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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 257 4 November 1908. liefern, während alle anderen Staatsbedürfnisse voll bezahlt werden? Auch in der Praxis würde der Vorschlag der Dresdner Handelskammer zu den größten Unzuträglichkeiten führen, weil der Begriff »Selbstkosten < in jedem Falle mannigfacher Auslegung fähig ist. Wie hoch darf z. B. der Verleger seine allgemeinen Geschäftskosten anrechnen? Wie die unvermeidlichen Verluste an Außenständen? Was gilt als Selbstkosten des Verlegers, wenn der Verfasser die Herstellung ganz oder teilweise trägt? Wenn, wie das wohl vorkommt, namentlich bei jungen Zeitschriften, die Selbst kosten den Ladenpreis übersteigen, wird dann der höhere Betrag berechnet oder der Ladenpreis oder was sonst? Sollen die Selbstkosten laufender Unternehmungen nach Jahrgängen, Bänden, Lieferungen trotz gleichen Ladenpreises verschieden, wie es meist den Tatsachen entsprechen wird, angerechnet werden? Das sind doch alles gar nicht so einfach zu beant wortende Zweifel. Es müßten also, um den Vorschlag der Dresdner Handelskammer durchzuführen, mit dem Gesetz genaue Vorschriften über die Berechnung verlegerischer Selbstkosten erlassen werden, und zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten wäre ein Verwaltungsgericht cin- zusetzen. Und macht sich ein Verleger, der die Selbst kosten eines Pflichtexemplars zu hoch ansetzt, der Steuer hinterziehung schuldig? Soll er gar verpflichtet sein, den beiden Bibliotheksverwaltungcn bei Überreichung des Pflicht exemplars einen Nachweis der Selbstkosten einzureichen, also seine Geschäftsgeheimnisse preiszugeben? Es ist schwer zu glauben, daß diese Schwierigkeiten der Handelskammer nicht ausgestoßen sein sollten, und es drängt sich daher beinahe die Vermutung vor, daß die Kammer nicht die Selbstkosten des Verlegers, sondern die des Sorti menters: den Buchhändler-Nettopreis meint. Aber ein solcher Irrtum wäre erst recht unbegreiflich. Dies waren ganz kurz die Bedenken, die der Beschluß der Dresdner Handelskammer bei Sachverständigen Hervor rufen muß. Im übrigen bleiben alle die schweren Ein wendungen gegen die Pflichtexemplare überhaupt bestehen, die von der Leipziger Handelskammer so vorzüglich zu sammengestellt worden sind. Der Vorschlag der Dresdner Handelskammer ist nur scheinbar eine Milderung, in Wirk lichkeit eine Verschlimmerung der gemachten Vorschläge. Graphische Arbeiten von Karl Stauffer - Bern. Bei Beyer L Sohn in Leipzig ist gegenwärtig das graphische Werk von Karl Stauffer-Bern ausgestellt. Be- rusen, die Höhen aller Zweige der bildenden Künste zu er reichen, wurde der geniale Künstler durch ein tragisches Ge schick an seiner Weiterentwicklung gehemmt, mußte dieses Sonnenkind in finstere Nacht versinken. Was uns der be klagenswerte, in jungen Jahren aus dem Leben geschiedene Künstler hinterlassen hat, ist kein umfangreiches Werk, dafür aber ein künstlerisch so hochstehendes, daß Stauffer für alle Zeiten zu den Besten und Größten zählen wird. In der Durchbildung der Form sowohl als auch in der Behandlung der Technik zeigt er eine Strenge gegen sich selbst, die wenige ihr eigen nennen. Die Bildnisse, die er geschaffen hat, gehören zum Vollendetsten, was die graphische Kunst nach dieser Richtung aufzuweisen hat. Mau braucht nur die Bildnisse von seinem Freunde Peter Halm zu be trachten, den er in drei verschiedenen Auffassungen wieder gibt. Größe der Anschauung, Monumentalität des Stils spricht aus diesen Köpfen, mit wundersamer Feinfühligkeit gräbt sich sein Stichel in die Kupferplatte und sördert die weichen, schwellenden