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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1906
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- Deutsch
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.V 87, 17. April 1906. Amtlicher Teil. 3865 Deutsche/Landbuchhandlnng G. m. b. H. in Berlin. 388l Söws, Das woäsrus Luwaritsr- >inä Ssttuvxsrvsssv. 40 Sellsr, Lueüküöruii^ kür I.aväivirto. 1 80 -ß. SsIIer, Xussevlweti kür Suväivirts. 4. Xuü. 1 .// 60 x). Dietrrich'sche Berlagsbuchhandl., Theodor Weicher, 3882 in Leipzig. von killswsiit, OstAstsu. 1 -E. Nsväs, ksli^iöss östruvötun^sn über IVsrüs 6sriig.it ll-i-upt- wuvvs. 1 .U, Luvävull, l'ipiArgpiiiseds Lsitiügs iiur soriulpolitissüsn 6e- seüieüts Xtüsvs irn Asitsltsr Sswostüsvss'. 5 Ouminsrus, Ssr röwiseös Sutsbstrisb. 5 ./t. Silorv, Sis SsAionsv äsr Srovivr Nossiu. 5 Dnncker <L Hnmblot in Leipzig. 3890 * Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohl tätigkeit. Heft 76 ca. 2 -F. I. Engelhorn in Stuttgart. 3888 *Engelhorns Allgemeine Romanbibliothek. XXII. 20. 50 geb. 75 -). Evangelischer Verlag G. m. b. H. in Heidelberg. 3883 Kind, Rom oder das Evangelium? 60 -Z. Carl Fromme, k. u. k. Hofbnchdrnckerei n. 3880 Hofverlagsbuchh. in Wien. MnlinASr, tVs-lärvsrtrsebrnivx unä korstliebs Ltatiü äss jübr- Uoü naobbaltiASn Sstrisbs. 3 gK. Ssov, ftksr ä!e tVürwsspuvvuvASv in runäsn Lobornstsinsn. 2 lVernsr, Osvicbtstgbslls kür SIseös. 5 G. I. Göschen'sche Verlagshandlung in Leipzig. 3886 *8gn>iilIunA Lobubsrt. Sä. SI. Sä. II. 6sb. 8 ,/F. *— Sä. III. 2. Xuü. 6sd. 2 Gose L Tetzlaff, G. m. b. H. Verlagsbuchh. in Berlin. 3879 »lKoäsrüs Sssu^s". Sott 56. 50 c). A. W. Hayn's Erben in Berlin. 3883 Faber, Das gewerbliche Fortbildungsschulwesen in Preußen. 1 ^ 50 H. Alfred Janssen in Hamburg. 3884 "Kröger, Heimkehr. Geb. 3 C. A. Koch's Verlag in Dresden. 3889 "Lrügsr, Dos SnAlünäors Asbräuebliobstsr lVortsoüat^. 6sb. 1 R. Landau in Lemberg. 3881 Xu oltarsu witoäei. Sskd 1. 20 H. I. Längs Buchhandlung in Karlsruhe. 3880 Auroiob, Xunstxsrsobto LobulunZ äsr Nüuusrobörs. 95 C. F. Lücke, G. m. b. H. in Leipzig. 3879 Nachtrag Nr. 22 zu Schaubeks Briefmarken-Album. Carl Marhold in Halle a. S. 3890 "Lliviü kür pszwüisoüs unä nsrvöss Xranübsitsn. Ssruusxs^. v. Lommsr - Oissssn. I. Suvä. 2. Ilskt. 3 E. C. Meyers Verlag in Hamburg. 3883 Lobwiät, Nein Ssilvsrkaürsn kür Auoüsrüranüs. 5 .^T. R. Piper ä- Co, Verlag in München. 3887 "Die Fruchtschale. Bd. IX. u. X. L. 3 geb. 4 H. Pudor Verlag in Berlin-Steglitz. 3885 I'uäor, Huvlct-Xultur. 2 ; auk jupuv. Suuäpupisr, numeriert 8 Schuster öb Loeffler in Berlin. 3877 van Ssäsv, Ser ülsivs lobanues. 2. Xuü. Sä. 1—2. 3^50^; Asb. 4 ^ 50. Sanä 3. 3 ^ 50 xsb. 4 50 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 3883 "Nauobnitr Säition. Vols. 3883/84. Verlag der Ärztlichen Rundschau in München. 3891 "SurrvivirsI, Ois ^ueüsrürouübsit. 1 ^ 20 Verlag Hohe Warte in Wie«. 3878 ,Solls IVurts". I. äallrx. 6oll. 22 -T. — äo. Sauk. äallrK. II. 8sw. 18 Hermann Walther in Berlin. 