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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1908
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- Deutsch
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II572 «rt-ndl»tl !. d. Dtsch». «irchhimb-l. Nichtamtlicher Teil. 244, IS. Oktober 1S08. wachung entstehenden Kosten würde diese Maßregel doch kaum dazu führen, daß der Staat sämtliche Erzeugnisse des graphischen Gewerbes bekommt. Wie soll es beispielsweise bei Büchersendungen gehalten werden, die, in Sachsen erzeugt, für das Ausland bestimmt sind? Soll der Staat alle Bücher- fendungcn auf der Post und der Eisenbahn öffnen und kontrollieren lassen? Wie soll es gehalten werden, wenn die sächsischen Verleger nach Einführung einer solchen Be stimmung ihre Bücher in ihren autzersächsischen schon be stehenden, oder etwa in Altenburg oder Gotha zu gründenden Filialen oder, soweit sie keine eigenen Druckereien haben, in fremden auswärtigen Druckereien Herstellen und mit Verlagsort Gotha oder Altenburg erscheinen lassen? Welche unerfreulichen Folgen die Auferlegung des Pflichtexemplarzwanges auf den Drucker gezeitigt hat, geht überdies zur Genüge aus den seit 1887 erfolgten mehrfachen Eingaben der beteiligten Kreise in Württemberg an die dortige Regierung und insbesondere aus einem der württem- bergtschen Regierung erstatteten Gutachten der Stuttgarter Handelskammer vom Dezember 1802 hervor, das den dort bestehenden Zustand für unhaltbar erklärt. IV, Überhaupt wird das geplante Gesetz dazu beitragen, Sachsens und insbesondere Leipzigs Stellung als Vorort des deutschen Buchhandels zu gefährden. Wir können selbstverständlich nicht behaupten, daß nach Einführung der Pflichtexemplare eine Anzahl Buch händler flugs Leipzig verlassen wird, aber dieser oder jener fühlt sich vielleicht doch so verletzt, daß er diesen Grund, neben noch bestehenden anderen, den Ausschlag geben läßt. Eine hiesige Firma hat sogar ganz bestimmte derartige Andeutungen übermittelt. Andere auswärtige Firmen, die sich mit Übersiedelungsgedanken, mindestens einer Filiale nach Leipzig tragen, werden vielleicht zurllck- geschreckt, weniger von dem Steuerbetrage, den die Pflicht exemplare in Zahlen bedeuten, als wenn sie sehen müssen, daß die sächsische Regierung und der Landtag, statt wie früher durch weitsichtige Anschauungen dem Buchhandel gegenüber, sich jetzt von fiskalischen Beweggründen leiten lassen, die ihn dauernd verstimmen und verärgern. Leicht werden bei uns ähnliche Verhältnisse eintreten, wie sie in Preußen bestanden haben und zurzeit noch bestehen, und wie sie treffend von den preußischen Abgeordneten vr. Friedberg und vr. Arendt in den Sitzungen des preußischen Abgeordnetenhauses vom 16. März 1898 und 12. März ISO! hervorgchoben worden sind. Diese er wähnen Fälle, in denen Verleger, um dem lästigen Pflicht exemplarzwange aus dem Wege zu gehen, ihre Werke in Sachsen bezw. in Leipzig statt in Berlin haben drucken lassen, vr. Arendt nennt sogar einen ihm bekannten Fall, wo ein Verleger seinen Wohnsitz aus Preußen verlegte, weil er der ewigen Schikane mit der Beitreibung der Pflichtexemplare überdrüssig geworden war. Wie schwer diese Bestimmung auf den preußischen, insbesondere den Berliner Buchhändlern und Verlegern lastet, geht aus den wiederholten Eingaben der preußischen und Berliner Buchhandlungen nicht zum wenigsten auch aus der Eingabe der Korporation der Berliner Buchhändler an den Reichstag vom 18. Februar 1S0I hervor. Gerade die Freiheit der Druckwerke in Sachsen war mit von großer Bedeutung für die Entwicklung Leipzigs als Metropole des deutschen Buchhandels, fand er doch hier eine Stätte, wo er frei von allen polizeilichen Fesseln sich zu großer Blüte entwickeln konnte. Wie dies wiederholt vom preußischen Buchhandel anerkannt worden ist, befindet sich