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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. JabreSpreiS für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borais gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 265. Leipzig, Freitag den 13. November 1908. 75. Jahrgang. Amtlich Börsenverein der Deutschen Buchhändler k» Leipzig. 71. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. I. Laufende Registrande. 2. Oktober 1908. No. 2112. Der Sächsisch-Thüringische Buchhändlerverband sandte dem Börsenverein folgende Verkaufsbestimmung zur Genehmig ung ein: „Statt der bisherigen Musikalienver- kaussbestimmungen gelten die vom Verein der Deutschen Musikalienhändler in Ziffer 1—4 seiner neuen Bestimmungen festgesetzten Verkaufsbe- stimmungen für den Mustkalienhandel." Der Vorstand hat die Genehmigung dazu erteilt. 5. Oktober 1908. No. 2127. Ein ausländischer Verein wandte sich an den Börsenverein mit der Anfrage, ob ein Gegenseitigkeitsvertrag zum Schutze der Verkaufsbestimmungen zwischen dem Börsenverein und dem ausländischen Verein mög lich sei, nach dem jeder Verein in seinem Lande eine Verfolgung desjenigen eintreten läßt, der die Verkaufsbeftimmungen des anderen Vereins ver letzt. Der Vorstand hat darauf erwidert, daß ein derartiger Vertrag nicht mit Z 3 Ziffer 5 der Satzungen des Börsenvereins vereinbar wäre, wo nach die Mitglieder nur die Verkaufsbestimmungen solcher ausländischer Vereine zu beachten hätten, die Organe des Börsenvereins seien. 12. Oktober 1908. No. 2181. Dem Vorstand ging die er freuliche Mitteilung zu, daß die zwischen der bestandenen Schwierigkeiten in befriedigender Weise behoben seien. Der Vorstand hat die glückwllnscht. 13. /17. Oktober 1908. Der Vorstand des Börsenvereins hat am 13., 14. und 15. Oktober 1908 in Leipzig eine Sitzung abgehalten, ebenso der Vereinsausschuß am 14. und 15. Oktober 1908. Am 16. und 17. Oktober 1908 fand eine Beratung des 2. Entwurfs einer Verkaufsordnung in größerem Kreise statt, an der die Mitglieder des Vorstandes, des Vereinsausschusses und des außerordentlichen Ausschusses zur Beratung einer Verkaufsordnung sowie einige weitere Sach verständige des Buchhandels teilgenommen haben. 28. Oktober 1908. Nr. 2305. Es fand eine Besichtigung der sämtlichen Räumlichkeiten des Buchhändlcrhauses durch die hiesige Baupolizei statt. er Teil. II. Protokoll der Vorstandssitzung vom 13.—15. Oktober 1908. Punkt 5. In seinem 66. Auszug hatte der Vorstand daraus hingewiesen, daß Kunden-Bestellkarten mit dem Wortlaut: »Die Lösung des Preisrätsels ist folgende: Name des Schülers. Ich ersuche daher um gefällige Aushändigung eines Taschenbuchs für Schüler. Gleichzeitig bitte ich, mir folgende Bücher zu besorgen resp. zu reservieren« zu beanstanden sind. Der Vorstand hat außer dem der betreffenden Verlagsfirma, die solche Karten ihren Sortimenter-Kunden zur Verfügung gestellt hatte, die Wiederholung der Behauptung, daß der Vorstand des Börsenvereins das Verfahren gutheiße und das Sortiment durch Verteilung der Bestellkarte und durch Gratis-Lieferung des Schüler kalenders bei solchen Bestellungen nicht gegen die Satzungen des Börsenvereins verstoße, untersagt. Da betreffende Verlagsbuchhandlung auf das Verlangen des Vorstandes, diese unrichtige An gabe zu unterlassen, nicht einging, sah sich der Vorstand genötigt, den Klageweg zu be schreiten. Daraufhin hat die beklagte Firma die Bitte ausgesprochen, die Klage zurückzuziehen und sich bereit erklärt, in Zukunft nicht mehr in Zirkularen und Anzeigen zu behaupten, daß die von ihr vorgeschlagene Manipulation mit ihrem Taschenbuch für Schüler s. Z. vom Vorstand gut geheißen sei. Der Vorstand hat darauf zunächst beschlossen, das Verfahren bis I. April 1909 ruhen zu lassen, um das weitere Verhalten der verklagten Handlung abzuwarten. Punkt 7. Der Vorstand des Börsenvereins war ersucht worden, Einspruch dagegen zu erheben, daß in einer Garnison den Truppenteilen der Befehl zu gegangen war, die Jnstruktionsbücher re. bei einer bestimmten Buchhandlung zu kausen. Der Vorstand mußte erwidern, daß er zu seinem Bedauern nicht einschreiten könne, da er nicht das Recht hat, jemandem vorzuschreiben, von wem er seine Bücher beziehen soll, wenn diese Lieferung zu den erlaubten Bedingungen erfolgt. Punkt 17. Der Vorstand hat folgenden Beschluß gefaßt: »Für die Entscheidung der Frage, ob das An gebot eines Rabatts vorliegt, macht es keinen 1690
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