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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1906
- Sprache
- Deutsch
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5328 Nichtamtlicher Teil. ^ 121, 28. Mai 1906. Gerichte angerufen hat, um eine Deklaration der Verkaufs bestimmungen herbeizuführen, anstatt dies durch den Vor stand bezw. die ordentliche Vereinsversammlung zu bewirken. Inzwischen hat Ihr Vorstand in der Nummer 10 der »Ver traulichen Mitteilungen« vom 22. März 1906 die Verkaufs bestimmungen noch einmal abdrucken lassen und durch eine Anmerkung festgelegt, daß auf Einkäufe bis zu einem Ladenpreis von 3 ^ einschließlich keinerlei Skonto gewährt werden darf. Durch Genehmigung dieses Jahresberichts würde sich auch die ordentliche Vereinsversammlung mit dieser De klaration einverstanden erklären. Ebenso wünschen wir, daß die ordentliche Vereins versammlung durch Genehmigung dieses Jahresberichts ihr Einverständnis damit ausspricht, daß es Sache des Vorstandes ist, im Zweifelfall die Satzungen und Verkaufsbestimmungen der Vereinigung auszulegen, und daß dem einzelnen Mitglied gegen diese Auslegung nur die Berufung an die nächste Vereins versammlung zusteht. Auch im verflossenen Vereinsjahr war der Vorstand bestrebt, die eingelaufenen Klagen ohne Ansehen der Person gewissenhaft und gerecht durchzuführen, gleichgültig, ob sie vom Börsenverein, von einem Kreisverein oder von einem Mitglied ausgehen. Der Vorstand erkennt gern an, daß er fast in allen Fällen für seine schwierige Aufgabe Verständnis und Ent gegenkommen gefunden hat. Die Fälle, wo ihm die Aufgabe, die Einhaltung der Satzungen zu erzwingen, erschwert wird, werden von Jahr zu Jahr seltener. Diese Tatsache ist ein erfreuliches Zeichen für die immer mehr wachsende Erkenntnis, daß auch im Interesse der Allgemeinheit Verpflichtungen bestehen und keine einseitige, persönliche Interessenvertretung platzgreifen darf. Während wir im vorigen Jahresbericht mitteilen konnten, daß die Kundenrabattfrage vollständig geruht habe, ist dies in dem verflossenen Jahr ganz und gar nicht der Fall ge wesen. Der Wunsch, die Rabattfrage zu einem endgiltigen Abschluß zu bringen und endlich Ruhe für absehbare Zeit zu schaffen, führte dazu, die Regelung des Bibliothekenrabatts in die Wege zu leiten. So ist es gekommen, daß diese Frage einen breiten Raum in der Tätigkeit des Vorstands im letzten Jahre eingenommen hat. Nachdem im Anschluß an die kontradiktorischen Ver handlungen in Berlin die Verhandlungen zwischen den Bibliothekaren und den Vertretern des Buchhandels am 31. Mai 1904 stattgefunden hatten, ruhte die Angelegenheit einstweilen. In den obengedachten Verhandlungen am 31. Mai 1904 kam es zu einer gewissen Einigung zwischen den Buchhändlern und den Bibliothekaren, die darin ihren Ausdruck fand, daß als wünschenswert bezeichnet wurde, den Höchstrabatt für Bibliotheken mit einem Vermehrungsetat von mindestens 10 000 auf 7^,0/^, für andre Anstalten auf 5«/g festzusetzen. Ausgenommen sollten Berlin und Leipzig sein, die wie bisher einen Rabatt von 10»/o ge währen sollten. Schon damals machte Herr Karl Siegismund auf das Bedenkliche des Ausschlusses von Berlin und Leipzig aufmerksam und wies darauf hin, daß, so lange in Berlin und Leipzig 10°/<> gegeben werden, die andern Bibliotheken stets unzufrieden sein werden. Auch Herr Albert Brockhaus sprach die Meinung aus, daß, sowie Berlin die Ausnahmestellung aufzugeben willens ist, auch in Leipzig sich die Lage ändere, weil die Herren sich für abhängig von Berlin halten. Es würde also auch in diesem Falle Leipzig folgen müssen. Herr Direktor Schwenke betonte, daß es den Bibliotheken darauf ankomme, daß definitive Verhältnisse geschaffen werden und daß es deshalb