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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19081104
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»Nicht die Anerkennung eines vernünftigen Stnffel- rabatts ist dem Verlegerverein unannehmbar gewesen, sondern unangenehm fühlbar war dem Verlegerverein die Macht der vereinigten Sortimenter, die in unserm Vor gehen lag. Des lieben Friedens willen sei es gesagt, daß wir mit den bisherigen Resultaten, die durch den Lauf der Ereignisse freilich in andere als von uns ge wollte Bahnen gelenkt wurden, recht zufrieden sein können. Deshalb steht heute der Mitteldeutsche Verband abwar tend da, ob die diesjährigen Beschlüsse des Verlegervereins weitere Erfolge zeitigen werden. »Es darf aber bei dieser Gelegenheit nicht unaus gesprochen bleiben, daß der Vorstand des Verlegeroereins mit seiner jüngsten Erklärung gegen das Rundschreiben des Verbandsvorstandes in Hamburg das friedliche Ver hältnis zwischen Verlag und Sortiment, das durch die diesjährigen Beschlüsse der Verlegervcreinsversammlung angebahnt war, nicht gerade gefördert worden ist Der Mitteldeutsche Verband wird stets dafür eintreten, daß Verlag und Sortiment Hand in Hand gehen. »Der Verbandsvorstand in Hamburg, der in harter und mühsamer Arbeit sich so manches Verdienst um den Buchhandel erworben und dem dieser für alle Zeiten großen Dank schuldet, hat unseres Erachtens mit der Herausgabe seines Rundschreibens an die Verleger sehr richtig gehandelt. Wir sind der festen Überzeugung, daß mit uns nicht nur alle Sortimenter, sondern auch die Mehrzahl der Verleger der gleichen Meinung sein werden. >Jn Leipzig war unser Verband vertreten durch die Herren Behrend, Feddersen, Quasthoff und Petters. Unser Geschäftsbericht kann Ihnen Neues aus Leipzig nicht Mit teilen, denn Sie alle haben schon längst die Leipziger Verhandlungen gelesen. »Die Revision der Verkehrsordnung betreffend wird Ihnen der Vorstand bei Punkt 6 unserer heutigen Tages ordnung Näheres berichten. »Hochersreulich ist das Vorgehen der Casseler Sorti menter, die sich endlich entschlossen haben, einen »Verein der Casseler Sortiments-Buchhändler« ins Leben zu rufen. Die Gründung ist inzwischen erfolgt, und der Mittel deutsche Verband wünscht dem jungen Zweigveretn das Beste für seine Zukunft. »Auch in diesem Jahre gab es wiederum Schlender fälle zu erledigen. Bereits auf der Frühjahrsversammlung berichtete Ihnen der Vorstand von der Schleuderet einer großen auswärtigen Firma, die dank der tatkräftigen Hilfe des Börsenvereinsvorstands dafür energisch bestraft wurde. Zwei weitere Fälle in Cassel sind mit Hilfe der Casseler Kollegen beseitigt worden. »Die Zugabe von Schülerkalendern in Mannheim ist endgültig abgeschafft worden. Recht fatale Preisunter bietungen in Homburg v. d. H. sind aus der Welt ge schafft durch Anerkennung unserer Verkaufsbestimmungen seitens der schleudernden Firma.