Einberufung einer Konferenz zum Studium' eines Übereinkommens zwischen Rußland, Deutschland, Frankreich und Österreich-Ungarn behufs gegenseitigen Schutzes der Werke der Literatur und Kunst nachgesucht habe. In dieser Konferenz soll der Handelsminister den Vorsitz führen. Sie soll zusammen gesetzt sein aus Abgeordneten der Ministerien des Hofes, des Äußern, des Innern und des Unterrichts, ferner aus Vertretern der Akademien, Wissenschaften, Künste und Literatur. * Verantwortlichkeit der Zeitungsverkäufer. — Der I. Strafsenat des Kammergerichts hat in seiner Sitzung vom 19. März ein Landgerichtsurteil, das einen Zeitungshändler wegen Gcwerbeübertretung bestrafte, aufgehoben, und zwar mit folgender Begründung, die der »Zeitungs-Verlag- mitteilt: »Es ist der Auffassung des Landgerichts, die Unkenntnis von dem Inhalt der Druckschrift vermöge den Angeklagten nicht zu entlasten, weil er die Verpflichtung gehabt habe, die Druckschrift auf ihren Inhalt zu prüfen, in dieser Allgemeinheit nicht beizutreten. Der Kol porteur ist allerdings verpflichtet zu prüfen, ob die von ihm feil- gebotenen Schriften geeignet sind in sittlicher Beziehung Ärgernis zu geben. Er ist aber nicht verpflichtet, zum Zweck dieser Prüfung alle diese Schriften vom Anfang bis zum Ende durchzulesen, was kaum ausführbar sein und den Straßenhandel,nahezu unmöglich machen würde.- *8 Uhr-Ladenschluß in Leipzig. — Der Rat der Stadt Leipzig gibt folgendes bekannt: Achtuhrladenschlutz betreffend. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig fest gestellt hat, daß der Antrag auf Einführung des Achtuhrladen- schlusseS für alle hiesigen offenen Verkaufsstellen von mehr als einem Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt worden ist, werden nunmehr im Auftrag der Königlichen Kreishauptmann- schaft Leipzig sämtliche Inhaber offener Verkaufsstellen im Stadt- bezirk Leipzig einschließlich der Antragsteller, jedoch mit Ausnahme der Tapetenhändler, für deren offene Verkaufsstellen der Achtuhr- ladenschluß bereits angeordnet ist, hiermit aufgefordcrt, in der Zeit vom 17. April bis mit b. Mai dieses Jahres bei dem städtischen Gewerbeamt, neues Rathaus, Erdgeschoß Zimmer Nr. 170, schriftlich oder — während der Geschäftsstunden (Sonnabends von 9—2 Uhr, an den übrigen Werktagen von 9—12 Uhr und von 3—5 Uhr) — mündlich zu Protokoll Er klärung darüber abzugeben, ob sie für oder gegen Einführung des allgemeinen Achtuhrladenschlusses stimmen. Zur Ausschließung von Zweifeln über die Abstimmungs- bercchttgung wird sich die Vorlegung des Gewerbeanmeldescheines empfehlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei der Feststellung der für die Abänderung der Ladenschlußzeit nach K 1391 Absatz 2 der Gewerbeordnung erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln nur diejenigen Geschäftsinhaber gezählt werden, die eine bestimmte Äußerung für oder gegen die Änderung innerhalb der vorstehen den angegebenen Frist, also spätestens bis zum Sonnabend, den 5. Mai dieses Jahres, nachmittags 2 Uhr, und an der bezeichneten Ratsstelle abgegeben haben. Zugleich geben wir noch bekannt, daß von der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig auch für das weitere Verfahren Stadtrat vr. Ackermann als Kommissar bestellt worden ist. Leipzig, am 12. April 1906. (gez.) Der Rat der Stadt Leipzig. Hierzu wird dem Leipziger Tageblatt mitgeteilt, daß die wirtschaftlichen Vereine der Leipziger Geschäftsinhaber, die Schutz- gemetnschaft für Handel und Gewerbe, der Verein Leipziger Kauf leute, sowie der Schutzoerband für Handel und Gewerbe für Mitteldeutschland Stimmzettel haben drucken lassen, die durch be sonders legitimierte Herren den Geschäftsinhabern zur Unterschrift vorgelegt werden sollen. Kürschners Bücherschatz. Jubiläum. — Das in diesen Tagen erfolgte Erscheinen des 500. Bändchens von »Kürschner's Vücherschatz- hatte dessen Verleger, Herrn Hermann Hillger in Berlin, der das verdienstvolle Werk Joseph Kürschners in dessen bewährten Traditionen liebevoll weitersührt, Veranlassung ge geben, am 7. d. M. einen Kreis von Freunden und Mitarbeitern zu einem Festmahl im «Englischen Hause- um sich zu versammeln. In einer großen Anzahl seiner bekanntesten Persönlichkeiten hatte sich das literarische Berlin zu dieser Feier eingefunden, die sehr an regend und stimmungsvoll verlief und wohl geeignet war, alle die, die sich in den Dieyst der Idee gestellt, dem Volk billige aber gediegene geistige Kost zu reichen, mit Genugtuung darüber zu erfüllen, wie weitgehend Wollen und Vollbringen eins wurden in dem großzügigen Verlagswerk, das nun bereits in 500 kleinen Bänden das deutsche Volk mit den besten seiner modernen belle tristischen Autoren vertraut gemacht, einem reichen Wissens- und Leseschatz eine früher unerhörte Verbreitung gegönnt hat. Diese Genugtuung leuchtete denn auch (wie wir in der Natipnal-Zeitung lesen) allen aus den Augen, die um die festlich geschmückte Tafel versammelt waren und von denen hier nur einige genannt werden können. Wir greifen auf gut Glück aus der »Präsenz liste- die Namen v. Dincklage-Campe, Julius Stettenheim, Alfred Friedmann, Viktor Blüthgen, Fedor v. Zobcltitz, Rpdolf Herzog,
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