erwünscht sein müsse, zu irgend einer Verständigung mit der offiziellen Organisation des Buchhandels zu kom men. Trotzdem wollte er für Berlin und Leipzig auf 10 Prozent bestehen, obgleich er sich doch sagen mußte, daß dadurch die Schaffung definitiver Verhältnisse mindestens sehr erschwert werden würde. Ohnehin konnten die Verhandlungen zu einem Definitivum nicht führen, da, wie dies auch Herr Abteilungsdirektor vr. Schwenke ausdrücklich betonte, der Verein der Bibliothekare ein Eingreifen in das Geschäfts- leben der Bibliotheken unterlassen müsse, der Verein auch von den Bibliotheken nichts erzwingen könne. Auch in der weitern Debatte wurde von Schwenke immer wieder darauf hingewiesen, daß dauernde Verhältnisse das von den Biblio thekaren erstrebte Ziel sein müßten. Herr Ferdinand Springer erklärte dem gegenüber, obgleich er vorläufig dafür eintrat, baß in Berlin und Leipzig es bei dem Rabatt von 10 Prozent bleiben solle, und es für unwahrscheinlich erklärte, daß dieser Rabatt in absehbarer Zeit werde gekündigt werden, daß eine Zusicherung, daß dieser Rabatt ein dauernder sein werde, gar nicht abgegeben werden könne. So zeitigte die Debatte ein scheinbar befriedigendes Resultat. Es zeigte sich aber kurz darauf, daß die Befürchtung des Herrn Karl Siegis mund, daß die Ausnahmestellung Berlins und Leipzigs un möglich haltbar sei, nicht unbegründet war. Am 20. Mai 1905 tagte die 27. ordentliche Abge- ordneten-Versammlung des Verbandes der Kreis- und Orts vereine in Leipzig. Punkt 7 der Tagesordnung betraf den Bibliothekenrabatt. Allgemein ging die Stimmung dahin, daß endlich auch die Frage des Bibliothekenrababatts gelöst werden müsse, daß wir endlich zu einer Beruhigung im Buchhandel kommen müssen, ebenso im Interesse der Buch händler wie der Bibliotheken. Man war allgemein der Ansicht, daß der Ausschluß von Berlin und Leipzig die Quelle steter Beunruhigung und Unzufriedenheit sein werde, daß es deshalb am besten wäre, wenn jetzt Schicht gemacht würde und ein gleichmäßiger Bibliothekenrabatt für ganz Deutschland festgesetzt werde. Auch die Vertreter Berlins schlossen sich dieser Anschauung an und erklärten, in Berlin dahin wirken zu wollen, daß auch dort eine Herabsetzung des Rabatts bei Bibliothekslieferungen auf 7*/, Prozent bezw. 5 Prozent festgesetzt werde. Das Ergebnis der Beratung war der Beschluß, im Laufe des Jahres eine außerordentliche Abgeordneten versammlung des Verbands einzuberufen, in der über die Neu regelung des Bibliothekenrabatts Beschluß gefaßt werden solle. Am 20. Juni 1905 fand in Dresden eine vertrauliche Besprechung von Vorstandsmitgliedern der einzelnen Kreis- und Ortsvereine statt, in der der Bibliothekenrabatt beraten wurde und die in der Annahme eines von Karl Siegis mund gestellten Antrages ausklang, der folgendermaßen lautete: »Die Versammlung beschließt, den Orts- und Kreis vereinen zu empfehlen, sämtlichen Hochschulbibliotheken (Universitätsbibliotheken, Bibliotheken der Technischen Hoch schulen und Handelshochschulen) und außerdem den son stigen Staats- und öffentlichen Bibliotheken, soweit diese alle einen Vermehrungsetat (Bücher, Zeitschriften und Buchbinder) von jährlich mindestens 10 000 ^ haben, einen Höchstrabatt bis zu 7i/,°/<, auf deutsche Bücher und Zeitschriften, die 12 mal im Jahre und weniger erscheinen, zu gewähren. Zeitschriften, die mehr als 12 mal jährlich erscheinen, Schulbücher, Karten und Lehrmittel, sowie alle Bücher, die von Verlegern mit weniger als 25»/g rabattiert werden, bleiben wie bisher netto.« Ferner wurde beschlossen, die schon am 20. Mai vor gesehene außerordentliche Abgeordneten-Versammlung im Laufe des Oktober in Weimar abzuhalten. Die einzelnen
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