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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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91, 21. April 1906. Mchtamtlicher Teil. 4023 Firmen (wie z. B. kleinere Sortimente, Bnchdruckereien, Spezial-Zeitungsverleger, Kolportagegrossogeschäfte re.) buch- händlerisch ausgebildetes Personal, wie wir solches ausschließlich in unsrer Statistik berücksichtigten, über haupt nicht beschäftigt, so daß von diesen Firmen Material für unsre Statistik einfach nicht geliefert werden konnte. — Diese Antwort hätte sich der kluge Fragesteller wohl selbst geben können. Aber die interessant klingende Phrase »U. A. w. g.« durfte doch nicht unterdrückt werden! aä 2) Herr Dullo, der sich sonst nur allzu gern auf den scharfsinnigen Denker und großen Logiker hinaus zuspielen sucht, gibt sich hier seltsamerweise den Anschein, als vermöge er den grundlegenden Unterschied zwischen einer lediglich im Lauf der Debatte gegebenen, unverbindlich getanen »Anregung« und einem formell gestellten »Antrag« nicht zu fassen; jedes weitere Wort in dieser Sache ist über flüssig. Das Ganze charakterisiert aber in hohem Maße Herrn Dnllos Kampfesweise und verdient deshalb, ent sprechend niedriger gehängt zu werden ack 3) Wir haben — was Herrn Dullo allerdings vielleicht unbekannt ist — Gehilfen im Alter von 22 bis 27 Jahren niemals als »ältere« Gehilfen bezeichnet, sondern im Gegensatz zu »jungen- Gehilfen im Alter von 18 bis 21 Jahren die erstem mit voller Überlegung und aus guten Gründen ausdrücklich stets »jüngere« Gehilfen genannt; unter »älteren« Gehilfen verstehen wir solche im Alter von mehr als 27 Jahren. Herr Max Evers, Re dakteur des Börsenblatts, hat leider den Ausdruck »jüngere« Gehilfen in dem im Börsenblatt vom 20. März d. I. erschie nenen Bericht über unsre Hauptversammlung in eigenmäch tiger Weise durchweg in »ältere« Gehilfen abgeändert;*) mithin kann der Vorwurf der Unwahrheit, den Herr Dullo — scheinbar mit Recht — gegen uns erhebt, natürlich in keiner Weise gegen uns geltend gemacht werden. Erst infolge eines am heutigen Tag bei uns eingetroffenen Entschuldi gungsschreibens des Herrn Max Evers haben wir von der durchaus sinnentstellenden Änderung des Wortlauts unsers bezüglichen Berichts überhaupt Kenntnis erhalten. — Herr Dullo bezieht sich nun hinsichtlich dieses Punktes ausschließ lich auf diesen Börsenblattbericht, was zweifelsohne sein gutes Recht ist; sollte er aber von unfern im »Dresdner Anzeiger« vom 10. März und in den »Dresdner Neuesten Nachrichten« vom 11. März d. I. erschienenen Erklärungen, in denen der Wortlaut der in Rede stehenden Resolution unserer Haupt versammlung in beiden Fällen richtig wiedergegeben wurde, in der Tat keine Kenntnis erlangt haben? Das wäre bei der regen Verbindung zwischen der Dresdner Ortsgruppe und Herrn Dullo wirklich außerordentlich merkwürdig! aä 4) Wir konstatieren, daß der Passus 4 unserer obigen »Berichtigung« vor deren Absendung an die Redaktion der »Buchhändlerwarle« in seinem vollen Wortlaut den Herren von Zahn L Jaensch persönlich Vorgelegen und deren vor- *) Ich zögere nicht mich zu dieser Eigenmächtigkeit zu be kennen, die ich nachträglich sehr bedaure, weil sie in nicht vorauszusehender Weise zu einem neuen Angriff die Handhabe geboten hat. Sie ist in bester Absicht und natürlich nicht gern, im Drange der Umstände geschehen. Notwendig schien mir die Änderung, weil mir die Steigerung: »junge Gehilfen im Alter von 18—21 Jahren, jüngere Gehilfen im Alter von 22—27 Jahren-, im Zusammenhänge gelesen, sprachlich unmöglich, unverständlich erschien. Verständlicher wäre statt »jüngere« vielleicht der Aus druck »reifere« gewesen. Nach der Druckvorlage (einem stellenweise korrigierten Bürstenabzug) war die Annahme