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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060731
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175, 81. Juli 1S0S. Nichtamtlicher Teil. 7315 schreiten. Unter dieser Bedingung dürfen Bücherzettel auch die Form offener Doppelkarten haben; dagegen sind sie in der Form von dreiteiligen, doppelt gefalzten Karten zur offenen Versendung nicht zulässig. Formulare zu Bücherzetteln werden postseitig nicht ausgegeben. Es ist den Absendern überlassen, wie sie sich den Vordruck für ihre jeweiligen Zwecke einrichten wollen. Statt zur Bestellung können die Bücherzettel auch zur Abbestellung oder Anbietung verwandt und dementsprechend im Vordruck einge richtet oder ergänzt werden. Die Vorderseite des Formulars ist nur zur Angabe des Empfängers bestimmt und muß den Vordruck enthalten -Bücher zettel-, oder »Bücherbestellzettel», oder -LuIIstiu äs librairis« oder -Oomwanäs äs librairis-, gleichviel ob es sich um eine Bestellung, eine Abbestellung oder eine Anbietung handelt. Auf der Rück seite dürfen neben der Bezeichnung der bestellten oder angebotenen Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien, sowie der Angabe des Orts, Datums und Namens oder der Firma des Absenders solche handschriftliche Vermerke enthalten sein, die den bestellten oder angebotenen Gegenstand betreffen und nicht die Eigenschaft einer besondern, mit ihm in keiner Beziehung stehenden brief lichen Mitteilung haben; z. B. »Frei unter Kreuzband-, »Em pfohlen-, -Eilig-, »Muß bis zum . .ten in meinen Händen sein-, »Unmittelbar an 14.«, »Eingebunden-, -Prachtband-, »Mit den Kupfern-, »Gegen bar-, sowie etwaige Preisangaben. Die Bücher zettel dürfen neben der Bestellung auf Bücher auch Bestellungen auf Einbanddecken enthalten und auch zur Bestellung einzelner Zeitungsnummern und Unterrichtsgegenstände benutzt werden, wie Globen, Tellurien, Planetarien, Wand- und Reliefkarten usw., sowie zu Bestellungen auf buchhändlerische Vertriebsmittel, wie z. B. Formulare, Briefbogen, Umschläge, Streifbänder usw. Langer. Kleine Mitteilungen. Kapkolonie. Zollpflichtige Drucksachen. — Eine ähn liche Bestimmung, wie sie in Australien schon seit einiger Zeit be steht, nämlich, daß Papiergegenstände für Anpreisungszwecke (ein schließlich Preislisten und Kataloge) und ähnliche gedruckte Gegenstände zollpflichtig sind, und daß die, solche Gegen stände enthaltenden Drucksachensendungen nur nach Ent richtung des Zolls an die Empfänger ausgehändigt werden, ist jetzt auch von der Kapkolonie getroffen worden. Nach einer von der kapländischen Postverwaltung an die übrigen Vereins-Postverwaltungen gerichteten Mitteilung sind nämlich in der Kapkolonie von jetzt ab alle vom Ausland eingehenden Preislisten, Geschäftskataloge und sonstigen Gegenstände zu An- prcisungszwccken (ausgenommen Zeitungen und Zeitschriften) zollpflichtig. Der Zoll beträgt 25 v. H. des Werts oder 2 Pence für jedes Pfund (engl.). Außerdem wird eine Verzollungsgebühr von 6 Pence für jede, derartige Gegenstände enthaltende Sendung erhoben. (Papier-Ztg.) Schwedischer Zolltarif. — Der schwedische Zolltarif ist in neuer Ausgabe vom 8. Juni 1906, in der u. a. die durch den deutsch-schwedischen Handelsvertrag bedingten Änderungen ent halten sind, in der »Lvsvsk I'örks.ttuiugs - LamUuA Nr. 38 vom 14. Juni 1906- veröffentlicht. (Dtschr. Reichsanzgr.) Das Ende des Buchbinder-Arbeiterausstandes. — Nachdem das Ergebnis der am 14. und 1b. Juli d. I. statt gehabten Einigungsverhandlungen zwischen den Vertretern des Verbandes deutscher Buchbindereibesitzer und den Vertretern der Streikenden und des Buchbindergehilfen-Verbandes von den seit Anfang Mai d. I. ausständigen Buchbindern und Buchbinderei arbeiterinnen der drei Streikorte Leipzig, Berlin und Stuttgart abgelehnt worden war, haben am Freitag, den 27. Juli im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig zwischen den Vorständen des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmerverbandes und den Streik leitungen von Berlin, Leipzig und Stuttgart erneute Verhand lungen stattgefunden, die in der Hauptsache zu folgendem, beide Teile bindenden Abschlüsse geführt haben: Der Arbeitgeberverband gewährleistet den Arbeitern und Arbeite rinnen vollständige Koalitionssreiheit und erkennt den Arbeitnehmer verband als Vertreter der Arbeiterschaft an. Die Mitglieder des Ar beitgeber- und des Arbeitnehmerverbandes erkennen