Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzetle oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 94. Leipzig, Mittwoch den 25. April 1906. 73. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig OZC Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, öen 13. Mai 1906, vormittags lO^/z Hlhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1905/06. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1905. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1906. 4. Berichterstattung des Vereinsausschusses und Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den in der Hauptversammlung vom 21. Mai 1905 von den Herren Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart, vr. Walter de Gruyter-Berlin, Ferdinand Lomnitz-Leipzig, Arthur Meiner-Leipzig und Arthur Sellier-München im Namen des Deutschen Verlegervereins gestellten Antrag: „Die Hauptversammlung des Börsenvercins wolle beschließen, den 8 26», letzter Satz der Buchhändlerischen Verkehrsordnung, wie folgt abzuändern: Diese (nämlich die Buchhändlermesse) findet alljährlich in Leipzig in der mit dem ersten Sonntag im Mai beginnenden Woche statt, sie endet mit dem Sonnabend dieser Woche. Die entsprechenden Bestimmungen in § 30» und b der Verkehrsordnung sind sinngemäß zu ändern." abzulehnen. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderung des 8 29 Ziffer 4 und 8 30 Absatz 2 der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler beschließen. Es lauten in Zukunft: 8 29 Ziffer 4: der Vereins-Ausschuß; derselbe besteht aus neun Mitgliedern und zwar aus vier Vertretern der Orts- und Kreis vereine, vier Vertretern des Deutschen Verlegervereins und einem Vertreter des Vereins Leipziger Kommissionäre; und § 30 Absatz 2: Die Wahl des Vereins-Ausschusses findet in folgender Weise statt. Es wählen: die Orts- und Kreisvereine gemeinsam vier Vertreter, der Deutsche Verlegerverein vier Vertreter und der Ver ein Leipziger Kommissionäre einen Vertreter, sämtlich auf Grund der bezüglichen Bestimmungen ihrer Vereinssatzungen, welche vom Vorstande genehmigt sind. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvercins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. 542