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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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2510 Börsenblatt s. d. Dtsch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 54. 6. März 1907. in der Einleitung und in dem ersten Hauptabschnitt, der für das Verständnis der modernen Zeit unentbehrlich ist. Das geistige Zeitalter und die Auferstehung der Wissenschaften schließt ab vor dem Beginn der -deutschen Reformation des Geistes und der Kirche- (3. Halbband). Der vierte Halbband wird mit dem deutschen Geistesfrühling anheben und die moderne Zeit behandeln. Den Zusammenhang zwischen Geist und Wirtschaft vermag nur der Verleger zu erkennen. Dem Gelehrten fehlt der Blick für das Jnteressenspiel zwischen Geistes- und Wirtschaftsleben und daher auch die Erkenntnis der wahren Triebfedern der Geistes kultur,' er urteilt daher immer subjektiv. Der Verfasser, zugleich Gelehrter und Verleger, will die objektive Ergänzung aus national- ökonomisch-kulturgeschichtlichcm Standpunkte darbieten. Der vorliegende erste Halbband umfaßt 124 Seiten in vor nehmer Ausstattung mit 8 Tafeln wertvoller Illustrationen auf Kunstdruckpapier. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Abdruck «nbestclttrr Anzeige«. — Der Verleger des -Kotzenauer Stadtblatts- hatte gegen die Verleger des -Voten für Kotzenau- (Kreis Lüben in Schlesien) wegen unlautern Wett bewerbs, verübt durch auftraglose Veröffentlichung von Anzeigen, geklagt. Darauf hat das Königliche Landgericht in Liegnitz unter dem 17. März 1906 -die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, in der Zeitung -Der Bote für Kotzenau« Anzeigen oder Bekannt machungen zum Abdruck zu bringen, zu deren Veröffentlichung ihnen ein Auftrag von den Anzeigenden oder deren Beauftragten nicht erteilt ist«. Hiergegen hatten die Verleger des -Boten- Berufung ein gelegt, die aber unter dem 30. November 1906 vom Oberlandes gericht in Breslau verworfen worden ist. Aus den Entscheidungs gründen des Urteils, das jetzt rechtskräftig geworden ist, gibt der -Zeitungs-Verlag- in Hannover unter anderm folgende Aus führungen des Berufungsgerichts wieder: -Die Aufnahme einer Anzeige oder Bekanntmachung in einer Zeitung wird, wenn sie sich ihrer Wortfassung nach nicht als eine von dem Herausgeber oder Redakteur der Zeitung, sondern als eine von einer dritten Person an das Publikum gerichtete Kundgebung darstellt, von den Lesern der Zeitung als eine im Aufträge der dritten Person in der Zeitung zum Abdruck ge langte Kundgebung dieser Person aufgesaßt. Cs liegt somit in der Aufnahme einer Anzeige oder Bekanntmachung, die in der vorbczeichneten Weise abgefaßt ist, in eine Zeitung eine Ver anstaltung, die geeignet und, wie später noch ausgeführt werden soll, auch darauf berechnet ist, die Angabe des Herausgebers oder des mit der Leitung des Anzeigenteils der Zeitung be faßten Redakteurs zu ersetzen, die Person, als deren Kundgebung sich die Anzeige oder Bekanntmachung darstellt, habe den Auf trag zur Einrückung der Anzeige oder Bekanntmachung in die Zeitung erteilt. Daraus folgt wiederum, daß, wenn Anzeigen oder Bekanntmachungen, die sich ihrer Worlfastung nach als Kundgebung dritter Personen kennzeichnen, ohne Auftrag dieser Personen in einer Zeitung zur Veröffentlichung gelangen, der für die Veröffentlichung verantwortliche Leiter des Zeitungs unternehmens sich dem Publikum gegenüber einer unrichtigen Angabe schuldig macht. Diese unrichtige Angabe ist geeignet, das Publikum bei der Beurteilung der Frage, ob es sich empfehle, die Zeitung als Publikationsorgan zu wählen, zu beeinflussen. Denn eine Zeitung, die viele von dritten Personen in Auftrag gegebene Anzeigen und Bekanntmachungen in ihren Spalten veröffentlicht, erscheint dem Publikum, das davon ausgeht, daß die Zeitungen mit einem großen Leserkreise die am meisten in Anspruch genommenen Anzeigenorgane sind, als ein viel gelesenes Blatt. Da nun diejenigen, die eine Anzeige oder Bekanntmachung durch die Zeitung veröffentlichen wollen, regel mäßig den Wunsch hegen, daß ein möglichst großer Personenkreis von der Anzeige oder Bekanntmachung Kenntnis erhält, so werden sie geneigt sein, unter mehreren in Betracht kommenden Zeitungen derjenigen den Vorzug zu geben, die sich dadurch, daß sie viele Anzeigen hat, als ein oielgelesenes Blatt präsentiert. Unter diesen Umständen ist die unrichtige Angabe, daß die ohne den Auftrag eines