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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1908
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- Deutsch
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11574 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 244 19. Oktober 1S08. miteinander wetteiferten, um den Schöpfungen des Geistes ge recht zu werden. Die Hauptlücke des 19. Jahrhunderts aber war, daß man bei der Narionalität stehen blieb und den Schutz mehr oder minder auf den Inländer und auf die im Inland erschienenen Werke beschränkte. Das mußte über wunden werden, und die Überwindung geschah unter dem Ein fluß unserer großen Geister, wie Herder, Goethe und Hegel, die die Idee der Allkultur der Menschheit zum Ausdruck brachten und zum Gemeingut der Völker machten. So entstand der Grundsatz: der Schriftsteller soll nicht nur in seinem Lande, sondern in der ganzen Welt geschützt werden, und das Recht de» Geistes soll überall Anerkennung finden, soweit die Zivilisation reicht. So entstanden die zwischenstaatlichen Konferenzen; und wie alle zivilisierten Völker an der Entwicklung der Rechte teilnehmen, so sind auch beinahe alle zivilisierten Völker vertreten, um hier, an dieser Stelle, an der Weiterbildung eines Rechts zu arbeiten, das dem Altertum unbekannt war. Hierauf sprach der Professor vr. Osterrieth. Anknüpfend an den Vortrag, mit dem der inzwischen verstorbene Eugöne Pouillet — als langjähriger Präsident der ^ssoeia-tioo littsrsirs st artistigus ivtsrva.tjons.Is bekannt und geschätzt — die Arbeiten der Pariser Revisionskonferenz von 1896 einleitete, entwickelte der Redner zunächst datz System der Berner Konvention zum inter nationalen Schutz der Werke der Literatur und Kunst. Das Grundprinzip der Konvention ist Gleichstellung aller unions- angehörigen Urheber mit den Inländern. Daneben enthält die Übereinkunft einige einheitliche Schutzbestimmungen, die den Unionsangehörigen gegenüber selbst dann Anwendung finden, wenn die innere Gesetzgebung davon abweicht. Schließlich v.rweist die Konvention hinsichtlich gewisser Voraussetzungen des Schutzes und der Schutzdauer auf die Gesetzgebung des Ursprungslandes. Der Inhalt der Konvention rst kurz folgender: Gegenstand des Unionsschutzes sind die Werke der Literatur und Kunst Dieser Begriff wird im Artikel 4 der Übereinkunft umschrieben und zuläßr. Berechtigt, den Unionsschutz zu fordern, sind die Angehörigen jedes Unionslandes für die nicht veröffentlichten Werke. Außerdem wird nach der durch die Pariser Konferenz revidierten Konvention der Unionsschutz allen denjenigen Werken mögen deren Urheber Unionsangehöcrge sein oder nicht. Einheitliche Vorschriften über den Inhalt des Schutzes bestehen hinsichtlich der sogenannten Unlisationen (Adap tation. musikalischen Arrangements usw), hinsichtlich der Übersetzung der Zeitungsart kel, des Rechts der Ausführung des Ursprunglandes; 2. Hinsichtlich der Dauer: in keinem Lande darf die Schutzdauer die ges, tzliche Frist des Ursprungslandes übersteigen. — Die erste Abänderung der Konvention erfolgte 1896 duich die Pariser Konferenz, deren Beschlüsse in drei verschobenen Urkunden niedergelegt sind: 1. die ^ets Lääi- tiovv«-!, welche die eigentlichen Abänderungen der Konvention Mus dehnung des übersctzungsschutz-S und des Schutzes der Zeitungs artikel, enthält; 2. die OseIs.ikt.ion iotsrprstativs, durch die einige zweifelhafte Bestimmungen der Konvention auihentisch ausgelegt werden; 3. die vosux, d. h. Hinweise auf künftige Verbesserungen, ^»800 ntiov Utt.srs.irs st srtisti^us intsrnstionsls heroorzuheben ist. Alle diese Vorarbeiten dienten der Reichsregierung als Material für die Vorschläge, die der Berliner Konferenz unterbreitet werden. Der Inhalt dieser Vorschläge ist kurz folgender: Zunächst soll ausgesprochen werden, daß die Werke der Architektur, der an gewandten Kunst, der Photographie und die schriftlich fixierten choreographischen Werke den andern Werken der Literatur und Kunst Konventionsbestimmungen wird zunächst der bisher beschränkte Übersetzungsschutz auf den Umfang des allgemeinen Urheberrechts erweitert. Ferner wird der Schutz der Zeitungsartikel ausgedehnt nisten, die schon einem Fabrikanten die Benutzung des betreffenden Werkes gestattet haben. Eine bedeutsame Abänderung der Kon vention wird vorgesehen durch den Vorschlag, die Anwendung der Foimoorschristen auf dem Gebiete des Unionsschutzes zu beseitigen und die Schutzdauer in jedem Lande von der Schutzfrist des Ur sprungslandes unabhängig zu gestalten. Bet diesen Vor schlägen ist die Reichsregierung bestrebt gewesen, die »vosur- der Pariser Konferenz zu erfüllen. In Ausführung einiger weiteren vosux hat die Reichsregierung außerdem den Ent wurf eines einheitlichen Konoenlionstextes ausgearbeitet und durch die Erneuerung der bestehenden Sonderverträge des Reichs mit Frankreich, Belgien und Italien diese Verträge mit der Konvention in Einklang gebracht. Zum Schluß sprach Professor Or. Osterrieth die Hoffnung aus, daß die in der Kon ferenz vertretenen Staaten, die der Union noch nicht angehören, möglichst bald ihren Beitritt aussprechen. Ausdrücklich wurde dieser Wunsch hinsichtlich Hollands, Rußlands und der Vereinigten genössen. Beide Vorträge fanden den lebhaften Beifall der An wesenden. über die einzelnen Bestimmungen der revidierten Berner Konferenz wurde die Generaldiskussion eröffnet. Die ge machten Abänderungsvorschläge wurden der Kommission zur Wortlaut: -Ich danke der Internationalen Konferenz für die Revision der Berner Konvention aufrichtig für die guten Gesinnungen, die sie sich sofort nach ihrem Zusammentritte in Meiner Hauptstadt beeilt hat Mir zum Ausdruck zu bringen. Ich wünsche von ganzem Herzen, daß die Arbeiten der Konferenz von Erfolg ge krönt sein und so eine neue Etappe auf dem Wege des Fort schritts der Zivilisation und des guten Einvernehmens zwischen den Völkern bedeuten mögen. Wilhelm. I. k.» ausgenommen. * Rcformationslitcratnr. — Seit 1906 ist in einzelnen Abteilungen der Oswald Weigel in Leipzig die Bibliothek I. K. F. Knaake zur Versteigerung gekommen, über diese großartige einzelnen Werke gibt am besten der im Sommer dieses Jahres ausgegebene Gesamtkatalog (mit Register und Preislisten) Aus kunft (vergl. Börsenblatt 1908, Ne. 205). Eine gleichwertige, in mehrfacher Richtung vielleicht noch wertvollere Bibliothek stellt sitzt die Firma Otto Harrassowitz in Leipzig zum Verkauf, allerdings zunächst nur im ganzen. Es ist dies tue Libliotbses. reformierten Kirche in Paris war, bereits um die Milte der sech ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zu sammeln begann, zu einer Zerl, als einerseits die Iftformationsliteralur des 16. Jahr hunderts durch allseitigen Sammeleifer noch nicht wie heute fast
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