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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 160, 13. Juli 1906. Llsrours äs Brunos in kurls. Oonrinont, ll. äs, ?romeii8.äss littärs-irss. 2° seris. 18". 3 kr. 50 o. Lebekksr, R., Iss loisirs äs Lerklis llivoirs. 18". 3 Ir. 50 s. Llöriosnt in karis. IZovst, L1.-3.. äs, Viertes lolles. 18". 3 kr. 50 o. Nonti, ä., 1,'sinpauinsuss. 18". 3 kr. 50 o. I^srninonä, 6. äs, uns oourtisnns Areocius. 18". 1 kr. Uilssoii in karis. LSLUINS, 6., Irottin äs Paris. 18". 3 kr. 50 o. llorraio, ä., Is prines pistaposa. 18". 2 ki-. 50 s. korrin L Ois. io Paris. Ilsllsssork, Iss jourvses st Iss oviks japooaisss. 16". 3 kr. 50 o. psllx-paors vsrs 1s, sois. ^mss xalsovss. ^.mss sürstisuoss. 16°. 3 kr. 50 s. L. Sansot, L Ois. in Paris. Lsvsr, ^.ä. vav, lg. livrs äss roväsaux ^staats st sat^riczvss äv 17° sisols. 18". 4 kr. piloo, V., kortraits krg.i»sg.ig. (17° g. 19° siselss.) 18". 3 kr. 50 o. Oll. Sodruick io Paris. llss äsvtsllss avoismiss äu snises äss arts äseoratiks. 4". 35 kr. llss Arg.näss eollsstiovs äs äsvtsllss gvLisvues st mväsrass. 4°. 60 kr. Der Bibliothekenrabatt im Königreich Preußen. Im Anschluß an die in Nr. 16 vom 20. Januar 1906 bekanntgegebene Verordnung des Königlich Preußischen Finanzministeriums und des Königlich Preußischen Ministe riums des Innern vom 9. Januar 1906 sind wir heute in der Lage, eine hocherfreuliche Verfügung Sr. Exzellenz des Königlich Preußischen Kultusministers Herrn vr. Studt und die vorhergegangene Korrespondenz zu veröffentlichen. (Red.) Leipzig, den 15. Mai 1906. Sr. Exzellenz dem Königlich Preußischen Staatsminister, Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn vr. Studt Berlin. Euer Exzellenz! Unser Erster Schriftführer, Herr Karl Siegismund- Berlin, hat uns in der letzten Vorstandssitzung Kenntnis gegeben von der Unterredung, welche er mit Herrn General direktor Harnack am 9. Mai d. I. gehabt hat und in der ihm die Bedingungen mitgeteilt worden sind, unter denen das hohe Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten eventuell bereit wäre, den in der Bibliotheken-Rabattfrage geäußerten Wünschen des Buch handels zu entsprechen. Da nach den Satzungen des Börscnvereins die Ent schließung über die Verkaufsbestimmungen den einzelnen Kreis- und Ortsvereinen Vorbehalten ist, so mußte der Vor stand diese Angelegenheiten der am 12. Mai d. I. zu Leipzig abgehaltenen Abgeordneten-Versammlung der Kreis- und Ortsvereine zur Beschlußfassung unterbreiten. Wir freuen uns mitteilen zu können, daß diese folgen den Beschluß gefaßt hat: »Die Abgeordneten-Versammlung der Kreis- und Orts vereine im Deutschen Buchhandel erklärt: 1. daß die gegenwärtige Rabattbewegung, soweit die preußischen Staatsbibliotheken in Betracht kommen, als abgeschlossen zu gelten hat, wenn diese Biblio theken sich einverstanden erklären, a) soweit sie einen Vermehrungsetat von unter 10 000 haben, mit 5 Prozent Rabatt, b) soweit sie einen Ver mehrungsetat von mindestens 10 000 ^ haben, mit Rabatt auf deutsche Schriftwerke. Von der Rabattierung sind ausgeschlossen: Zeit schriften, die mehr als zwölfmal erscheinen, Schul bücher, Karten, Lehrmittel und sämtliche Artikel, die vom Verleger mit weniger als 25 Prozent rabattiert werden. 2. Die Abgeordneten-Versammlung ersucht den Vorstand des Börsenvereins, bis zum 1. April 1920 Verkaufs bestimmungen der Kreis- und Ortsvereine in Preußen seine Zustimmung zu versagen, wenn diese Ab änderungen der vorstehenden Normen enthalten.« In der Voraussetzung, daß Euer Exzellenz sich nunmehr bewogen fühlen werden, die dem Königlich Preußischen Kultusministerium unterstellten Bibliotheks-Verwaltungen anzuweisen, soweit das noch nicht geschehen ist, nunmehr auf der Basis der obigen Grundsätze mit ihren Lieferanten ab zuschließen, erklärt sich der Vorstand des Börsenvereins hierdurch bereit, dem vorstehend unter 2) genannten Ersuchen zu entsprechen und Verkaufsbestimmungen der unter 1) gedachten Art zu genehmigen und zu schützen Was die von Euer Exzellenz angeregte Frage der Pflicht-Exemplare betrifft, so erklärt sich der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand gern bereit, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß in Zukunft die einmal bestehende Verpflichtung von den in Preußen ansässigen Verlagsbuch handlungen pünktlich erfüllt werde, ohne aber im übrigen zu der prinzipiellen Seite dieser Frage Stellung zu nehmen. Mit der Durchführung der obigen Bestimmungen ist nunmehr die sowohl von den Bibliotheks-Verwaltungen wie auch vom Buchhandel seit Jahren erstrebte einheitliche Regelung des Bibliothekenrabatts erreicht. Dieses Ergebnis haben wir dem verständnisvollen Ein gehen Euer Exzellenz auf unsere Bestrebungen zu danken; wir sind überzeugt, daß dadurch die ungünstigen Existenz bedingungen des Sortiments erheblich gebessert und freund liche Beziehungen zwischen den Bibliotheken und dem Buch handel, auf die wir das allergrößte Gewicht legen, ge sichert erscheinen. In vorzüglicher Hochachtung Euer Exzellenz gehorsamster . Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (gez.) Albert Brockhaus, Karl Siegismund, Rudolf Winkler, I. Vorsteher. I. Schriftführer. I. Schatzmeister. Herrn Professor vr. Adolf Harnack, Generaldirektor der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Berlin, den 16. Mai 1906. Hochzuverehrender Herr Generaldirektor! Im Anschluß an die Unterredung, die der ergebenst Unterzeichnete am 9. Mai d. I. die Ehre hatte mit Ihnen pflegen zu dürfen, hatten Sie mir die Wünsche zum Ausdruck gebracht, unter denen Sie glaubten, wie die Frage des Bibliothekenrabatts für ganz Preußen einheitlich geregelt werden könne. Ich habe die Angelegenheit bei den Be ratungen anläßlich der diesjährigen Buchhändlermesse in Leipzig eingehend zur Sprache gebracht und habe die Ehre, Ihnen beigehend ein Schreiben des Vorstandes des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler an Se. Exzellenz den Staatsminister Herrn vr. Studt in Berlin zu übermitteln, aus dem Sie die Stellungnahme des Gesamtbuchhandels zu ersehen belieben.
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