Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060616
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190606168
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060616
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-16
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
137, 16. Juni 1906. Nichtamtlicher Teil. 5985 Dass., Loblockruolr I/. 12.—; blxtrs, (25 : 20) U. —.75; Lvbls- ärueir U. 2.50 8slbstbilänis (um 1664). I4r. 451. küok. O. ^väsreov, kom. klormal-I'orwat (os,. 26:20) 50 Cent.; Loülsckruell 1/. 3.— kbot. Lraun. I , (4. Uro^i, k'Ioreor. Lxkra (25:20) 1,. —.75; Loble- ärua^ I,. 2.50 k'rLQkkurt ». LI. 8tS.äslse668 Lunstinstitut Vaviä vor 8au> ckis Uarks spielsnä. Lüot. Lruo^iu. I' , Lübl L 6o., l?ranlrkurk a. N. Nar^arsto van Lilcksrbsseg. ?bot. Lraun. I , Lruelrm. I? I , Lübl L 6o., I'ranlrkurt a. N. Ois LIsnäuvA 8iwsovs. ?bvt. Uraun. I , Lruolrw. I' , 4. liön)', Wien. k' (b'ortsstxuvA kolgk.) Kleine Mitteilungen. * Deutscher Journalisten- und Schriftstellertag. (Vgl. Nr. 135 d. Bl.) — Die Hauptversammlung des Verbandes deutscher Journalisten- und Schriftstellervereine in Hamburg beschäftigte sich in ihrer zweiten Sitzung, am 12. d. M., weiter mit der anzustrebcnden Verbesserung der Strafrechtspflege in ihren Beziehungen zur Presse. Die Versammlung stimmte den ihr vorgelegten Anträgen in Sachen des Zeugniszwanges, des Strafvollzuges, des Schutzes der Angeklagten in Preßprozessen, der Vernichtung von Druckwerken und der Untersuchungshaft zu. Ferner wurde ein Antrag aus Bestellung von literarischen Sach verständigen bei den Gerichten angenommen und die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die die in Darmstadt gefaßten Beschlüsse bezüglich der Stellung des Verbandes zu Fragen des Urheberrechts daraufhin prüfen soll, ob sie den praktischen Bedürf nissen entsprechen. Ein Antrag Hamburgs, der die Schaffung eines Verbands organs betraf, wurde abgelehnt, ebenso ein andrer Antrag, die »Literarische Praxis» zum Publikationsorgan zu ernennen. Die obenerwähnten Anträge, die der Delegiertentag ange nommen hat, haben folgenden Wortlaut: ^4. Die Strafprozeßreform in ihren Beziehungen zur Presse: 1. In Sachen des Zeugniszwangs: Die Kommission für die Reform des Strafprozesses hat zu Z 54 der Strafprozeßordnung einen Zusatz beschlossen, inhalts dessen jeder Zeuge berechtigt sein soll, das Zeugnis zu verweigern, wenn nach den Umständen des Falles Gefahr für ihn besteht, wegen der strafbaren Handlung, die den Gegenstand der Unter suchung bildet, selbst als Täter oder Teilnehmer strafgerichtlich verfolgt zu werden. Durch diese allgemeine Bestimmung werden die Mißstände, die sich für die Presse durch das Zeugniszwangs verfahren herausgebildet haben, nicht beseitigt. Es bedarf viel mehr gegenüber der besondern Verantwortlichkeit für Preßdelikte (Z 20, Absatz 2) des Preßgesetzes einer besondern Vorschrift, durch die den Redaktionen und dem übrigen Personal der periodischen Presse die Befugnis zur Verweigerung des Zeugnisses über Ver fasser und Einsender von Preßartikeln eingeräumt wird. Zum mindesten ist dieses Zeugnisverweigerungsrecht für die Handlungen zu gewähren, für die der verantwortliche Redakteur als Täter haftet. Es empfiehlt sich als Z 55a folgende Vorschrift einzufügen: -Bildet der Inhalt einer periodischen Druckschrift den Gegen stand der Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung, für die nach Z 20 Absatz 2 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 der verantwortliche Redakteur als Täter haftet, so sind Verleger, Redakteure, Drucker sowie das zur Herstellung der Druckschrift verwendete Hilfspersonal berechtigt, das Zeugnis über die Person des Verfassers und Einsenders zu verweigern. Die gleiche Befugnis hat auch für Disziplinaruntersuchungen und sonstige Verfahrensarten zu gelten.- 2. In Sachen des Strafvollzugs: »Der Strafvollzug ist reichsgcsetzlich zu regeln. In der Unter suchungshaft und bei der Vollstreckung von Strafen für Preß- vergehen sind alle Härten in der Beschäftigung und Behandlung zu vermeiden.« Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 3 In Sachen des Schutzes der Angeklagten in Preßprozessen: »Die Presse hat eine angemessene, ihre Eigenart mehr berück sichtigende Behandlung durch die Gerichte zu verlangen, nament lich nach zwei Richtungen hin: einmal, daß den Presse-Angeklagten nicht durch künstliche Auslegungen Motive unterstellt werden, an die sie selbst niemals gedacht haben, und ferner, daß nicht gegen einen Redakteur die Vorstrafen andrer Redakteure seines Blattes als Belastung dienen dürfen. Insbesondere muß ein besserer Schutz der Presse-Angeklagten gegen die Vertreter der Anklage behörde gefordert werden, damit auch hier. Licht und Schatten einigermaßen gleichmäßig verteilt ist und gleiches Recht gilt. Zu diesem Behuf empfiehlt sich eine Änderung der ZA 178—180 des Gerichtsverfassungsgesetzes dahin, daß auch Staatsanwälte der Ordnungspolizei des Gerichtsvorsitzenden oder des Gerichts unter liegen, und gegen sie ebenfalls Ordnungsstrafen wegen Ungebühr verhängt werden dürfen, oder daß andernfalls die Ungebühr von Parteien, Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen straflos bleiben muß, wenn sie sich auf die Zurückweisung einer staats anwaltlichen Ungehörigkeit beschränkt.» 4. In Sachen der Vernichtung von Druckwerken usw.: -Im Strafgesetzbuch ist auszusprechen, daß die Einziehung und Unbrauchbarmachung von Drucksachen sowie der zu ihrer Her stellung bestimmten Platten und Formen (ZH 40 und 41 Str.-G.-B.) nicht zu erfolgen hat, wenn die Täter bezw. die als Täter ver antwortlichen und im Bereich der deutschen Gerichte sich befinden den Personen wegen der betreffenden Drucksachen freigesprochen sind oder das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist. In diesem Sinn ist § 42 Str.-G.-B. zu ergänzen.- 5. In Sachen der Untersuchungshaft: -Gegen die Verhängung der Untersuchungshaft sind größere Kautelen zu schaffen durch schärfere Begrenzung der dehnbaren Begriffe »Fluchtverdacht« und -Kollusionsgefahr.- 6. Antrag des Münchener Journalisten- und Schriftsteller- Vereins: -Der jeweilige Vorort wird beauftragt, durch Vermittelung eines für diese Zwecke bestehenden Bureaus die in den öffentlichen Blättern (Tageszeitungen, Fachzeitschriften) erscheinenden Berichte über die bei den deutschen Gerichten verhandelten Preßprozesse zu sammeln und zu sichten. Auf den Delegiertentagen ist dann je weils eine Übersicht über das im Laufe des Jahres gesammelte Material unter Hervorhebung der besonders wichtigen Fälle zu geben. Zur Kostendeckung sind in den Etat des Verbands jähr lich 200 einzusetzen.» L. Urheberrecht: -Der Delegicrtentag beschließt, eine Kommission einzusetzen, die prüfen soll, ob die in Darmstadt grundsätzlich festgelegte Stellung des Verbandes zu den Fragen des Urheberrechts in dem Kompromißantrag Hamburg-Frankfurt einen sinngemäßen und den praktischen Bedürfnissen genügenden Ausdruck gesunden hat. Die Kommission hat über das Ergebnis dieser Prüfung dem nächsten Delegiertentag Bericht zu erstatten. Diese Kommission soll aus fünf Verbandsvereinen bestehen.» Die Vereine Berliner Presse, Berliner Journalisten, Dresdner, Leipziger und Hamburger Presse wurden in diese Kommission gewählt. Dagegen wurde die von sechs Vereinen zur Annahme empfoh lene Resolution: -Die auf dem Darmstädter Delegiertentage zum Urheber rechtsgesetz angenommenen Beschlüsse widersprechen dem § 1 der Verbandsstatuten, da sie auf eine Einschränkung der so mühsam erkämpften Urheberrechte abzielen. Die Versammlung erblickt in jenen Beschlüssen eine Verletzung und Schädigung der ge meinsamen Interessen der Journalisten und Schriftsteller und legt daher gegen die Beschlüsse Verwahrung ein. Es muß gegen jeden Versuch, die bestehenden Urheberrechte durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zu verringern, protestiert werden. Wünschenswert ist nicht eine Einschränkung, sondern eine Er weiterung des Urheberschutzes; inbesondere muß der Rechtsschutz tunlichst auch auf politische Ärtikel und Tagesneuigkeiten aus gedehnt werden» nach lebhafter und ausgedehnter Erörterung abgelehnt. Die Schlußsitzung des Delegiertentages fand am 13. Juni statt. Der Verband beschloß, den nächsten Delegiertentag in Dresden abzuhalten. 783
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder