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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060509
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gegenwärtig für die Originalwcrke bedeutender Schriftsteller nicht allzu hohe Preise bezahlt. Immerhin dürfte sich diese Tendenz bald ändern, da man schon von einer Spekulation mit diesen Werken zu reden beginnt, was natürlich ihren Wert rasch in die Höhe treiben würde. F. A. Müller-Paris. * Buchhandlungsgehilfen-Kantatefeier zu Leipzig. (Vgl. Nr. 102 d. Bl. S. 4456.) — Nachdem nunmehr die Ein ladungen zur Gehilfen-Kantatefeier in Leipzig zum Versand gebracht sind, macht der Festausschuß hierdurch nochmals auf diese Veranstaltung aufmerksam. Der Festausschuß, bestehend aus Mitgliedern der Leipziger Gehilfen-Vereine, bittet um recht zahl reiche Beteiligung. Einladungen stehen noch zur Verfügung und sind vom Schriftführer, Herrn Paul Raeth, im Hause L. Staack- mann, zu beziehen. * Schweizerischer Buchhändlerverein. — Die diesjährige Hauptversammlung und Abrechnung des Schweizerischen Buch- händlervercins, die gewöhnlich Anfang Juni in Zürich gehalten wird, ist mit Rücksicht auf die V. Tagung des internationalen Verlegcrkongresscs (6.—10. Juni 1908 in Mailand) auf den 18. Juni verlegt worden. * Musikfachausstellung in Berlin. — Die Musikfach ausstellung in der Philharmonie zu Berlin (Dcssauer Straße) wurde am 5. d. M. nachmittags in Gegenwart des Ehrenpräsidenten Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen feierlich eröffnet. Der Vorsitzende des Zentralverbandes Deutscher Tonkünstler und Tonkünstlervereine Adolf Göttmann wies in seiner Ansprache auf die wirtschaftlichen und ideellen Ziele des Zentralverbandes hin, gab eine kurze Charakteristik der Ausstellung und schloß mit dem Danke an alle Förderer, insbesondere an den Prinzen Friedrich Wilhelm für dessen tatkräftiges Eingreifen. Nachdem Göttmann mit dem Hoch auf den Kaiser geschlossen hatte, erwiderte Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen in längerer Rede. Darin betonte er, daß er das Ehrenpräsidium über die Aus stellung aus zweierlei Gründen mit Freuden übernommen habe. Einmal hätte er sich bereits seit seiner Jugend zur Musik hin gezogen gefühlt, dann aber bedeute Kunst überhaupt Kultur, und Musik pflegen heiße die Menschheit veredeln. Daran schloß sich der Rundgang durch die Ausstellung. Falsches Geld. — Das Leipziger Tageblatt vom 7. Mai 1906 meldet folgendes: Falsche Fünfmarkscheine vom Jahre 1882, Bit. 8, Nr. 935 267, sind hier und in andern Städten in Verkehr gebracht worden. Die Falschstücke sind eine sehr schwache photographische Kopie. Sie sind grau und teilweise mit dunkelblauer Farbe überzeichnet. Der Druck der Vorderseite ist etwa N/g Millimeter breiter als auf den echten Scheinen. Das Papier ist bei den Nachahmungen grau, bei den echten Scheinen bläulich-weiß. Während bei den echten Scheinen der Druck der Vorderseite in allen Teilen in blauer Farbe hergestcllt ist, sind bei den Falschstücken nur die Zeile -Fünf Mark«, die Unterschriften, die Einfassungslinien, sowie teilweise der Ritter, das Ornament und der Adler ziemlich grob mit wasserlöslicher blauer Farbe überzeichnet. Die drei Zeilen -Gesetz vom 30. April 1874-, »Berlin, den 10. Januar 1882- und »Reichsschuldenverwaltung- sind in der grauen Farbe der photo graphischen Kopie belassen worden. Der Strafsatz ist vollständig unleserlich. Die Nummern, der Stempel und der Eindruck »Fünf Mark- sind mit roter Farbe übermalt. Die bei den echten Scheinen am linken Rand der Rückseite befindlichen blauen Fasern fehken gänzlich. Volksbibliotheken für Arbeiter. — Bei der städtischen Bücherhalle in Essen hat man die Beobachtung gemacht, daß die Benutzung aus Arbeiterkreisen nicht so rege ist, wie dies wünschenswert erscheint. Um diese Benutzung zu erleichtern und um der Bücherhalle gleichzeitig neue Mittel zur Vermehrung ihres Bücherbestandes zuzuführen, hat die Verwaltung auf An regung des Herrn Gewerbeinspektors Wauer eine neue Ein richtung getroffen. Die industriellen Werke der Stadt Essen (mit Ausnahme der Kruppschen Fabrik, die ihre eigne Bücher halle hat) werden eingeladen, einen jährlichen Beitrag für die städtische BUcherhalle