Dritten in einer Zeitung veröffentlichte Anzeige auf Grund eines solchen Auftrages zur Veröffentlichung gelangt sei, geeignet, bei dem Publikum den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, und enthält demgemäß einen Verstoß gegen ß 1 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 (Vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 1. März 1901). (Papierzeitung.) Friedrich Prellers Odysseelandschafte«. (Vgl. Börsenblatt 1904 Nr. 11, 72, 106, 128; 1SÜ5 Nr. 20, 162: 190« Nr. 103.) — Wie wir seinerzeit hier berichtet haben, ist es unter großen Schwierigkeiten, aber mit vollem Erfolge gelungen, die von Friedrich Preller d. Ältern in Wandmalerei geschaffenen sieben Odysseelandschaften im Buchhändler Härtelschen »Römischen Hause in Leipzig (das wegen Straßendurchbruchs niedergelegt werden mußte) zu erhalten. Die schönen Bilder sind jetzt im Treppenhause der Universitätsbibliothek in Leipzig angebracht, in Rahmen gefaßt und machen in der prächtigen Oberlicht-Rotunde einen außerordentlich wirkungsvollen Eindruck. (Red.) Königlich Sächsische Kommission für Geschichte. — Am 9. Februar d. I. fand in den Räumen der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig die 11. Jahresversammlung der Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte unter dem Vorsitz Sr. Erzellenz des Herrn Kultusministers v. Schlieben statt. In dem Personalbestand der Kommission sind seit der letzten Jahresversammlung größere Veränderungen vorgekommen. Durch den Tod ausgeschieden sind Geh. Rat Or. Hassel und Geh. Hofrat Professor Or. v. Gebhardt. Herr Professor Or. Buchholz hat bei seinem Weggang von Leipzig seinen Austritt erklärt. Der frühere Vorsitzende, Herr Staatsminister a. D. Or. v. Seydewitz, Exzellenz, ist zum Ehrenmitglied ernannt worden. Den Vorsitz hat an seiner Stelle sein Amtsnachfolger im Kultusministerium, Herr v. Schlieben, übernommen. Zum stellvertretenden Vor sitzenden ist Herr Geheimer Rat Ministerialdirektor Or. Waentig ernannt worden. Zu neuen ordentlichen Mitgliedern wurden be rufen: die Herren Direktor der Universitätsbibliothek Or. Boysen und Professor Or. Kötzschke in Leipzig, sowie Herr Archivrat Or. Beschorner in Dresden. Zur Veröffentlichung kamen im Jahre 1906 zwei Schriften der Kommission: Die Malereien in den Handschriften des König reichs Sachsen, herausgegeben von Professor Bruck in Dresden, und: Die ältesten gedruckten Karten der sächsisch-thüringischen Länder 1550—1593, herausgegeben von Or. V. Hantzsch in Dresden. Fast völlig fertig ist zurzeit die von Oberbibliothekar Or. Richter in Dresden und Or. Krollmann vorbereitete Aus gabe von Dilichs Federzeichnungen sächsischer Städte aus den Jahren 1626—1629, die einen wertvollen Beitrag für die Kunst geschichte sowie die Hcimatskunde Sachsens darstellt. — Ferner ist die von Regierungsrat Or. Lippert in Dresden besorgte Ausgabe des Briefwechsels der Kursürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria Theresia im Druck nahezu abgeschlossen. — Weit gefördert ist auch die Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig. Die ersten, der Musikgeschichte gewidmeten Abschnitte, die Or. Rudolf Wustmann bearbeitet, liegen im Manuskript vor) auch die Arbeiten über bildende Kunst, Literatur und Schulwesen Leipzigs nebst der Ausgabe des Tagebuchs des Rektors Thomasius werden hoffentlich bald in Druck gehen. — Ferner wird demnächst mit der Drucklegung der Akten zur Geschichte des Bauernkruegs in Mitteldeutschland, herausgegeben von Archivar Or. Merx, be gonnen werden können, — ebenso mit einer ersten Lieferung der von Or. Flechsig in Braunschweig bearbeiteten Hauptwerke der sächssichen Blldnerei und Malerei. Die übrigen von der Kommission unternommenen Publikationen sind in gutem Fortgang begriffen: die Bibliographie zur sächsi schen Geschickte — die Beschreibung der Bistümer und Pfarreien Sachsens im Mittelalter — die Sländeakten — Akten und Briefe Herzog Georgs. Bd. II — Politische Korrespondenz des Kurfürsten Moritz. Bd. III — Geschichte des Heilbronner Bundes 1632/33 — Briefe König August d. St. — Briefwechsel des Grafen Brühl mit v. Heineken — die sogenannte Instruktion eines Vorwerksverwalters von 1570 (Lehrbuch der Landwirtschaft) — sowie die Geschichte des neueren sächsischen Staatsschuldenwesens, deren Bearbeitung Herrn Or. Däbritz in Esten übertragen worden ist. Eifrige Förderung haben die historisch-geographischen
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