« Punkt L der Tagesordnung. Das Rechnungsjahr 1907/08 ergab einen Vermögensbestand von 680 ^ 22 H. Dem Schatzmeister Kollegen Quasthoff. Mainz, wird nach vorheriger Prüfung und Richtigbefund der Rechnung Entlastung erteilt. Punkt 4 der Tagesordnung. In den Vorstand werden wiedergewählt die Kollegen Behrend, Wiesbaden, I. Vor sitzender; — Scheller, Frankfurt a/M., II. Vorsitzender; — v. Mager, Frankfurt a/M., I. Schriftführer; — Feddersen, Hanau. Schatzmeister, — und durch Neuwahl Scholz, Mainz, II. Schriflsührer. Punkt 5 der Tagesordnung. Der Jahresbeitrag für 1908/09 wird wieder auf 10 ^ festgesetzt. Punkt 6 der Tagesordnung. Ans Vorschlag des Vor sitzenden wird die Abänderung der buchhändlcrischen Verkehrs ordnung einer Kommission übertragen, die sich ans den Kollegen Saeng-Darmstadt, Vorsitzender, Alt-Frankfurt a/M., Kleinschmidl-Darmstadt, Scholz-Mainz, Waitz - Darmstadt zusammensetzt. Punkt 7, 8 der Tagesordnung Da Anträge seitens der Mitglieder nicht eingegangen sind, schließt der Vorsitzende um 1 Uhr die Versammlung mit dem Wunsche, daß auch im nächsten Jahre der Mitteldeutsche Verband auf dem Posten sein möge, da, wo es gilt, die Interessen seiner Mit glieder in Gemeinschaft mit denjenigen anderer Verbände zu wahren und zu stärken. Dem geschäftlichen Teil folgte um r/^2 Uhr ein ge meinschaftliches Mittagessen. Das vorzügliche Mittagessen und die guten, billigen Weine der »Vereinigten Gesellschaft« fanden allgemeinen Beifall. Das Mahl verlief in anregendster Weise, gewürzt durch die Reden der Kollegen Quasthoff und Petters. Letzterer wies darauf hin, daß die Ansprüche an die Unterstützungskaffe immer größere würden und man der Witwen und Waisen gedenken solle. Die übliche Samm lung mit der »Hose« ergab den erfreulichen Betrag von 150 ^ für die Otto Petlers-Stiftung. An das Mittagsmahl schloß sich ein Besuch der Hessischen Landesausstellung an, zu welcher Kollege Saeng in dankenswerter Weise eine Eintrittspreisermäßigung erwirkt hatte. Die Ausstellung bot manche Anregung. Die Teil nehmer traten, vom Verlauf des Tages befriedigt, hierauf die Heimfahrt an. E. v.Mayer, I. Schriflsührer. Die Dresdner Handelskammer über Pflichtexemplare. <Vgl. Nr. 248 d. Bl.j Von berufener Seite empfingen wir folgende Be merkungen zu der hier schon früher mitgeteilten gutachtlichen Äußerung der Dresdner Handelskammer zur Frage der geplanten Wiedereinführung der Pflichtexemplare in Sachsen; <Red.) Die Dresdner Handelskammer hat, nach Zeitungsnach richten, in ihrer Sitzung vom 21. Oktober folgenden Antrag angenommen; »Tie Kammer hält es für unbillig, der Verlegung (!?) die gesetzliche Verpflichtung aufzuerlegen, von ihren sämt lichen Verlagswerken zwei Abdrücke ohne Entgelt an die beiden großen staatlichen Bibliotheken in Leipzig und Dresden adzugeben. Dagegen hat die Kammer kein Be denken dagegen, daß die Verleger gesetzlich verpflichtet werden, ihre von der zuständigen Behörde für die beiden Bibliotheken in Leipzig und Dresden gewünschten Verlags werke in höchstens zwei Abdrücken zum Selbstkosten preise abzulassen. Es ist leider noch nicht möglich gewesen, amtlich den Wortlaut des Beschlusses der Handelskammer und seine Be gründung zu erhalten. Da aber an dem durch die Zei tungen mitgeteilten Sinne nach zuverlässigen Erkundigungen nicht zu zweifeln ist, so soll mit einer kurzen Erwiderung nicht länger gezögert werden. Vom Rechtsstandpunkt aus ist es offenbar ganz gleich, ob der Staat die Enteignung der Verleger ohne Ent schädigung durchführt oder nur mit teilweiser. In beiden Fällen wird der Enteignet? sich in seinem Rechte verletzt sühlen. Ein Unrecht wird nicht zum Recht, wenn man es nur halb tut. Sonst gilt bei allen Enteignungen der Grundsatz voller und gerechter Entschädigung. Warum soll -gerade der Buchhandel dem Staate zu den Selbstkosten 1620'
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