eines Flüchtigkeits fehlers nicht ausgeschlossen. Aber die Änderung, zu der ich mich berechtigt hielt, schien mir sachlich auch ohne Belang, da doch die gleichzeitig angegebenen Lebensalter hier allein entscheidend sind. Max Evers. ! behaltlose Zustimmung gefunden hat Wagt es Herr Dullo, seine Behauptung auch jetzt noch in vollem Umfang aufrecht zuerhalten? Es würde uns das nach dem oben Geschilderten nicht weiter wundernehmen. Dresden, 19. April 1906. Der Vorstand des Vereins Dresdener Luchhändler. Rudolf Heinze, Vorsitzender. Emil Pahl, Schriftführer. Kleine Mitteilungen. * Einstweilige Verfügung. — In Sachen des zu Leipzig unter der Firma Friedrich Hofmeister bestehenden Musikalien verlags gegen die zu Berlin unter der Firma Ullstein L Co. bestehende Verlagshandlung hat das Königliche Landgericht I Berlin durch Urteil vom 12. April 1906 im Wege einstweiliger Verfügung der Firma Ullstein L Co. für die Dauer des Ver fahrens bei Meidung einer fiskalischen Strafe von 500 unter sagt, die Musik zu der Oper »Traviata« ganz oder teilweise durch den Druck zu veröffentlichen und zu verbreiten, davon Ausgaben für Gesang mit Klavierbegleitung sowie für Klavierspiel zu ver anstalten. * Löschungen im Handelsregister. — Das königliche Amtsgericht!, Abteilung 122, Berlin, gibt durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 92 vom 19. April 1906 folgendes bekannt: Die folgenden unter den nachstehenden Blättern unseres Handelsregisters 8 eingetragenen Firmen sollen von Amts wegen gelöscht werden: 1) Bl. 55: Verlag der Internationalen Jllustrtrten Bäder- und Sportzeitung mit beschränkter Haftung. 9) Bl. 678: Berliner Theater-Album-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 15) Bl. 1198: Bestellkarten- und Zeitungs-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung. * Einführung von Lehrbüchern und Lernmitteln bei den Vorschulen höherer Lehranstalten. — Das Zentral blatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen (Berlin, März 1906) veröffentlicht folgenden Bescheid des Ministers auf die Anfrage eines Provinzial-Schulkollegiums: »Berlin, den 23. Januar 1906. »Auf die Anfrage vom 9. Dezember v. Js. erwidere ich, daß betreffs der Einführung von Lehrbüchern und Lernmitteln bei den Vorschulen höherer Lehranstalten der Runderlaß vom 11. Februar 1896 — II III 0 4763 — (Zentralbl. f. d. ges. Unterr.-Verw. 1896 S. 266) — sinngemäße Anwendung zu finden hat. Danach be darf es für diese Schulen der diesseitigen Genehmigung nur zur Einführung Deutscher Lesebücher und der dem Religionsunterricht zugrunde liegenden Lehr- und Lernbücher, während hinsichtlich der übrigen Lehrbücher und Lernmittel das Königliche Provinzial- Schulkollegium selbständig zu befinden hat »An das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu bl.« * Die WienerHof- und Staatsdruckerei auf der Aus stellung in London. — Die K. K. Hof- und Staatsdruckerei in Wien wird, wie die Neue Freie Presse meldet, auf der öster reichischen Ausstellung in London durch eine Reihe von Repro duktionsdrucken vertreten sein, die fast von allen Arten der jetzt üblichen Verfahren ganz vorzügliche Proben geben. So ist ein farbiger Kupferdruck nach der Kirschenmadonna des Tizian aus gestellt, der wohl nicht übertroffen werden kann; desgleichen ein Kombinationsdruck (Lichtdruck mit Chromolithographie) nach einem Pieter Brueghel, der das Erstaunlichste leistet. Mittels desselben Verfahrens erscheint auch ein Wiener Aquarell von Alt in ver blüffender Treue wiedergegeben. Auch farbige Aufnahmen von Gegenständen (alte Bronzen, Wiener Porzellan re.) sind erstaun lich gelungen. Daneben Autotypien, Lithographien, Stahlstiche (die neuen Briefmarken für Bosnien von K. Moser und Schirn- 529*
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