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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1906
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- 1906-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1906
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- Deutsch
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140, 20. Juni 1906, Nichtamtlicher Teil. 6093 Verschiedne Umstände haben das rasche Anwachsen des Raritätenbetrugs (siehe H. Groß, Der Raritätenbetrug, Berlin 1901, I. Guttentag) begünstigt. Die Preise für wirklich gute und echte oder wenigstens so aussehende Selten heiten sind zum Teil aus den oben erwähnten Ursachen mit der wachsenden Kaufkraft und Kauflust heute riesig ge stiegen, während das Angebot wirklich echter Sachen immer geringer werden muß. Ebenso sind Kunst und Kunstfertig keit bedeutend größer, Lust und Fähigkeit zur Nachahmung und Nachbildung älterer Kunstgegenstände sehr erfolgreich geworden. Manchmal werden aus Not auch wirkliche, aber erfolglose Künstler der Fälschung in die Arme getrieben. Jedermann will Echtes haben, das aber nicht in genügender Masse vorhanden ist; die Nachahmung scheint also fast einem wirklichen Bedürfnis zu entsprechen: »sr^o iwitstwr« (?. Uaäsl, Us llrugnazs, Lsris 1884, Uä Rouvs^re). Da die Fälschung von Kunstdrucken — Holzschnitten, Stichen, Radierungen — verhältnismäßig geringere Schwierig keiten bereitet, so werfen sich gewandte Betrüger, die natür lich Könner sein müssen, auch auf dieses Gebiet, indem sie entweder die Kupferplatte oder den Holzstock oder den Ab druck selbst fälschen. So bringt irgend ein Fälscher eine eigne Komposition, die der Arbeitsweise eines Meisters ent spricht, auf die Platte oder auf den Holzstock und versieht sie mit dem Monogramm oder mit der Unterschrift des nachgeahmten Meisters. Es ist nicht ungewöhnlich, daß Kopien unter der Flagge des Meisters eines Originals hinaus gehen; auch kommt es zuweilen vor, daß Arbeiten eines Schülers die Unterschrift seines Meisters mit dessen Ge nehmigung tragen (s. weiter unten Schmidt-Barmessin). Außerordentlich gewandte Stecher haben von teuren und seltnen Blättern Kopien hergestellt, die manchmal sogar Kenner in Verlegenheit setzen können. Aber wie es auch andern Verbrechern passiert, so be geht der Fälscher zuweilen ebenfalls kleine Nachlässigkeiten, die seine fast täuschende Kopie eben doch als Fälschung er kennen lassen. Endel gibt dafür in seinem oben angeführten Werke einige lehrreiche Beispiele. Es handelte sich um einen Liebhaber, der, wenig durch Kenntnisse beschwert, seine Blätter meist unter Glas und Rahmen gekauft hatte und diese nun im Hotel Drouot versilbern lassen wollte. Der Sachverständige, dem er seine Blätter zur Prüfung vorlegte, wies ihm eine ganze Anzahl davon als Kopien nach, u. a. die Ansicht des Pont Neuf und des alten Tour de Nesles von Jacques Callot, gezeichnet Osllot ivv. (dagegen das Original: OUlot kse). — Venus und Amor von Carracci, gest. von Goltzius. Auf der Kopie fehlt der Buchstabe I. hinter Goltzius. Ferner ist in der Kopie das Wort llsoolw in: »8iv6 Osrsrs kt Luoobo, krixst Vsous« mit zwei 66 ge schrieben, die aufeinander folgen, während im Originalstich das doppelte 66 so ausgedrückt ist, daß ein kleines o in ein großes 6 gestellt ist. — Der h. Hieronymus in der Zelle von Dürer. In der Kopie ist die Kralle der kleinen Zehe an der linken Vordertatze des Löwen weiß, während sie im Original ein wenig schattiert ist. — Gott befiehlt Noah, die Arche zu bauen, von Marc-Anton Raimondi. Der Original stich von Marc-Anton zeigt in der Mitte unten am Rande eine Pflanze mit sechs Blättern und einem Stengel, während der Nachstich von Marco Dente da Ravenna eine Pflanze mit sieben Blättern zeigt. — Das Original des Rembrandt- schen Samariters zeigt oben rechts einen Vogel in der Luft und einen Vogel auf dem dürren Ast eines Baumes. Am dem Nachstich hat der Stecher den Vogel in der Luft vergessen. Die Künstler haben sich schon frühzeitig