Linien zutage, die eine Formensprache zum Ausdruck bringen und durch diese eine Charakteristik vermitteln von einer geradezu impulsiven Lebenskraft. Wenn eine solche Meisterschaft künstlerischer Ausdrucksfähigkeit noch eine Steigerung erfahren könnte, so wäre sie vielleicht in dem kleinen Bildnis seiner Mutter zu suchen. Kindliche Liebe und Hingebung haben ihm hierbei die Hand geführt, indem er diesen lauteren Frauencharakter von solcher Stärke und solcher sympathischen Weiblichkeit schuf. Kein zweiter unter den Neueren ist mir bekannt, der diesen in ihrer Art einzigen Blättern Gleichwertiges an die Seite zu stellen vermöchte. Wenn ich die Bildnisse von der Mutter des Künstlers und seines vertrautesten Freundes voranstellte, so soll damit nicht angedeutet werden, daß etwa die übrigen Blätter weniger bedeutend seien. Alle ohne Ausnahme tragen den Stempel höchster Vollendung; die Bildnisse von Gustav Freytag, Conrad Ferdinand Meyer, Adolf Menzel, selbst das unvollendete Kaiser Wilhelms I., sowie die beiden Damen bildnisse, die uns zwei Freundinnen des Künstlers vergegen wärtigen, dürfen als Meisterwerke ersten Ranges angesehen werden. Ein Blatt voll intimster Naturbeobachtung ist auch das, dassGustav Freytag in seinem Garten in Sieblebe»' in ganzer Figur zeigt. Bewundernswert sind hier die Kraft des Tons und die sonnig durchleuchteten Partien der Bäume. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. » Bekanntgabe von Konkursablehnungcn mangels Masse und von Ossenbarnngseidcn. — Die Nationalzeitung berichtet unter dem 30. Oktober d. I. folgendes: In der preußischen Geschäftsordnung für die Gerichts- schrcibercien der Amtsgerichte heißt es in bezug aus das Ver zeichnis derjenigen Personen, die den Ofsenbarnngseid geleistet angeordnet ist, sowie derjenigen Personen, bezüglich deren der Antrag aus Konkurseröffnung wegen mangelnder Masse ab gewiesen ist: »Der Gerichtsschreiber hat auf die an ihn mündlich oder schriftlich gerichteten Anfragen, ob sine bestimmte Person in dem Verzeichnis eingetragen sei, Auskunft zu erteilen; im Falle schriftlicher Auskunft sind die baren Auslagen einzuziehen.« Ähnliche Bestimmungen, die die Vorschrift der Zivilprozeß ordnung l8 915) und der Konkursordnung (8 107), daß »die Ein sicht des Verzeichnisses jedem gestattet« sei, in zweckmäßiger Weise ergänzen, sind auch in einer Reihe nichtpreußischer Bundes staaten erlassen worden. Andere Bundesstaaten dagegen haben solche Bestimmungen entweder überhaupt nicht, oder nur mit beschränktem Inhalt. Hierzu gehören Bayern, Sachsen- Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg, Anhalt, Bremen, Hamburg. Für die Handelskreise ist es natürlich dringend not wendig, daß in allen Bundesstaaten Bestimmungen wie die preußischen gelten. Der Präsident des Deutschen Handels tages hat daher dieser Tage aus Beschluß des Vorstandes ein gehend motivierte Eingaben an die zuständigen Zentralbehörden von Bayern, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg, Anhalt, Bremen und Hamburg gerichtet. Man trägt sich in unseren maß gebenden Handelskreisen mit der bestimmten Hoffnung, daß die Eingaben Erfolg haben werden. Kölner Bluincnspiclc. — Die Literarische Gesellschaft in ein Liebesgedicht, ein religiöses, ein vaterländisches Gedicht, eine Novellette in Vers oder Prosa und ein humoristisches Gedicht in Kölner Mundart; dazu kommt der Preis der Stadt Köln für eine Dichtung aus der kölnischen Geschichte. Außerdem sind bisher an- Lied im Volkston und ein Preis der Freifrau Junker von Ober- conreuth zum Lobe der Musik. lWiener Abendpost.)
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