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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1908
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 259, 6. November 1908. wenn man die auf dem Strome und dem Gase lastende Steuer nach dem Verwendungszwecke jeder Einzelmenge hätte abstufen wollen. Belästigungen der Einzelabnehmdr, also auf die Beleuchtungsmittel selbst zu legen, die insgesamt einem gewissen Verbrauche unterliegen, dessen Maß von ihrer Ausnützung abhängt. Bei den elektrischen Glühlampen, die in sehr verschiedenen Größen im Verkehr sind, war eine Abstufung der Steuersätze nach ihrem Verbrauch an elektrischer Arbeit (Wattverbrauche) durchführbar. Die Steuersätze bewegen sich hier zwischen 6 und 60 H. Bei den Glühkörpern' für Gasglühlicht boten weder der Gasverbrauch noch die Abmessungen einen ge nügend zutreffenden Anhaltspunkt für eine ähnliche Staffelung. Da aber die Lebensdauer dieser Körper wesentlich geringer ist als die der Glühbirnen und besonders bei den Lampen von hohen Lichtstärken stark verkürzt ist, so schien bier mit Rücksicht auf den billigen Preis der Glühstrümpfe ein Einheitssatz ausreichend. Die Besteuerung der Glühkörper konnte nicht auf Gaslicht beschränkt werden. Daß sie auch die Beleuchtung mit Spiritus- und Petroleumglühlicht umfaßt, kann als ein gerechter Ausgleich im Wettbewerbe dieser Beleuchtungsarten gelten. Die Ausgleichung der Steuersätze zwischen Elektrizität und Gas ist ffowohl hinsichtlich der Energierräger selbst als hinsichtlich der Beleuchtungsmittel nach dem technischen Wertverhältnis erfolgt. Unter den vorgesehenen Steuerbefreiungen wird die für An lagen kleinsten Umfanges bei der Elektrizität vor allem den häus lichen Läutsignal- und Sicherungseinrichtungen, sowie der Tele graphie und Telephonie, überhaupt dem sogenannten Schwach ströme, beim Gase den zahlreichen kleinen Azetylenanlagen zu gute kommen. Daß die armen Gase (Gichtgase) frei bleiben, rechtfertigt sich aus ihrem geringen Wert und ihrer schweren Ersaßbarkeit. Der letztere Grund ist auch für die Steuerfreiheit der in sogenannten Gasfeuerungen, in Ölmotoren, Azetylen laternen u. dergl. erzeugten und dort sofort verwerteten Gase maßgebend. Die Vorschriften über die Veranlagung und Erhebung der Steuer, sowie die über die Steueraufsicht sind derart gefaßt, daß alle nicht unbedingt nötigen Weiterungen und Belästigungen ver mieden werden. Von den Betriebsinhabern ist vor der Betriebs eröffnung eine Anzeige zu erstatten. Für die den steuerfreien kleinen Anlagen im Umfange nahestehenden ist eine Abfindung ermöglicht. Im übrigen erfolgt bei den Verkaufswerken die Fest stellung des Steuerbetruges im wesentlichen nach den Büchern und den Anschreibungen des Betriebsführers, bei den Anlagen für eigenen Bedarf nach Meßgeräten, deren richtige Anordnung und regelmäßiger Gang nur zeitweise Kontrollen erfordern. Die große Zahl derjenigen, welche Strom oder Gas von einem größeren Werke beziehen, wird von der Veranlagung, Erhebung und Kon trolle der Steuer überhaupt nicht berührt. Daß die durch die Steuer etwa veranlasse Verteuerung von Strom und Gas in außerordentlich mäßigen Grenzen bleibt, geht aus den mitgeteilten Steuersätzen hervor. Die zum Verkaufe arbeitenden Werke werden die Steuer größten teils auf die Verbraucher abwälzen. Eine besondere Be stimmung des Gesetzes ermächtigt sie hierzu auch für den Fall, daß die Lieferungspreise vertraglich vereinbart oder, wie dies in den Hansestädten der Fall, durch Gesetz festgelegt sind. Bei den Verbrauchern verschwindet zumeist der Steuerbetrag hinter den ohnehin vorhandenen örtlichen Schwankungen der- Strom- und Gaspreise, namentlich wo es sich um kleinere, nur zeit weise arbeitende Betriebe handelt. Beispielsweise berechnen sich die jährlichen Steuerbeträge für Metzgereien, Bäckereien, Schlossereien usw., denen nach tatsächlichen Feststellungen für je eine Pferdestärke der benutzten Motoren durchschnittliche jährliche Stromkvsten von etwa 26, 32, 61 ^ erwachsen, auf durchschnittlich 0,45, 0,58, 1,00 für jede Pferdestärke der benutzten Motoren. Diesen Zahlen liegt ein Strompreis von 20 ^ für die Kilowattstunde zu gründe. Die Tarife für Kraft strom schwanken aber in den einzelnen Städten zwischen 10 und 26 H, so daß der Steuersatz von 