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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1906
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- Deutsch
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3866 Nichtamtlicher Teil. ^ 87. 17. Slpril 1966 Entscheidung ist stets und kann nur eine konkrete sein, bei der die soeben hevorgehobenen Momente als maßgeblich an gesehen werden müssen. Dies wird von denjenigen nicht minder verkannt, welche die Gewährlcistungspflicht ebenso bedingnngs- und ausnahmslos auch in Ansehung der Nicht verwendung bereits verwendeten Materials annehmen, wie von den Vertretern der entgegengesetzten Anschauung, die sie ebenso absolut und ausnahmslos verneinen. In der Rechtsprechung begegnet man dieser Ansicht übrigens im Verhältnis nur selten, wennschon anderseits nicht verschwiegen werden kann, daß die Rechtsprechung auch Erkenntnisse aufweist, denen auf dem Boden der im Vor stehenden entwickelten Rechtssätze ebensowenig beigetreten werden kann wie unter dem Gesichtspunkt der Anschauungen des Buchhandels. Bezieht sich der Verlagsvertrag auf den Verlag eines Romans, so muß, als den Grundsätzen von Treu und Glauben entsprechend, im allgemeinen angenommen werden, daß dieser Roman unverroendetes Material enthält, also noch nicht anderweitig veröffentlicht worden ist; nur ausnahmsweise wird man das Gegenteil annehmen können. Ganz anders verhält es sich natürlich mit der Herausgabe von Essays, Aufsätzen, kleinen Abhandlungen, Studien u. dgl. m. Hier kann der Verleger nicht verlangen, daß ihm unver- weudetes Material zur Verfügung gestellt werde, und kein Verleger wird auf den Gedanken kommen, daß er berechtigt sei, von dem Verfasser in diesem Falle die Ablieferung eines Manuskripts zu verlangen, das nur unveröffentlichte Bei träge enthält. Natürlich liegt der Fall vielfach nicht so einfach und klar wie in den soeben angeführten Beispielen. Dem Ver fasser lagen in den letzten Wochen zwei Fälle vor, bei deren Beurteilung sich die Ansichten der Vertragsparteien, beide Persönlichkeiten von hoher Intelligenz und von durchaus maßvollen Ansprüchen, ziemlich schroff gegenüberstanden. In dem einen handelte es sich um die Herausgabe einer Samm lung von Gedichten sehr modernen Charakters; ungefähr der fünfte Teil davon war bereits da und dort in einer Zei tung oder Zeitschrift veröffentlicht worden, die diese Richtung pflegte. Der Verleger nahm daran Anstand und behauptete, der Verfasser sei verpflichtet gewesen, die bereits veröffent lichten Gedichte aus dem Manuskript auszuschalten. Dieser Auffassung konnte nicht beigetreten werden. Einmal kommt es nur ausnahmsweise vor, daß von den Gedichten, die in eine herauszugebende Gedichtsammlung ausgenommen werden, noch keins veröffentlicht war, — das Gegenteil kann wohl als die Regel angenommen werden; sodann aber stand die Zahl der bereits veröffentlichten Gedichte quantitativ, noch mehr aber qualitativ außer Verhältnis zu der Zahl der noch unveröffentlicht gewesenen, und schließlich konnte auch mit Rücksicht auf die Vereinbarung über die Honorierung nicht angenommen werden, daß bereits ver wendetes Material unbedingt habe ausgeschlossen werden sollen. Der zweite Fall betraf die Herausgabe eines Geschichts werks über die Entwicklung der Arbeiterorganisationen in Frankreich seit dem Beginn der dritten Republik. Das Buch, das einen Umfang von etwa 600 Seiten haben sollte, enthielt nur ein bereits anderwärts veröffentlichtes Kapitel im Umfang von ungefähr 60—80 Seiten, das sich in sehr eingehender Weise mit dem Einfluß des bekannten französi schen Syndikatsgesetzes von 1881 auf die Arbeiterorgani sation beschäftigt, durch das die heutige Entwicklung über haupt erst möglich gemacht wurde. Wenn nun auch der Umfang dieses bereits veröffentlicht gewesenen Teils