3886 "Lsovulk, Ssr äsut8oll-suAli«olls Xris^. 6. ^uüaxs. 2 ./t. Nichtamtlicher Teil. Llnverwendetes Material. Wie unter dem frühern Recht, so ist auch unter der Herrschaft des geltenden Verlagsrechts Streit darüber ent standen, in welchem Umfange der Verfasser verpflichtet ist, dem Verleger ein Manuskript auf der Grundlage eines bis dahin noch nicht verwendeten Materials zu überliefern. Das Verlagsgesetz bestimmt hierüber nichts, die Entscheidung im einzelnen Falle muß also aus der konsequenten Entwicklung der in tz 1 und 8 ausgesprochenen und damit als maß geblich anerkannten Gedanken abgeleitet werden. Inhaltlich dieser beiden Vorschriften obliegt dem Verfasser die Ver pflichtung, dem Verleger das Werk in einem zur Verviel fältigung und Verbreitung geeigneten Zustande zu über geben und ihm das ausschließliche Recht zur Verviel fältigung und Verbreitung zu verschaffen; er hat ihm auch dafür Gewähr zu leisten, daß ihm, d. h. dem Verfasser, das Urheberrecht allein an dem Werke zusteht und er kein Konkurrenzunternehmen zu der Herausgabe eines gleichen oder ähnlichen Werks autorisiert hat, weder unmittelbar noch mittelbar. Läßt sich nun aus dieser Gewährleistungspflicht hin sichtlich der Existenz des Urheberrechts allgemein die Ver pflichtung ableiten, in dem betreffenden Werk nur solches Material zu verwenden, das bislang durch den Druck eine Verwendung nicht gefunden hat? In dieser generellen Fassung läßt sich die Frage keineswegs bejahen, und die jenigen, die einer allgemeinen Bejahung das Wort reden, verkennen, daß schon mit Rücksicht auf den im einzelnen ver schiedenen Inhalt des Verlagsoertrags und auf den nicht minder verschiedenen Charakter des herzustellenden Werks die Nicht verwendung bereits verwendeten Materials in diesem Falle ebenso dem Willen der Vertragsparteien entsprechen kann, wie sie in einem andern diesem Willen entgegenstehen würde. Die Fälle, in denen der Verlagsvertrag sich ausdrücklich bezüglich dieses Punktes ausspricht, sind zwar nicht ganz selten, immerhin bilden sie bei weitem nicht die Mehrheit. Es bedarf aber auch nicht einer solchen ausdrücklichen Vor schrift des Verlagsvertrags, um zu einem Ergebnis zu kommen, das mit dem wirklichen Willen der Kontrahenten im Einklang steht; die Berücksichtigung des Moments von Treu und Glauben in Verbindung mit der Verkehrssttte, sowie die Berücksichtigung des Charakters des Werks und der Zweck, dem es dienen soll, ermöglichen zusammen eine Entscheidung des Einzelfalls, bei der den vorhandenen Interessen in ausgiebigem Maße Rechnung getragen wird, und der Richter müßte dem literarischen Leben und Verkehr schon recht fern stehen, der außer stände wäre, ohne Inanspruchnahme des Gutachtens eines Sachverständigen hierüber zu erkennen. Demgemäß gibt es keine generelle Norm, die sich ein- für allemal mit nicht versagender Wir kung auf die einzelnen Fälle anwenden läßt; sondern die Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 508
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