gegen un befugte und betrügerische Benutzung ihres künstlerischen Eigentums zu wehren gesucht. So bediente sich Dürer seit 1497 eines Monogramms zunächst als Schutzmarke gegen unbefugte Nachahmung und suchte seine künstlerischen Eigen tumsrechte nach Möglichkeit zu schützen. Er fügt verschiede nen seiner Werke Drohungen gegen betrügerische Kopie und Nachdruck unter Berufung auf das ihm vom Kaiser Maximilian I. erteilte Privilegium bei. In der wahrschein lich auf Marc-Anton Raimondi bezüglichen Schlußschrift der Buchausgabe des Marienlebens beklagt sich Dürer über den Diebstahl au seinen Kompositionen. Marc-Anton hat eine große Anzahl Kopien nach Dürer hergestellt. Nach Vasaris Erzählung wurde Marc-Anton von Dürer bei der Signoria in Venedig verklagt, weil er gestochene Nachbildungen des Marienlebens mit Dürers Monogramm in den Handel ge bracht hatte. Dem italienischen Stecher wurde die Bes etzung von Dürers Zeichen untersagt. Ein Erlaß des Nürnberger Stadtrats vom 3. Januar 1512 ordnet Maß regeln gegen betrügliche Nachdrucke an, die Dürers Zeichen tragen: »Einen fremden Mann, so unter dem Rathause Kunstbriefe feil hat und unter denselben etliche, so Albrecht Dürers Hand zeichen haben, die ihm betrüglich nachgedruckt sind, soll man in Pflicht nehmen, dieselben Zeichen alle abzutun und deren keines hier feil zu haben. Oder wo er sich deß widern würde, soll man ihm dieselben Briefe alle als ein Falsch aufheben und zu eines Rats Händen nehmen.-- Jedenfalls hatte Dürer auch hier geklagt. — Aus Dürers Tagebuch seiner niederländischen Reise erfahren wir, daß er ich vom Kaiser Karl V. seine Privilegien bestätigen lassen wollte. Ein andrer Nürnberger, Albrecht Glockeuton d. I., erhielt am 19. November 1530 das Privilegium, »daß man ihm eine (in Holz) geschnittene Hirschenjagd in einem Jahre nicht nachschneiden dürfe«. (Lützow, Geschichte des deutschen Kupfer- iiches und Holzschnittes. Berlin 1891, G. Grote'sche Verlbh.) Jan Wierix hat schon sehr früh Dürers Schmerzensmann kopiert und von Dürers Ritter, Tod und Teufel einen seiner zeit als nahezu täuschend erachteten Nachstich hergestellt. Hugo da Carpi erhielt 1516 vom Dogen und vom Senat Venedigs ein Privilegium gegen Nachahmung und Nachdruck seiner Helldunkelschnitte. Später bedrohte Papst Leo X jeden, der gegen das Verbot dergleichen Blätter Her stellen würde, mit der Exkommunikation. Die Generalstaaten der Niederlande verboten das Kopieren der Stiche des Willem Jacobszoon Delff und kauften auch von verschiedenen Blättern desselben viele Exemplare zum Verschenken an. Delff stach besonders Bildnisse nach Mich. Mierevelt, seinem Schwiegervater. Verschiedene Stiche, die man früher für eigenhändige Wiederholungen Marc-Antons gehalten hatte, haben sich als Kopien von der Hand des Marco Dente da Ravenna heraus gestellt (B 20, 35, 321, 62 X). Diese Kopien des Marco da Ravenna tragen ein verstecktes Monogramm in Gestalt eines im landschaftlichen Hintergrund angebrachten Tannen bäumchens, das auf den Originalstichen Marc-Antons nicht vorkommt. H. S. Beham kopiert und wiederholt zuweilen seine eigenen Stiche Zug um Zug mit einer solchen Genauig keit, daß die Drucke der beiden verschiedenen Platten nur mit Mühe von einander zu unterscheiden sind, z. B. die beiden Ausführungen der Wache bei den Pulvertonnen. Hendrick Goltzius hat in einer Folge von sechs Stichen, den sogenannten sechs Meisterwerken des Goltzius, zeigen wollen, daß er wie diese von ihm ausgewählten sechs Meister komponieren bezw. stechen und es darin den sechs Meistern gleichtun könne. Diese Blätter: Beschneidung (von Dürer), Verkündigung (von Raffael), Anbetung der Könige (von Lukas von Leiden), Heimsuchung (von Parmeggiano), An betung der Hirten (von Bassano), Heilige Familie (von Barocci) können jedoch nicht als Fälschungen bezeichnet werden, da sie das Monogramm des Goltzius tragen. Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 73. Aahrgan«. 797
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