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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1906
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- Deutsch
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- Saxonica
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Bibellesungen für den Familienkreis. In 2 Teilen. Schließend mit der Allegorie: Das Spiel des Lebens. Nach dem engl. Original bearb. von L. R. Conradi. 8°. XV, 640 S. Basel und Hamburg 1893, Internat. Traktat-Gesellschaft. Büchner, Prof. 0r. Ludwig, Kraft und Stoff oder Grundzüge der natürlichen Weltordnung. Nebst einer darauf gebauten Moral oder Sittenlehre. In allgemein - verständlicher Darstellung. 17. Ausl. 8«. XXV, 530 S. Leipzig 1903, Th. Thomas. 5 Christus und der Sabbat oder Christus im Sabbat und der Sabbat in Christo. 8". 32 S. Hamburg, Basel 1899, Internat. Traktat-Gesellschaft. Conradi, L. R., Die Offenbarung Jesu Christi. 8". 550 S. Ham burg 1903, Internat. Traktat-Gesellschaft. Freydank, Bruno, Kleiner buddhistischer Katechismus. Ein Hilfs büchlein zum ersten Studium des Buddhismus zusammengestellt. 8°. 30 S. Leipzig 1904, Buddhistischer Missions-Verlag. 30 H. Herausforderung Roms. Warum holten die Protestanten den Sonntag? 8°. 33 S. Battle Creek, Michigan 1893. Hoffnung, die selige, des Christen. 8". 8 S. Hamburg, Internat. Traktat-Gesellschaft. Howe-Pcuschel, Martha, Das Wesen des wahren Judentums, des Semitismus oder Sozialismus. Zur Klärung der Geister des Bibel- und Babel-Streites, gr. 8°. 16 S. Wandsbeck 1903. Selbstverlag. 40 H. Ist das Ende nahe? Prophetische Zeichen von dem Ende der Welt. 8". 7 S. Battle Creek, Michigan. Hamburg 1891, Internat. Traktat-Gesellschaft. Jedlicska, Joh., Die zweite Entstehung der Welt, das angebliche Paradies und die angebliche Sintflut, gr. 8". IV, 460 S. Berlin 1903, Herm. Seemann Nachf. 4 ^ 50 H. -Jüdisch». 8". 8 S. Battle Creek, Michigan. Hamburg, Internat. Traktat-Gesellschaft. Kinder des Lichts oder die Nähe der Wiederkunft Christi. Eine Bibellehre. 22. Tausend. 8°. 8 S. Basel u. Hamburg 1891, Internat. Traktat-Gesellschaft. Klarlegung, Eine, von Matthäus Vierundzwanzig. 8°. 95 S. Hamburg 1901, Internationale Traktat-Gesellschaft. Loughborough, I., Entstehung und Fortschritt der Siebenten-Tag- Adventisten. 8°. 382 S. Hamburg, London, Basel 1897. Meyer-Benfey, Or., Der neuere Entwickelungsgang Leo Tolstois in seinen Schriften 1879—1893. (Über Leo N. Tolstois sozial ethische Schriften.) Prospekt. 8°. 4 S. Leipzig. Nachweise, Biblische. 8°. 31 S. Battle Creek. Newn - Andreas, John, und Ludw. Rich. Conradi, Die Geschichte des Sabbaths und des ersten Wochentages. 2 Teile. 1. deutsche Ausg. 8°. 593 S. Hamburg 1891, Internat. Traktat-Gesell schaft (L. R. Conradi). 4 20 H. Sabbath, Der, des Herrn. 8". 16 S. Hamburg u. Basel, Internat. Traktat-Gesellschaft. Sabbath, Der, und der Sonntag. 8°. 8 S. Basel u. Hamburg, Internat. Traktat-Gesellschaft. Seidl, Arthur, Kunst und Kultur. Aus der Zeit — für die Zeit wider die Zeit. gr. 8". 529 S. Berlin 1902, Schuster L Loeffler. 6 Tages-Anbruch. III. Band; Dein Königreich komme. 365 S. 8°. Alleghany, Pa. 1899. IV. Band: Der Tag der Rache. 8°. 357 S. Alleghany, Pa. 1900. Tolstoi, Graf Leo N., Drei Legenden. Einzige autoris. Ubers, aus dem Manuskript von Aug. Scholtz. 8". 43 S. Berlin 1904, B. Kassierer. 80 H. Tuttle, Hudson, Die Philosophie des Geistes und der Geisterwelt. Ubers, von George C. Weiß. gr. 8°. XXIV, 249 S. Leipzig 1904, O. Mutze. 3 Ursin, Or. N. R. af, Die Arbeiterfrage Finlands. gr. 8°. III, 71 S. Berlin 1904, Mayer L Müller. 1 Ursprung der Sonntagsgesetze. 8". 32 S. Hamburg, Basel 1898, Internat. Traktat-Gesellschaft. Waggoner, John H., Der Sabbath des Sittengesetzcs. Sein Wesen und unsere Verpflichtung gegen ihn. 8°. IV, 63 S. Basel u. Hamburg 1887, Internat. Traktat-Gesellschaft. 35 H. Welchen Tag feierst du und warum? 8°. 8 S. Battle Creek, Mich., Internat. Traktat-Gesellschaft. White, Ellen G., Erfahrungen und Geschichte, sowie geistige Gaben. 8°. VIII, 308 S. Hamburg 1899, Internat. Traktat-Gesellschaft. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Beförderung von Zeitungen als Eisenbahn-Hand gepäck. Entscheidung des Reichsgerichts. — Uber die Statthaftigkeit der Beförderung politischer Zeitungen durch expreffe Boten in Personenwagen der Eisenbahn nach dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Ok tober 1871 hat sich das Reichsgericht in einem Urteil vom 27. Juni 1905 (Entsch. d. RG. in Strass. Bd. 38 S. 136) ver breitet. Das Landgericht führte aus, daß der -expreffe Bote- als solcher gelte, wenn er die Zeitungen als Handgepäck bei sich führe, und daß als Handgepäck alles anzusehen sei, was mit Genehmigung der Eisenbahnbeamten oder unbeanstandet von den Reisenden in die Personenwagen mitgenommen werde. Der Oberreichsanwalt führte in der Revision demgegenüber aus, daß als Handgepäck nur das gelten könne, was der Reisende auf Grund der Eisenbahnverkehrsordnung als Handgepäck bei sich zu führen berechtigt sei. Dagegen wendet sich das Reichsgericht wie folgt: -Diesen Ausführungen steht entgegen, daß die Tatfrage, wenn ein Bote das Beförderungsmittel bildet, unabhängig von der Rechtsfrage ist, ob seine Beförderung die Rechte andrer ver letzt oder nicht, und daß die Cisenbahnverkehrsordnung nicht be stimmen will und kann, unter welchen Voraussetzungen im Sinne des Gesetzes über das Postwesen eine Beförderung von Zeitungen eine solche ist, die durch einen cxpressen Boten er folgt. Ist sie es, wenn der Bote mit Fahrkarte reist, so ist sie es auch, wenn der Bote ohne Fahrkarte, also ohne das Recht auf Beförderung seiner Person und seines Handgepäcks, die Zeitungen im Wagenabteil bei sich hat. Ein expresser Bote, der politische Zeitungen befördert, die häufiger als einmal wöchentlich erscheinen, ist nach Z 2 des Postgesetzcs ein -expresser- auch dann, wenn er von mehreren Absendern abgefchickt ist oder Gegenstände, die dem Postzwange unterliegen, von andern mitnimmt oder für andere zurückbringt,' ein solcher expresser Bote bleibt dies auch bei Benutzung eines Eisenbahnabteils, wenngleich die von ihm beförderten Zeitungen dem Postzwange unterliegen und nach ß 50 X 1 der Eisenbahnverkehrsordnung die dem Post zwange unterworfenen Gegenstände von der Beförderung ausge schlossen sind. Dasselbe würde gelten, wenn etwa eine spätere Cisenbahnverkehrsordnung die Mitnahme von politischen Zeitungen als Handgepäck in gewissen Grenzen verbieten und der Bote diese Grenzen überschreiten sollte. Auf dem Wege der Cisenbahnver kehrsordnung kann nicht die vom Reichstag 1899 abgelehnte Strafbarkeit der Beförderung von mehr als 5 lrx postzwangs pflichtiger Gegenstände bei Benutzung der Eisenbahn eingeführt werden. Der mit der Uberbringung beauftragte, die Eisen bahn im Personenwagen mit Fahrkarte benutzende expreffe Bote befördert die mitgenommenen Zeitungen nicht, weil sie Hand gepäck im Sinne der Verkehrsordnung sind oder als Handgepäck von den Bahnbeamten tatsächlich zugelassen werden, sondern weil er sie unter seiner unmittelbaren Aufsicht mit sich führt, ohne daß eine andre Transportart vorläge, als diejenige, für die die Fahrkarte bestimmt und erworben ist. Deshalb ist es auch un erheblich, daß der Angeklagte die Zeitungspakcte, weil neben ihm der Platz frei war, auf diesen gelegt hat Anderseits ist die Beförderung durch einen expressen Boten nicht davon ab hängig, ob dessen Körperkraft mit oder ohne besondere Anstrengung zur Bewirkung der Ortsveränderung der postzwangspflichtigen Sachen ausreicht. Er kann das Beförderungsmittel sein, auch wenn er andre Kräfte der organischen oder anorganischen Natur, z. B. ein Lasttier oder einen Kraftwagen, als sein Werkzeug ver wendet, wie der 8 2 des Postgesetzcs durch Erwähnung der Fuhren ausdrücklich zu erkennen gibt. -Die Größe und Schwere der von dem Angeklagten mitgenommenen Pakete steht daher der Ansicht des Landgerichts nicht entgegen, daß sie durch ihn befördert sind.« Cine strafbare Handlung lag sonach nicht vor. (Vossische Zeitung.) *Dritte Deutsche Kunstgewerbeausstellung, Dresden 1906. — Vom Preisgericht der 3. Deutschen Kunstgewerbeaus stellung in Dresden wurde dem -Insel-Verlag« in Leipzig und Herrn Eugen Diederichs in Jena die Ehrenurkunde (höchste Auszeichnung) zuerkannt. Dieselbe Auszeichnung wurde der Reichs- 897
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