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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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12146 vörlenblatt f. d. Dtschn. «uchband-l. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 253. 29. Oktober 1S08. »Hügel«, 93, lue äs Lrimes, in der Nähe des Buttes-Chaumont- Parks im Arbeiterviertel La Billette für die zahlreiche deutsche Arbeiterbevölkerung von dem bekannten Pastor Friedrich v. Bodel- schwingh in Bielefeld, dem Sohne des preußischen Staatsmannes Ernst von Bodelschwingh, gegründet. Sie steht seit dem franzö sischen Separationsgesetze von 1905 unter der Leitung der nach dessen Vorschriften gebildeten »Deutschen Schulgesellschaft«, deren Ehrenvorsitzender der kaiserliche Gesandte Graf v. d. Groeben, deren effektiver Vorsitzender der Kaufmann H. Andree ist und zu der Geheimsekretär der bayrischen Gesandtschaft I. Mayer und der Pastor der Hügelgemeinde, F. Bansa, gehören. * Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler: äen 9. u. 10. Novsmbor 1908 äurob N. Hebsrls (N. I^om- 8". 8 8. No. 884—1111. — VsrstsiAorun^: Nitt^voeü, äen 1083 Nrn. u. XXVIII 'I'akeln ^kdilckun^en. — Versteigerung: 18.—21. November 1908 äurob 61Iboker >L kansebburg * Reformationsfest in Sachsen. — Auf das Reformations fest, Sonnabend den 31. Oktober, das in Sachsen als hoher kirchlicher Festtag bei völligem Ruhen der Geschäfte begangen wird, sei für den Verkehr mit Leipzig wiederholt aufmerksam gemacht. * Busjtag. — Anschließend an vorstehende Mitteilung sei hier zugleich auf den bevorstehenden Bußtag, Mittwoch den 18. November, hingewiesen, der in ganz Nord- und Mittel deutschland (einschließlich Sachsen!) begangen wird und ebenfalls völliges Ruhen der Geschäfte fordert. Personalnachrichten. * Lorenz Frölich f. — Der dänische Maler Lorenz Frölich ist, achtundachtzig Jahre alt, am 25. d. M. in Kopen hagen gestorben. Frölich hat sich als Historienmaler, Illustrator und Radierer einen geachteten Namen gemacht. In Deutschland ist er durch seine schönen Illustrationen zu Andersens Märchen und seine Holzschnitte für den »Deutschen Jugendkalender« in weiten Kreisen bekannt geworden. Sprechsaal. Zum Artikel: Ungenaue Adressen (Vgl. Nr. 233, 249 d. Bl.) möchte ich, ohne ungenau adressierende Verleger irgendwie in Schutz nehmen zu wollen, bemerken, daß es eine große Erleichte rung für den Verleger bedeuten würde, wenn der Sortimenter auf allen Drucksachen und besonders auf allen Verlangzetteln seine genaue Adresse angeben würde. Jeden Tag kommen direkte Bestellkarten aus sehr großen Städten, auf denen außer der Firma und dem Ort nichts weiter steht. Soll der Expedient genau arbeiten, so muß er das Adreßbuch ständig nachschlagen. Das be deutet, wenn abends noch eine große Post erledigt werden muß, auf Bestellzettel eine direkte Antwort geben, und da bedeutet es jedesmal Zeitersparnis, wenn die genaue Adresse angegeben ist. Also bitte: genaue Adressen auf allen Drucksachen! Stuttgart. W. Keller. Doppelte Erhebung von Abonnementsbeträgen Der »Verlag für Chemische Industrie«, Berlin, bei dem die »Chemische Zeitschrift« erscheint, hat die Eigentümlichkeit, die Abonnementsbeträge für die Zeitschrift von uns durchweg doppelt, und zwar einmal pro Jahrgang, sodann stets noch pro Quartal besonders zu erheben. Verschiedene direkte Briefe, zum Teil eingeschrieben, zuletzt ein persönlicher Brief an den Inhaber vr. Buntrock, sind stets unbeantwortet geblieben und haben nur das Resultat gehabt, daß trotzdem jedesmal das Quartal neu nachgenommen und Einlösung unserer Barfakturen über die zuviel nachgenommenen Beträge verweigert wurde. Wir wären den Herren Kollegen, denen es vielleicht ebenso gemeinsam Vorgehen zu können. Danzig. ' John L Rosenberg. Pflichtexemplare in Preußen. Die Königliche Universitätsbibliothek in Berlin verlangt von mir als Pflichtexemplar: 1 Brodmann, Die Seegesetzgebung des Deutschen Reiches. Zweite (Titel-)Auflage. Diese ist hergestellt durch Kartons, die die Abänderungen ver schiedener Gesetze enthalten, und durch einen Nachtrag. Diese Ergänzungen der Universitätsbibliothek zu liefern, bin ich ver pflichtet, und es ist zweimal geschehen. Die Universitätsbibliothek aber behauptet, sie habe ein vollständiges Exemplar der zweiten (Titel-)Auflage des Buches zu erhalten, und beruft sich besonders auf die Kabinetts-Order vom 28. Dezember 1824 und auf einige andere Verfügungen. Sie enthalten samt und sonders keine Bestimmungen über Titel-Auflagen. Somit bin ich der Ansicht, und namhafte Juristen teilen sie, daß ich der gesetzlichen Anforderung genügt habe, wenn ich das liefere, was gedruckt ist, und das tat, wenn ich das Haupt werk samt Nachträgen und neuem Titel der Universitätsbibliothek übereignet habe. Ich bin entschlossen, den Fall im Verwaltungsstreitverfahren, mit dem die Universitätsbibliothek droht, zum Austrag zu bringen, weil ich mir nicht denken kann, daß ein preußisches Gericht einer gesetzlichen Bestimmung eine so widersinnige Auslegung geben kann, wie die Universitätsbibliothek sie prätendiert. Ich bitte diejenigen Kollegen im Verlag, denen Ähnliches ödes das Gleiche passiert ist, in der Sache um möglichst baldige Äußerung. Es wäre auch an der Zeit, daß wir Verleger mit allen Mitteln dahin strebten, daß die beklagenswerte gesetzliche Be stimmung über Ablieferung von »Pflicht«-Exemplaren endlich ihr Ende findet. Berlin. O. Häring.
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