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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060711
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6768 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. pH 158, 11. Juli 1906. bändchen, Oktav- und Quartbände, verschiedener Verleger, betitelt - Obaosooviers äs la Revolution et untres-, obschon etwas bunt zusammengewürfelt, waren als Sammlung recht interessant, sie brachten 12 Frcs., — das für Münzensammler lehrreiche Werk »Histoire nuwiswutigus äs lu Revolution krunsuiss« von Michel Hennin, Paris 1826, 2 Quartbände, erreichte 30 Frcs., — die für Sammler geschriebene Zeitschrift -lntsrwöäiairs äss obsrobsurs st curisux», 17 große Oktavbände der Jahrgänge 1891—1902, mit Tafeln (1864—1896), in Paris gedruckt, 41 Frcs., — -Riblio^raxbis parisienns« von Paul Lacombe, Paris 1887, bei Rouguette, broschierter Oktavband, 12 Frcs., — das historische Werk -Nsworial äs Luints Relsns« von Las-Cases, illustriert von Charlet, Paris 1842, bei Bourdin, 2 große Oktavbände, 18 Frcs., — die Schmäh schriftensammlung über »Claris ^.ntoinstts st Ng.cks.ws äs Rolignuo«, aus verschiedenen in Versailles (1789), London (1789) und andern Orten erschienenen Spezialwerken, wovon einige recht selten, ergab 96 Frcs., — 10 Duodez- und Oktavbände Schmähschriften aus -Napoleon I.-, wovon einige von Chateaubriand (1815), Lewis Goldsmith usw., 32 Frcs., — ein auf Velinpapier ge drucktes Exemplar des Geschichtswerks »ll'Iwpsrutriss Naris-Rouiss» vom Akademiker Masson, Paris 1902, bei Manzi, Joyant L Cie., mit zahlreichen Illustrationen und Kunsteinband von Champs, erreichte 105 Frcs., — ein zweites Buch desselben Autors, -ckosspbins, Iwxsrutrios st Rsins-, bei demselben Verleger, 1899, Quartband, 70 Frcs., — denselben Preis erzielte ein andres Werk Massons, betitelt -Napoleon et sou üls-, wie das vorige auf Velin papier gedruckt, bei demselben Verleger, Einband von Champs, 1904, Quartband, mit reichen Illustrationen. — Schließlich sei noch das merkwürdige Werk »Oiet.ionns.irs äss iuäiviäus suvoz-ss s Is wort juäieisirswsnt, rsvolutionnsirswsnt st oontrs-rsvolutionnsirs- wsnt psncksnt Is Revolution, psrtieulisrswsnt sous 1s rsAns äs Is Oonvsntion nstionsls- von L. Prudhomme, Paris, ^n IV (1797), 5 Oktavbände, mit Stichen und Tabellen, erwähnt, das ein grelles Streiflicht auf jene Zeit wirft und 28 Frcs. brachte. — Nebst den genannten kamen noch unzählige andre große und kleine Schriften, die sich ebenfalls auf die Revolutionszeit und das erste Kaiserreich beziehen und geringere Preise brachten, bei dieser Versteigerung unter den Hammer. F. A. Müller, Paris. Bücherlotterie. — Die Ziehung der Allgemeinen Deutschen Bücher- und Bilderlotterie des Vereins für Massenverbreitung guter Volksliteratur (E. V.), Berlin IV., ist am 6. Juli d. I. be endet worden. Der Hauptgewinn (eine Anweisung zum Ankauf von Büchern, Kunstblättern usw. im Ladenpreis von 5000 ^L) ist auf das Los Nr. 30 361 gefallen. Die Ausgabe der Gewinnlisten beginnt Mitte Juli. (Leipziger Ztg.) *Rembrandt-Prachtbibel. (Vgl. Nr. 118 d. Bl.) — Die in Nr. 118 d. Bl. (S. 5184) erwähnte Rembrandt-Prachtbibel er scheint bei der Firma Scheltema L Holkema's Boekhandel in Amsterdam. Personalnachrichten. Generaldirektor der Königlichen Museen in Berlin. — Seine Majestät der König von Preußen hat den Ersten Direktor der Gemäldegalerie und der Sammlung christlicher Skulpturen des Kaiser Friedrich-Museums zu Berlin, Geheimen Regierungs rat Or. Wilhelm Bode, unter Belastung in diesen Ämtern zum Generaldirektor der Königlichen Museen in Berlin ernannt und ihm den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse verliehen. (Sprechsaal.) Zur Verkehrsordnung. Im Laufe des Jahres zurückverlangte Bücher. Im -Börsenblatt» fanden sich in der letzten Zeit verschiedent- lich Anzeigen, in denen Sortiments-Firmen erklärten, sie hätten keine Zeit, die Aufforderungen um Zurücksendung von Büchern i. L. d. I. im -Börsenblatt- nachzulesen, und sie hielten sich zur Remission nur dann für verpflichtet, wenn sie direkt dazu auf gefordert würden. Derartige Erklärungen stehen m. C. im Widerspruch mit der Bestimmung in Z 33s der Verkehrsordnung, wo