im Ver hältnis zu dem Gesamtumfang nur ein relativ bescheidener genannt werden konnte, so mußte doch im Hinblick auf die qualitative Bedeutung des veröffentlichten Teils angenommen werden, daß die Verwendung desselben nicht dem Partei willen entsprach; die Festsetzung des Honorars trug auch zur Stütze dieser Annahme bei, obwohl sie nicht entscheidend war. Endlich aber durfte auch mit Rücksicht auf den Cha rakter und Zweck des Werks angenommen werden, daß der Verfasser die Pflicht gehabt hätte, dem Verleger zu sagen, er werde ein Manuskript liefern, das teilweise schon ver öffentlicht war. In Gemäßheil der vorstehenden Ausführungen ist auch die Frage zu beantworten, ob auf seiten des Verfassers eine derartige Mitteilungspflicht besteht. Dies ist regelmäßig allerdings der Fall, und nur dann wird man ihn als davon befreit erachten können, wenn nach dem Inhalt des Vertrags kein Zweifel darüber bestehen kann, daß der Verleger auf ein originales Manuskript nicht rechnen kann und auch nicht rechnet. Im Sinne dieser Ausführungen hat sich auch die Praxis in der Hauptsache in andern Ländern, insbesondere in Frankreich und in Italien, entwickelt. Rechtsanwalt vr. Fuld in Mainz. Neuigkeiten des russischen Büchermarkts. (Mitgeteilt von W. Henckel.) (Vergl. Nr. 11, 13, 1«. 49 d. Bl.) (P. f. -- Preis fehlt.) Andrejew, L., Gesammelte Werke. Bd. III. Kleine Erzählungen. 1 R. Annenskij, Das Buch der Widerlegungen. Das Problem des Gogol- schen Humors. Dostojewskis vor der Katastrophe. Der sterbende Turgenjew. Drei soziale Dramen. Ein Stimmungsdrama. Balmont als Lyriker. 1 R. Apuschkin, S., Lehrbuch des Fechtens mit dem Espadon. Die italienische Schule. 1 R. Arbeiten, Die, der ersten Versammlung der städtischen Kredit gesellschaften. Bd. I. Sammlung von Materialien, die von der Versammlung zu beraten sind, die Berichte der Plenar versammlungen und die Bestimmungen der Spezialkommis sionen der Versammlung. Bd. bl. Stenographischer Rechen schaftsbericht der Sitzungen und die Resolutionen der Ver sammlung. Bearbeitet von A. Golubew. 3 R. Arbeiter-Bibliothek. Wochenschrift herausgegeben von W. Posse. Nr. 4. Die Volksvertretung und Volksgesetzgebung. 30 K. Archiv seltener Bücher und Kunstgegenstände, herausgegeben von A. Burzow. 7. Lsg. P. f. Aufschriften, Die, auf den Kupferplatten an den Mauern der Friedhofkirche von Warschau-Wolsk, die Kriegsaktionen bei Warschau im Jahre 1831 betreffend. P. f. Awalow, S., Die Einverleibung Grusiens in Rußland. 2. Aust. 1 R. 50 K. Awssejenko, W., Werke. Bd. II. Am Scheidewege. Roman, No vellen und Erzählungen. Die Bezauberten. Der letzte Wille. Die Sorglosen. 1 R. 50 K. Basarow, W., u. Stepanow, I., Skizzen zur Geschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert. Bd. I. Die Entstehung des heutigen Deutschlands. 2. Aust. 1 R. 50 K. Batjuschkow, K., Gedichte. (1787—1855). 73 lyrische und 18 satirische Gedichte. Erklärende Aufsätze. 50 K. Beltow, N., Eine Kritik unsrer Kritiker. 2 R. — Aus zwanzig Jahren. Eine Sammlung von literarischen, wirtschaftlichen und philosophisch-historischen Abhandlungen. 2. veränderte Auflage. 2 R. 60 K. Beziehungen, Die diplomatischen, Rußlands und Frankreichs nach den Berichten der Botschafter Alexanders und Napoleons. 1808—1812. 3 Bände. Herausgegeben vom Großfürsten Nikolai Michailowitsch. 15 R. Bibliothek der »Leuchte». Herausgegeben von S. Wengerow. Serie 4. Materialien zur Geschichte der gesellschaftlichen Be wegungen. No. 1. Autokratie und Presse in Rußland. 25 K. — do. Serie 5. Erzeugnisse russischer Schriftsteller, die nicht in den Sammlungen ihrer Werke enthalten sind. No. 1. Turjenjew, Die Barre. 3 K. Bulgakowskij, D., Elend und Unglück. Ein Bilderalbum aus dem Leben von Menschen, die sich dem Trünke ergaben. 50 K.
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