zu leisten, und zwar etwa 1 ^ pro Arbeiter. Diejenigen Werke, die hierzu bereit sind, erhalten eine Anzahl Kataloge, aus denen die Arbeiter die von ihnen gewünschten Bücher auswählen können. Nach diesen Sammelbestellungen werden die Bücher an die Fabriken gesandt, die die Verteilung übernehmen. Auf diese Weise braucht der einzelne Arbeiter keine Leihkarte von seiten der Bücherhalle; die Benutzung wird ihm sehr erleichtert, und zugleich fließen der Bibliothek nicht unerhebliche Mittel zur Vermehrung ihrer Bücher zu. Diese Einrichtung ist für alle die jenigen Fabriken zu empfehlen, die nicht in der Lage sind, eine so große Bibliothek für ihre Werkangehörigen zu errichten und zu unterhalten, daß allen Interessenten auch auf die Dauer etwas geboten wird. In Essen haben bereits ein Elektrizitätswerk, ein Blechwalzwerk und eine chemische Fabrik sich zu einem Jahres beitrag von etwa 800 bereit erklärt, und es sind sicher noch weitere Zustimmungserklärungen zu erwarten. T. Kellen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Bivriobs' Bünkjabrs-HataloA cksr im dsutsobsn Buobbandol srsobienkwon Lüeber, 2oitsobrikten, Bandkartov us^v. Titolvsr- esiolmis und LaokrSAistsr. Blktsr Land 1901 -1905, BiaksruuZ; 1. Bsx.-M. 8. 1—48. IwipriZ 1906, 3.0. Bivricbs'sobs Luob- ü an diu v A. Besobsivt in 45 IneksrunASn ra ^ 1.70 bar. Diese erste Lieferung des neuen Fünfjährigen ist genau an demselben Tage, dem 8. Mai, zur Ausgabe gelangt, wie 1901 die erste Lieferung des 10. Bandes (1896—1900), und es steht zu hoffen, daß es auch möglich sein wird, den fertigen Band am Anfang des Dezember auszugeben. Wir werden nach Erscheinen einer Anzahl von Lieferungen noch ausführlicher auf den neuen Band zurückkommen. Obristliobs ^rebaeolo^io. katristiic. lOirobsvASscbiobts. kskor- matiovelitsratur und Ossebiobts dar protestaatisobsn Lrrobs, 8eotovwsssv. — Lüobsr-LatalvA 8o. 295 von Otto Harraeso- ^vitx in llsipmA. 8". 71 8. 1593 blro. Oiüokliabs klsissl Vsrxsiobnis dsr nsuostsn llsiesbandbiiobsr, Biibrsr, Karten und kläus, nebst einer ^usvvabl Asoxrapbisober kraobt- und Bildsr-Msrko, keisebssobrsibunAsn und 8praob- kübror von B. Volokmar, Larsortimsnt in OsipriA und Berlin und Ulbert Loob L Oo. in 8tuttgart. 8". 164 8. mit rabl- rsioben ^bbilduv^en. Diese Ausgabe enthält einen von Künstlerhand entworfenen mehrfarbigen Umschlag und als Einleitung eine Erzählung von Peter Rosegger. klaebtraA rum Uagsr-Verreiobvis Oktober 1905 von 8 Volok- mar in UoipriZ und Berlin und Ulbert Iloob L Oo. in 8tutt- gart. Ll. 4°. 11 8. Enthält hauptsächlich Artikel von katholischen Verlegern, die seit Ausgabe des Frühjahrs-Nachtrags neu ausgenommen sind. * Warenverkehr nach Rußland. — Gebührenfreiheit für die Übersendung von Paketen an die Zensur- und Probier anstalten.— Nach einem Zirkular der Hauptpost- und Telegraphen- verwaltnng vom 21. Februar 1906, Nr. 8293, ist die Übersendung der aus dem Auslande eingehenden Pakete, und zwar sowohl der leichtwiegenden (oolis postaux) wie der gewöhnlichen (oolis de mossaAsrio), von den Zollämtern an die Probier- und Zensur anstalten und zurück Postdienstsache, wofür keinerlei Postgebühren zu erheben sind. (Zirkular des Zolldepartements vom 1. März 1906, Nr. 4267.) Stempelfreihcit für Zollinhaltserklärungen zu aus ländischen Postpaketen. — Auf eine Anfrage, ob beide Exemplare der Zollinhaltserklärungen, von denen ausländische Postpakete be gleitet sein müssen, der Stempelsteuer unterliegen, oder nur das eine Exemplar, das an die Postanstalten geht, hat das Zoll- departcment im Einvernehmen mit dem Departement für direkte Steuern erklärt, daß das eine Exemplar solcher Erklärungen, als für die Postanstalten bestimmt, auf Grund des Art. 72, P. 17, des Stempelsteuergesetzes der Stempelsteuer nicht unterliegt, aber auch das andere Exemplar, da es lediglich für die zollamtliche Be sichtigung, die besonders im behördlichen Interesse eingesührt ist, dient, auf Grund des Art. 62, P. 4, des Stempelsteuergesetzes von der Stempelsteuer befreit ist. (Zirkular des Zolldepartements vom 7. März 1906, Nr. 4921.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten -Nachrichten für Handel und Industrie-.)
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