es heißt: der Sorti menter ist verpflichtet, i. L. d. I. zurückverlangtes Konditionsgut dem Verleger oder dessen Kommissionär -innerhalb dreier Monate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt zuzustellen-, womit also das Zurückocrlangen im -Börsenblatt- sür alle Firmen, die die Verkehrsordnung anerkannt haben, als Norm gilt. Da die Sortiments-Firmen wohl in den meisten Fällen bei Eröffnung des Rechnungsverkehrs dem Verleger gegenüber keine Be stimmung der Verkehrsordnung ausdrücklich ausgenommen haben, so können sie nachträglich, d. h. für alle die Sendungen, die sie vor Bekanntgabe obiger Erklärung erhalten haben, auf Aus nahmen im Sinne ihrer Erklärung kaum Anspruch machen, außer dem ist es auch fraglich, ob sie sich fernerhin und überhaupt ein solches Ausnahmerecht durch eine Börsenblatt-Anzeige schaffen können. Ausschlaggebend hierfür dürfte der Verlag sein, bei dem es liegt, ob er solche Ausnahmen bestimmten Firmen zugestehen oder den Rechnungsverkehr auf Grund der betreffenden Bestim mung in 8 33s der Verkehrsordnung zur coväitio sivs gus von machen will. Von der juristischen Seite betrachtet, haben diese Sortimenter- Erklärungen jedenfalls keinen die betreffende Firma unbedingt schützenden Wert, und in Streitfällen wird einer solchen damit ein günstiger Ausgang vor Gericht schwerlich gesichert, um so weniger, als der Richter in einem solchen Fall auch nach den Handels bräuchen fragen wird, — und das Zurückverlangen durch das -Börsenblatt« ist ein solcher! Die Anerkennung dieses Ausnahmerechts würde auch leicht zu Streitigkeiten führen; denn wenn der Verlag die direkten Remis sionsaufforderungen nicht gerade -eingeschrieben- verschicken will (was ihm wohl niemand, auch die betreffende Sortiments-Firma nicht, zumuten wird), so ist der Beweis, daß der Verlag direkt zurückverlangt hat, nicht zu erbringen, und dem Sortiment gegen über, das nicht oder nicht rechtzeitig remittiert hat und das die direkte Aufforderung nicht erhalten haben will, wird der Verlag schwerlich etwas erreichen. Mir erscheint deshalb die betreffende Bestimmung in Z 33s der Verkehrs-Ordnung, die allenfalls etwas mehr präzisiert werden könnte, in ihrer jetzigen Fassung als die beste Norm für den, dem Sortiment allerdings manche Arbeit verursachenden Brauch des Verlags, Werke im Laufe des Jahres zurückzuverlangen, und die grünen, eine Zusammenstellung des Zurückverlangten bringenden Bogen des Börsenblatts erleichtern das Nachsehen ja sehr. Sie machen auch den in den Erklärungen angegebenen Grund, daß Zeitmangel das Nachlesen der Remissions-Aufforderungen im Börsenblatt unmöglich mache, ziemlich hinfällig, ganz abgesehen davon, daß ein Sortimenter, dem am Rechnungsverkehr mit dem Verleger gelegen ist, zu dergleichen Arbeiten eben Zeit haben muß. Vielleicht bringt eine Aussprache an dieser Stelle von Sorti menter- und Verleger-Seite eine, mir nötig erscheinende Klärung der Angelegenheit, und ich möchte mit diesen Zeilen dazu angeregt haben. Stuttgart. K. Ad. Emil Müller. Bitte eines Friedensfreundes an den deutschen Buchhandel. Wie im Frühjahr nach einem warmen Regen das Gras, so erscheinen jetzt nach dem Erfolg des -Seesterns« Schriften, in denen ein Überfall Englands von deutscher Seite als unumgäng lich und mehr oder weniger aussichtsvoll dargestellt wird. Der Buchhandel vermittelt zum großen Teil mit einer Bereitwilligkeit und Energie, die man für andre Unternehmen wünschen möchte, den Vertrieb dieser Mode-Literatur. Bücherschreibcr, Verleger und Sortimenter, glücklich, einen gangbaren Passantenartikel zu haben, spielen mit dem Feuer wie Kinder und denken nicht daran, daß ihre leichtgebauten Häuser von diesem Feuer, das sie, vielleicht ohne viel dabei zu denken, schüren, nur zu bald an gesteckt werden könnten. Die deutsche und zum Teil auch die englische Zeitungspresse hat den erfreulichen Entschluß gefaßt, die aufgeregten Brudervölker nicht weiter gegen einander zu Hetzen. Möge der deutsche Buchhandel — Verlag wie Sortiment — das gleiche tun, statt der Kriegslust den Friedensgedanken stärken und in weitsichtigerer Weise für seine eigne Haut sorgen! Stuttgart. M. Holland.
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