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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-11
- Erscheinungsdatum
- 11.07.1906
- Sprache
- Deutsch
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6766 Nichtamtlichem 158. 11. Juli 1906. auf den Index gesetzt worden ist, und doch kann man weder das eine, noch das andre als eine Eigenschaft eben dieses Buchs bezeichnen. Die Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Ver- schweigens eines Fehlers reicht also sehr viel weiter, als die Anfechtungsbefugnis des Käufers wegen Irr tums. Läßt man somit die Tatsache gelten, daß sowohl in dem Falle des L. wie in dem des von einem Fehler gesprochen werden kann, so darf man dennoch die Entscheidung über beide nicht einheitlich treffen; vielmehr wird man dazu gelangen müssen, den Anspruch des L. als unbegründet abznweisen, während unter Umständen dem Verlangen des U. stattzugeben wäre Das, was nämlich U. als Mangel an der von ihm erworbenen Schiller-Ausgabe rügt, ist auf Umstände zurückzuführen, die ihm selbst nur infolge grober Fahrlässigkeit entgangen sein können. Wenn er so wenig vertraut war mit den einschlägigen Verhältnissen, daß er nicht einmal wußte, es gebe mehrere Ausgaben von Schillers Werken, so war es höchst leichtfertig von ihm, ohne Zuziehung eines sachkundigen Freundes den Laden des Buchhändlers zu betreten, und noch mehr hat er sich von der Pflicht der Sorgfalt entfernt, indem er es unterließ, den selbst um eine Auskunft zu bitten. Dieser durfte an nehmen, daß U. wenigstens über die elementarsten Dinge einigermaßen unterrichtet sei, und brauchte sich nicht auf einen Vortrag darüber einzulassen, daß die Werke Schillers in ver schiedenen Ausgaben und in verschiedenen Preislagen zu haben seien. Er hat dem 8., der keine besonderen Wünsche äußerte, die nach seiner Überzeugung beste, weil korrekteste und vollständigste Ausgabe von Schillers Werken zugänglich machen wollen und durfte abwarten, ob entgegenstehende Wünsche geäußert würden. Der Fall des k. aber liegt doch etwas anders. Ob eine neue Auflage im Entstehen begriffen ist, darüber ist das große Publikum meistens nicht, jedenfalls doch nicht zuverlässig unterrichtet; Ankündigungen über das, was sich erst später vollziehen soll, gehen regel mäßig nur den am organisierten Buchhandel beteiligten Firmen zu, nicht zuletzt in der Absicht, daß hiervon den Interessenten gegenüber entsprechender Gebrauch gemacht werde. Wenn also dem Buchhändler ^.. bekannt war, daß in der nächsten Zeit eine neue Auflage des technischen Werkes erscheinen werde, das kV jetzt anzuschaffen wünschte, während er nicht ohne weiteres voraussctzen durfte, daß auch k'. hierüber unterrichtet sei, so war es seine Pflicht, zu reden, und in dem er diese Pflicht versäumte, hat er arglistig einen dem Buch anhaftenden Fehler verschwiegen, nämlich den Umstand, daß seine unbedingte Brauchbarkeit zeitlich eine sehr be schränkte sei. Hatte L.. das Werk fest aus Lager, so wird der Anreiz dazu, es zum vollen buchhändlerischen Preis noch loszuschlageu. für ihn, wie leicht erklärlich, ein sehr starker gewesen sein; aber dieser Umstand kann hier nicht ins Gewicht fallen und ebensowenig die damit zusammen hängende Erwägung, daß durch eine Mitteilung der soeben gekennzeichneten Art ja den Käufer geradezu ab- schrecken mußte. Das Verlangen, von sich selbst einen Schaden abzuwenden, berechtigt nicht dazu, einen andern zu schädigen und Vertragspflichten, die sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben, ihm gegenüber außer Acht zu lassen. Gewiß wäre es vielleicht von U. vorsichtiger gewesen, wenn er zunächst an ri. die Frage gerichtet hätte, ob in ab sehbarer Zeit eine neue Bearbeitung des Buches zu erwarten sei; aber darin, daß diese Frage unterblieb, kann man auch nicht eine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des Gesetzes er blicken, und wie der Text ja selbst erkennen läßt, würde selbst das Vorhandensein einer solchen enlpa lots die Folgen des arglistigen Verschweigens auch nicht beseitigen. — Es gibt also für den Buchhändler, um mit den Sprüchen der Weisheit zu schließen, auch in solchen Fällen eine