Leipzig hier durch entschieden im Vorteil gegenüber seiner Rivalin Berlin, das bis jetzt noch unter dem Pflichtexemplarzwange steht. Führt auch Sachsen den Pflichtexemplarzwang ein, so wird zweifellos Berlin als Reichshauptstadt, Sitz aller Zentral behörden und infolgedessen als größter Auftraggeber für das Verlags- und Buchdruckgswerbe eine erhöhte Anziehungskraft ausüben. Es bedarf keiner näheren Darlegung, daß in demselben Zeitpunkte, wo Leipzig sich durch das beabsichtigte Gesetz in Fesseln geschlagen sieht, die Lage im deutschen Buchhandel sich zu ungunsten Leipzigs noch mehr als das jetzt schon bei der Bedeutung des Berliner Verlags der Fall ist, verschieben dürfte. Es erscheint auch durchaus nicht ausgeschlossen, daß, wie bereits hervorgchoben, Leipziger Verlagsbuchhandlungen Filialen in die thüringischen Staaten verlegen würden, in denen der Verlagsbuchhandel unbehelligt weiter betrieben werden kann. Und das nicht wegen der zwei neu einznfiihrenden Pflichtexemplare an sich, sondern wegen der damit in Verbindung stehenden lästigen Polizei- moßregeln und wegen der Befürchtung, daß diesem Rückschritt Sachsens noch weitere rückschrittliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Preß- und Polizeirechts folgen könnten. Ferner ist Leipzig bedeutender Umschlagsplatz für ausländische Literatur und zahlreiche österreichische und schweizerische, aber auch Firmen fremdsprachiger Länder haben buchhändlerische Vertretungen in Leipzig. Diejenigen ausländischen Verlagsbuchhandlungen, die eigene Filialen in Leipzig unterhalten und die auf ihren Werken Leipzig mit als Verlagsort nennen, würden dies wahrscheinlich künftig unterlassen, um nicht dem Pflichtexemplarzwang dadurch etwa zu unterliegen. Jedenfalls würden die Angaben von Leipzig als Mit- Verlagsort und vielleicht Neugründungsn von Filialen in Leipzig seltener werden. Gerade diese Firmen haben sich Leipzig als deutschen Niederlassungsort für ihren Geschäfts betrieb gewählt, weil sie sich hier gänzlich unbehindert ent wickeln konnten. Da ein Teil dieser von hier aus ver triebenen nicht reichsländischen Literatur auch hier gedruckt, geheftet, gebunden und oersandfertig gemacht wird, so würde ein Abschwenken des ausländischen Verlags nicht ohne schädliche Wirkung auch auf die buchgewerblichen Betriebe Leipzigs sein. Erst neuerdings ist uns von maßgebender Seile bestätigt worden, daß auswärtige Ver leger, wissenschaftliche Institute usw. in steigendem Maße bestrebt seien, sich den deutschen Markt für ihre teilweise außerordentlich teuren und in Leipzig hergestellten Publi kationen dadurch zu öffnen, daß sie eine Art von Leipziger Mitverleger annehmen, der ihre Publikationen außerhalb des eigenen Landes auf eigene Rechnung vertreibt. Wir befürchten also eine ungünstige Einwirkung der Pflichtexemplare auf Leipzigs gegenwärtige Stellung im Buchhandel und Buchgewerbe, die zu gefährden und zu er schüttern durch Maßnahmen, die nicht einmal zum Ziele führen dürften, man ernstlich Bedenken tragen muß. V. Zum Schlüsse seien uns noch die folgenden Ausführungen vom allgemeinen Standpunkt aus gestattet: Leipzigs Handel und Industrie, so unendlich mannigfach und universal sie als Ganzes genommen sind, zeigen doch in einer Weise, wie es kaum irgendwo anders der Fall ist, ein ganz besonderes Gepräge. Dieses be sondere Gepräge ergibt sich einmal aus dem Bestehen einer Reihe von Geschäftszweigen, die wegen der Eigenart ihrer Waren, wegen ihrer Konzentration in unserem Bezirke und wegen des hohen Standes ihrer Entwicklung aus dem Rahmen des allgemeinen wirtschaftlichen Bildes scharf heraustreten, sodann aber aus dem Bestehen verschiedener besonderer Verhältnisse und Einrichtungen, die ebenfalls Leipzig einen besonderen Platz im wirtschaftliche» Leben zu weisen.
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