0,4 gegenüber diesen Ver schiedenheiten nicht bemerkbar wird. In der Großindustrie er reichen die aus dem Erzeugnis lastenden Stromkosten zumeist nur einige Prozente des Verkaufspreises, dieser wird daher durch die Steuer nur um Bruchteile von Prozenten erhöht, was gegenüber den Preisschwankungen anderer Faktoren kaum in die Erscheinung tritt. Selbst bei jenen Erzeugnissen, die, wie Aluminium, Kalzium karbid u. dergl., große Strommengen zu ihrer Herstellung erfordern, bleibt der Steuerbetrag dank feiner Bemessung nach dem Abgabe preis oder den Selbstkosten des Stroms in mäßigem Verhältnisse zum Marktwert der Ware. Auf 1 Kilogramm Kalziumkarbid im Großpreise von 25 H trifft unter üblichen Verhältnissen etwa '/, H Steuer, auf 1 Kilogramm Aluminium im Werte von 1,80 ^ etwa 3 H, auf gebundenen Stickstoff, der als Chilisalpeter 1,15 ^ das Kilogramm kostet, etwa 3 bis 6 H. Das Licht wird, wie beabsichtigt, stärker herangezogen als der industrielle Verbrauch. Die Steuer auf Strom und Gas ein schließlich der auf die Lampen, Glühstrümpfe usw. erhöht die bisher aufzuwendenden Kosten um etwa 2 bis 4 vom Hundert, je nachdem von den neueren oder von den älteren Beleuchtungs mitteln Gebrauch gemacht wird. Die Steuer wird daher den technischen Fortschritten rascheren Eingang in die Praxis ver schaffen Der grundsätzliche Einwand gegen die Steuer, daß sie ein Arbeitsmittel belaste, ist bisher gegen die Gemeindeverwal tungen, die aus Gas- und Elektrizitätswerken erhebliche Beiträge ihren Zwecken zugeführt haben, nicht geltend gemacht worden. Die geforderte Ausdehnung der Steuer auf alle Formen von Energie, die gewerblich verwertet werden, ist technisch nicht in Verwendung zu bringen. Damit werden sie der Messung, Be wertung und Besteuerung zugänglich. Schließlich stammen Elektri zität und Gas aus Kohle und Wasserkräften, an die die Allge meinheit ein gewisses Anrecht hat, zumal da der befriedigende Stand der fraglichen Industriezweige doch auch zu einem be trächtlichen Teile nicht ohne die Fürsorge des Staates erreicht worden ist. Der voraussichtliche Reinertrag der Elektrizitäts- und Gas steuer wird auf rund 60 Millionen Mark geschätzt. Hiervon treffen rund 32 v. H. auf elektrische Arbeit, 26 v. H. auf Gas, 24 v. H. auf die Beleuchtungsmittel für Elektrizität und 18 v. H. auf solche für Gas. Der von einer neuen Steuer zu erwartende Ertrag ist in gewissem Grade abhängig vom Zeitpunkt ihrer Einführung. Der Entwicklungszustand, in dem sich der von der Steuer betroffene Erwerbszweig zurzeit ihrer Einführung befindet, ist ferner maß gebend für die Möglichkeit, die Belastung zu tragen und auszu gleichen. Gegenwärtig läßt kein Gebiet des Erwerbslebens eine so ausgiebige Vergrößerung seines Umfanges erhoffen, wie die Elektrotechnik; keines ist in gleichem Grade wie sie entfernt von starren Formen, vielmehr in lebhaftester Bewegung begriffen, daher gewohnt und fähig, sich neuen Bedingungen anzupassen und eine Belastung durch technische Verbesserungen auszugleichen. Seitdem man gelernt hat, die hohen Spannungen zu be herrschen, geht man zdaran, ganze Provinzen mit einheitlichen Leitungsnetzen zu überziehen und den zweckmäßig verteilten Stromquellen auch die zerstreut wohnenden Einzelabnehmer sowie völlig neue Verwendungsgebiete wie die Vollbahnen und die land wirtschaftlichen Betriebe anzuschließen. Die durch den erweiterten Abnehmerkreis sowie durch Fortschritte in der Erzeugung und Fernleitung des Stroms verbesserte Wirtschaftlichkeit der Ver teilungsanlagen wird erhöht durch die Heranziehung billiger Roh stoffe, wie sie in den Kohlenzechen, in Braunkohlen- und Torflagern, in Gichtgasen und Wasserkräften zur Verfügung stehen. Seitdem es gelungen ist, neben Baggern und Kranen, Gebläsen und Pflügen Fördermaschinen und Schmiedepressen, sogar die schwierigen Umkehrwalzenstraßen unter Arbeits ersparnissen elektrisch anzutreiben, scheint kein Gebiet mechanischer Betätigung der elektrischen Energie verschlossen; in der Chemie eröffnet sie sich unabsehbare Verwendungen, und die jüngsten Verbesserungen der Lichterzeugung haben sie im Kampfe mit ihrem alten Rivalen, dem Gase, abermals um einen guten Schritt vorwärts gebracht. Dabei erfreuen sich die elektrischen Unter-
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