Zeit zum Reden und eine Zeit zum Schweigen. Kleine Mitteilungen. Gerettete alte Gemälde. — Die Nationalzeitung teilt folgendes mit: Bei dem Brande des herzoglichen Schlosses zu Altenburg (am 7. Februar 1905), der einen Teil der herrlichen alten Räume vernichtete, beklagte die Kunstwelt ganz besonders die unersetz lichen Gemälde alter Meister, die wegen ihrer Beschädigungen für alle Zeiten verloren zu sein schienen. Doch der Kunst des Pro fessors Hauser, des Gemälderestaurators vom Kaiser Friedrich- Museum zu Berlin, ist es in fünfvierteljähriger Arbeit ge lungen, einen wichtigen Teil dieser Meisterwerke zu retten. Die Gemälde sind jetzt, nach der vollendeten Restaurierung, wieder im herzoglichen Schloß zu Altcnburg eingetroffen. Besonders glücklich ist die Wiederherstellung der schönen Madonna von Lucas Cranach dem Altern. Das Gemälde war nicht direkt von den Flammen ergriffen, sondern in der Hitze des Brandes waren die Farben flüssig geworden und -gekocht«. Die Farben hatten Blasen ge trieben, die das Gemälde dicht bedeckten; stellenweise war auch in der Hitze die Farbe mit dem Kreidegrund zu einer glasartigen Masse verschmolzen. Auch der Brandruß war über die flüssige Farbe hinwcggeweht. Alle diese Schäden hat die Kunst Hausers beseitigt, und die Farben strahlen wieder in köstlicher Frische. Ein großer Teil der übrigen Bilder stellt Fürsten und Fürstinnen aus dem ernestinischen Herrscherhause in den reichen historischen Trach ten ihrer Zeit dar. Die Rettung dieser Gemälde ist für die Ge schichte des ernestinischen Fürstenhauses von ganz besonderem Wert. Die künstlerische Wiederherstellung der durch den Brand zerstörten Räume des Schlosses, die der kunstsinnige Herzog mit größter Sorgfalt ausführen läßt, wird voraussichtlich im Herbst 1906 beendet sein. Versteigerungen von Büchern, Stichen, Hand schriften, Münzen u. a. m. im Hotel Drouot zu Paris. (Schluß aus Nr. 153, 155 d. Bl.) — Unter den übrigen Büchern, die zu dieser Versteigerung gehörten, dürfen noch folgende erwähnt werden: »OainsborouAb st sa xlaoe ckans I'seols avAlaiss« von Sir Walter Armstrong, Übersetzung von B. H. Gausseron, mit zahlreichen Heliogravüren und zehn farbigen Lithographien, Paris 1899, bei Hachette, ziemlich seltenes Exemplar, 161 Frcs., — ein andres Buch desselben Kunst kritikers -8ir losua ksz-nolcks-, mit zahlreichen farbigen Litho graphie», Paris 1901, bei Hachette, 101 Frcs., — ein drittes, bei dem selben Verleger (1902)erschienenes Werk-ZirHsnrz-llaedurn- desselben Autors, ebenfalls reich illustriert, 60 Frcs., — das ebenso amüsante wie lehrreiche und künstlerische Werk -Lallaäss ckaus Laris- von Rodrigues, Gausseron und Rettö, das den Luxemburggarten, das Hotel Drouot usw. schildert, Paris 1894, Ausgabe der Libliopüiles oontewporains, mit farbigen Radierungen von Bertrand, Kunst einband von Rene Kieffer, 100 Frcs., — ein auf Velinpapier gedrucktes Exemplar des Werkes »Ilistoirs äs ptzlwpsrsur raoontso ckans uns ZravAs par un visux soläat« von Balzac, Paris 1904, bei H. Leclerc, Oktavformat, farbige Radierungen von Ad. Lalauze, Einband von Champs, 160 Frcs., — »lla Vills aux ^eux ck'or» von Balzac, ebenfalls auf Velinpapier, Paris 1898, bei Calmann- Levy, großes Oktavformat, reich illustriert, mit Einband von Champs, 83 Frcs., — ein drittes Buch desselben Autors, »La Liaison äu Obat-gui-pslote-, Paris 1899, bei L. Conquet, Original exemplar auf Velinpapier, mit 40 Holzschnitten von M. Baud, nach Dunki, Oktavformat, Kunsteinband von Carayon, 63 Frcs., — das mit 50 Originalaquarellen versehene Buch »Oeuvres oompltztss- (Band V), von Bsranger, Paris 1834, Oktavformat, erzielte trotz des anonymen Verfassers der Aquarelle 100 Frcs., — das von Bertall illustrierte Buch -kbz-siologio cku 6oüt« von Vrillat-Seoerin, mit Holzschnitten und Stahlstichen, nebst einer Radierung von Lalauze, auf Japanpapier, großes Oktavformat, Paris 1848, bei G. de Gonet, Ein band von Gustant, 58 Frcs., — eine neue, auf Japanpapier ge druckte Ausgabe des Romans »I>e Vision äs Val'suoe- von Champfleury, mit 34 Radierungen und einem Originalaquarell
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