den im Jahre 1900 abgeschlossenen, im Jahre 1903 nach Erhöhung der Mtnimal- löhne verlängerten Tarifvertrag bis zum 1. Juli 1911 als bindend an, die Mitglieder des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbands unterwerfen sich bei Tarifstreitigkeiten dem Schiedsspruch eines Tarifschicdsgerichts. Der Arbeitgeberverband wird eine Reihe von Positionen für die Falzerinnen freiwillig erhöhen. Der Akkordtarif wird vom 1. Januar 1907 ab durch eine sechsgliederige Kommission revidiert. Abänderungen des Tarifs finden nur nach beiderseitiger Zustimmung Anerkennung. Die Abänderungen treten vom 1. April 1907 an in Kraft und werden von dieser Zeit an ein allgemeiner Bestandteil des Tarifs. Der Berliner Mädchentarif wird ebenfalls einer Revision unterzogen. Für gelernte, sechs Jahre im Beruf tätige Buchbinder wird der Minimalstundenlohn vom 1. November 1906 in Berlin von 48 auf SO H, in Leipzig von 46 auf 48 und in Stuttgart von 44 auf 46 ^ erhöht. Vom 1. Januar 1908 ab erfährt der Stundenlohn eine weitere Erhöhung um 2 Der Minimalstundenlohn für Frauen und Mädchen wird vom 1. No vember 1906 ab um 2 -§ und vom 1. Januar 1908 ab um 1 erhöht. Der Arbeitgeberverband gewährt allen Arbeitern und Arbeiterinnen bezüglich des Eintritts in den Arbeitnehmer verband vollständig freie Entschließung. Die Einstellung der Ausständigen findet, soweit die Plätze frei sind, möglichst bald statt. Die Auszahlung der rückständigen Löhne wird innerhalb vierzehn Tagen bewirkt. Eine am Sonnabend abend in Leipzig (»Sanssouci-) abge haltene Versammlung der Buchbinder und Buchbindereiarbeite rinnen, die von etwa 2000 Personen besucht war, nahm das Re sultat der Cinigungsverhandlungen durch den Berbandsvor- sitzenden Herrn Kloth entgegen. Die Mehrzahl der Debatteredner war mit dem Erreichten nicht einverstanden. Sie bezeichneten die Lohnerhöhung angesichts des dreizehnwöchigen Kampfes als zu gering und den Ablauf des Tarifs als auf eine zu ungünstige Zeit verlegt. Diesen Rednern wurde von den leitenden Personen widersprochen. Sie bezeichneten den Tarifabschluß als eine nicht zu unterschätzende Errungenschaft. Schließlich gab die Streik leitung bekannt, daß die Arbeit am Montag, 30. Juli, früh, nach vorheriger Rücksprache der Werkstubenausschüsse mit den Arbeitgebern, ausgenommen werden wird. In gleicher Weise dürfte auch in den Streikorten Berlin und Stuttgart vorge gangen werden. (Lpzgr. Neueste Nachr.) Städtische Handels-Hochschule in Köln. — Das soeben erschienene Vorlesungs-Verzeichnis für das am 18. Oktober beginnende Wintersemester weist im ganzen 143 Vorlesungen und Übungskurse in wöchentlich 253 Stunden auf. Von ihnen ent fallen u. a. 19 in 26 Wochenstunden auf Volkswirtschaftslehre, 18 in 33 Wochenstunden auf die Rechtslehre, 8 in 10 Wochenstunden auf Versicherungswissenschaft und Genossenschaftswesen, 12 in 18 Wochenstunden auf Geographie und Warenkunde, 11 in 27 Wochen stunden auf Naturwissenschaften und Technik, 39 in 75 Wochcn- stunden auf 9 moderne Sprachen, 17 in 34 Wochenstunden auf die Handelswissenschaften (Buchführung, Handelsbetriebslehre, Verkehrstechnik) und 13 in 20 Wochenstunden auf die allgemeinen Geisteswtssenschaften. Der Lehrplan ist durch Einfügung neuer Vorlesungen, für die zum Teil neue Lehrkräfte gewonnen wurden, reichhaltiger ausgestaltet worden. Insbesondre konnte durch die Berufung des Professors für Handelswissenschaften an der König lichen Akademie in Posen Or. Hanisch als Professor an die Kölner Hochschule das für eine Handels-Hochschule so wichtige Gebiet der Handelswissenschaften weiter ausgebaut werden. Eine wöchentlich etnstündige Vorlesung des Studiendirektors Professor Or. Eckert ist der Einführung in das Studium an der Handels hochschule gewidmet. (Nat.-Ztg.) Handelshochschule in Leipzig. (Vgl. Nr. 148 d. Bl.) — Aus dem hier schon erwähnten Vorlesungsverzeichnis der Handels hochschule in Leipzig ersieht man, daß Kaufleuten, die eine er weiterte und wissenschaftlich vertiefte kaufmännische Bildung an streben, hierzu auch im nächsten Wintersemester auf der Leipziger Handelshochschule reichliche Gelegenheit geboten wird. Von den Universitätsvorlesungen und kaufmännischen Übungen möge be sonders erwähnt sein: Allgemeine und spezielle Volkswirtschafts lehre, Finanzwissenschaft, Bank-, Börsen- und Versicherungs politik, Handelsgeschichte, Handels-, Wechsel- und Seerecht, 962*
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