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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060419
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190604197
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3948 Nichtamtlicher Teil. ^ 89, 19. April 1906. Julius Springer in Berlin. 3959 k'rs^isx, Ullksduob kür äsn NssoiiinsndLu. 2. HuÜLAS. 6sd. 10 in 6g.iiUsäsr ^ob. 12 Hugo Steinitz Verlag in Berlin 3960 »Vbsnbürtixksit«, Med Lrisksn ckss Urg,ksL . . . bski-bsitet von Hans Lrieü l'rsidsrrn von Ilstr. 6-i,. 2 A. Wehner in Zürich. 3953 Uix, Lnlsitunx xur volistünäiKsn LiIeronvK äsr Irspnonks-nirnnst. 3. Xuü. 1 ^ 50 Verbotene Druckschriften. Durch Beschluß des hiesigen Amtsgerichts I, Ab teilung 126, vom 9. d. M. ist die Beschlagnahme der Beilage 1 der Nummer 15 Jahrgang XII der »Welt am Montag« vom 9. d M. wegen des Gedichtes »O, diese Marokkaner« auf Grund der ZZ 184ff 41 St-G.-Bs. angeordnet. Berlin, 10. April 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2146 vom 14. April 1906.) Durch Beschluß des Amtsgerichts I hier vom 6. d. M. ist die Beschlagnahme des Heftes Nr. 1 der Druckschrift »Faun, Humoristische Wochenschrift für die vornehme Welt Moderner Verlag für freie Literatur, Joh. Erich Zeiske, Berlin«, wegen des Textes auf dem vordem Umschlagsblatte und auf den Seiten 2, 6 und 15 auf Grund des §184 St.-G.-Bs. angeordnet. Berlin, 9. April 1906. (gez.) Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2147 vom 17. April 1906.) Nichtamtlicher Teil. Wertabschätzung von Zeitschriften bei Aufstellung von Inventar und Bilanz. Auf meinen Aufsatz »Wertabschätzung von Verlags artikeln bei Aufstellung von Inventar und Bilanz« in Nr 80 des Börsenblatts ist mir ein »Ein österreichischer Verleger« unterzeichnetes Schreiben aus Wien zugegangen, in dem es u. a. heißt: ». . . Wie aber liegt die Sache bei gutgehenden Fachzeitschriften, die einen großen Abonnentenstock aufzu weisen haben und jährlich einen schönen Reingewinn ab werfen? Der geringe Vorrat alter Jahrgänge hat ja gar keinen Wert; wohl aber haben doch die Zeitschriften, die guten Reingewinn bringen, einen bedeutenden Wert! Wie also diese einstellen? .... Gewiß würde nicht nur ich, sondern noch mancher andre Verleger Ihnen Dank wissen, wenn Sie auch hierüber in den Spalten des Börsenblatts Ihre Ratschläge geben wollten « In der Voraussetzung, daß diesen Fragen noch weiteres Interesse entgegengebracht wird, lasse ich hier eine meine Ansicht wiedergebende kurze Beantwortung der gestellten Frage folgen, wobei ich erwähne, daß nicht bloß Fachzeit schriften, sondern auch alle andern Zeitschriften bei der In ventur so behandelt werden müssen. — Der Herr Fragesteller ist offenbar der Meinung, daß für gutgehende, hohen Wert besitzende Zeitschriften ein be stimmter Betrag' in die Aktiva des Inventars eingestellt werden müsse. Dies darf aber nicht geschehen; wollte man dies tun, dann müßte man gleichzeitig unter die Passiva einen Betrag von gleicher Höhe einstellen. Da beide Summen sich dann gegenseitig aufheben würden, ist eine solche Buchung unnötig und überflüssig. Der ideelle Wert von Zeitschriften bleibt bei der Jnventar- aufstellung völlig außer Betracht, sofern der Verleger die Zeitschriften selbst gegründet hat. So wenig, wie man in die Aktiva einen, den ideellen, den Verkaufs-Wert eines bestehenden Geschäfts darstellenden Betrag einsetzt, ebensowenig darf es mit einzelnen, wenn auch noch so wertvollen und gewinnbringenden Teilen eines Geschäfts geschehen, wenn eben — ich wiederhole das — der Besitzer das Geschäft oder Teile desselben selbst gegründet, selbst ins Leben gerufen hat. Anders liegt die Sache allerdings, wenn man das Verlagsrecht von Zeitschriften, ihren Abonnenten- und Jnserentenstamm von dritter Seite käuflich erworben hat. In diesem Falle ist der für das erworbene Verlagsrecht, die erstandene Kundschaft gezahlte Kaufpreis mit unter die Aktiva des Inventars ein zustellen, genau so, wie das geschieht mit dem ge zahlten Kaufpreis für ein erworbenes, bereits be stehendes Geschäft und die damit erstandene Kund schaft. Selbst gegründete geschäftliche Unternehmungen, selbst erworbene Kundschaft werden bei der Inventur nicht bewertet; nur greifbare, tatsächlich vorhandene, kurz nur reelle, nicht aber ideelle Werte werden in das In ventar ausgenommen. Bezüglich selbst gegründeter Zeitschriften kämen also bei Inventaraufnahme in Frage: für die Aktiva: vorhandene Außenstände an Abonne ments- und Jnseratengeldern, Wert der Vorräte an Papier, Umschlägen, Einbanddecken, Holzschnitten, Platten, Zeichnungen, Klischees, im voraus gezahlte Redaktions- und Mitarbeiter honorare, etwaige Vorschußzahlungen an die Druckerei, Buchbinderei usw., ebenso die vorhandenen Vorräte alter Jahrgänge, welche letzteren natürlich im allgemeinen kaum sehr hoch bewertet werden können; für die Passiva: entstandene, aber noch nicht gezahlte Autorenhonorare, im voraus bezahlt erhaltene Abonnements und Jnsertionsgebühren, Forderungen des Druckers, Buch binders, Papierlieferanten usw. — Kommt also der ideelle Wert eines Geschäfts oder von Teilen eines solchen für die Inventur nicht in Frage, so tritt er natürlich bei dem Verkauf eines Geschäfts oder von Geschäftszweigen in Erscheinung, so daß der Käufer also außer dem Preise für die Lagervorräte, Außenstände und sonstigen Forderungen noch einen Preis für den Erwerb des Unternehmens, für das Verlagsrecht, die Kundschaft zu zahlen haben würde. Maßgebend für Ermittelung des ideellen Werts eines Geschäfts oder von Teilen eines solchen sind, was ich bei dieser Gelegenheit noch kurz erwähnen will, Umsatz, Reingewinn, Unkosten der letzten Jahre, Aussichten für die Zukunft und sonstige aus den jeweiligen Verhältnissen und Umständen sich ergebende Momente. Es sei auch noch erwähnt, daß für den Fall, daß erworbene Zeitschriften einen dauernden und erheblichen Rückgang an Abonnements- und Jnseraten-Einnahmen er fahren — wodurch sich ihr Wert vermindert —, von dem dafür gezahlten, unter den Aktiven geführten Kaufpreis bei der Inventur entsprechende Abschreibungen erfolgen müssen. Halle (Saale), Ostern 1906. Adelbert Kirsten.
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