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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1906
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- Deutsch
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8580 Nichtamtlicher Teil. 210, 10. September 1906. geschaffen wird, so werden viele Hunderte kleinerer österreichischer Sortimentsbuchhandlungen auf den Vertrieb dieser Kataloge verzichten müssen und, da sie in Österreich selbst keinen Ersatz finden, einen Rückgang im Umsatz ihrer Geschäfte sicher zu er- warten haben. Die gehorsamst Unterzeichneten beiden Firmen gestatten sich deshalb, an das k. k. Finanz-Ministerium ergebenst folgende An fragen zu richten. 1. Fallen die bud 1 a/b und sub 2 a/k aufgeführten Kataloge und Vertriebsmittel, die auf Grund der vorstehenden ausführlichen Darlegungen sicher nicht als Preisverzeichnisse im kaufmänni- schen Sinn für im Auslande hergestellte Waren zu betrachten, sondern vielmehr als wichtige biographische Hilfsmittel und literarische Erzeugnisse anzusehen sind, unter Position 647 des Zolltarifs und sind dieselben deshalb zollfrei? 2. Oder, falls das nicht angängig ist, nach welchen zukünftigen Mindestzollsätzen und auf Grund welcher Position des Zoll tarifs sind diese Kataloge und zwar jeder einzelne derselben zu verzollen? Die gehorsamst Unterzeichneten Firmen würden einem k. k. Finanz-Ministerium für einen baldigen Bescheid zu beson derem Danke verpflichtet sein, da diese neuen Vertriebsmittel für die bevorstehende Wintersaison 1906 gewöhnlich im September bereits an die Sortimentsbuchhändler Deutschlands und Öster reichs zur Versendung gelangen und da diese wieder Zeit brauchen, um ihrerseits die Versendungsarbeiten der Kataloge an ihre Kunden für das Weihnachtsgeschäft vorzubereiten. Eines Bescheides gehorsamst harrend, sind wir in ausgezeichneter Hochachtung gehorsamst ergeben (gez.) F- Volckmar, Leipzig, Berlin. „ Albert Koch L Co., Stuttgart. Zitat und Urheberrecht. (Vgl. Nr. 204 d. Bl.) — Das Reichsgericht hat jüngst eine Gerichtsentscheidung bestätigt, wonach selbst die Benutzung von vier Zeilen eines Gedichts als verbotener Nachdruck anzusehen und zu bestrafen ist. Uber den fraglichen Fall wird folgendes mitgeteilt: »Die zwei Angeklagten haben in einer Zeitschrift einen Vers eines Gedichts von vr. Kl. in München als Motto für einen Artikel benutzt. Das Landgericht Berlin hat beide Angeklagte wegen Verletzung des § 381 des Urheber, rechts zu je 50 Geldstrafe verurteilt. Das Reichsgericht hat die eingelegte Revision für unbegründet angesehen und deshalb verworfen. Der § 41 des jetzt geltenden Gesetzes vom 19. Juni 1901 bestimmt: ,Die in den 36 bis 39 bezeichneten Handlungen sind auch dann rechtswidrig, wenn das Werk nur zu einem Teile vervielfältigt usw. wird?« Die »Deutsche Tageszeitung« bemerkt zu dieser Entscheidung mit Recht: Es mag sein, daß diese Entscheidung durch den Wort laut der fraglichen Gesetzesbestimmung begründet erscheint. Der Absicht des Gesetzgebers entspricht sie aber, wie wir bestimmt wissen, nicht. Als der Gesetzentwurf in der Reichstagskommission Gegenstand der Beratung war, wurde von verschiedenen Seiten auf die Möglichkeit einer derartigen Entscheidung aufmerksam ge macht. Dagegen wurde, auch von den Vertretern der verbündeten Regierungen, hervorgehoben, daß eine solche Gerichtsentscheidung, wie sie jetzt vorliegt, unmöglich sein würde; es werde wohl kein Richter die Übernahme einiger Zeilen aus einem Gedicht oder einiger Sätze aus einem Werk als strafbaren Nachdruck behandeln. Da nunmehr eine Reichsgerichts-Entscheidung vorliegt, die der Absicht des damaligen Gesetzgebers zuwidersprechen scheint, so wird man nicht umhin können das Gesetz in diesem Punkt abzuändern. Wenn tatsächlich die Verwendung einiger Verszeilen oder einiger Sätze als Motto strafbar sein sollte, so würden daraus Ungeheuer lichkeiten entstehen, die unbedingt vermieden werden müssen. Nach einer Mitteilung der »Nationalliberalen Korrespondenz- beabsichtigt übrigens die nationalliberale Fraktion des Reichstags eine Initiative für die Revision des Gesetzes, die nachgerade zur dringenden Notwendigkeit wird. (Zeitungs-Verlag.) Serbien. Änderung des Preßgesetzes. — Der Minister des Innern Protisch hat dem Staatsrat eine Vorlage, be treffend Abänderung des Preßgesetzes, unterbreitet. Die neue Vorlage strebt die Übertragung der Konfiskation der Blätter an den Staatsanwalt, die Einführung der freien Beweiswürdigung bei Preßdelikten und das Verbot der Polemik über die Tat vom 11. Juni 1903 an. Die Vorlage plant die Begrenzung der Bericht erstattung aus der Skupschtina und sieht die Strafbarkeit der Veröffentlichung geheimer Staatskorrespondenzen über Vorgänge im Ministerrat sowie der Bezeichnung der Offiziere und Unter offiziere als Verschwörer oder Gegenverschwörer vor, überhaupt der Charakterisierung von Militärs hinsichtlich des Staatsstreichs vom 11. Juni 1903 und jedweder Verunglimpfung oder Verherr lichung des Staatsstreichs. Strafbar sollen ferner die Teilnehmer an der Wiedergabe von Skupschtinareden sein, soweit diese straf baren Inhalts sind. (Dtschr. Reichsanzeiger.) Deutsche Verlags-Aktiengesellschaft in Leipzig. — In der auf den 29. September d. I. einzuberufenden General versammlung soll Beschluß gefaßt werden über die zwischen der Gesellschaft und dem Vorbesitzer bestehenden Verträge. (Leipziger Zeitung.) Bolivien. Wertschätzungstarif. — Der am 1. Januar d. I. in Kraft getretene Wertschätzungstarif für das Jahr 1906 ist in einer vom Finanzministerium veranstalteten amtlichen Aus gabe unter dem Titel »l's.rikg. äs ^valüos äs lg. kspübliea. äs Lolivig. 1906« in La Paz, Iwp. ^.rt.ist.ioa.-^a.eueüo 15, 17, er schienen. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) *Postkarten-Ausstellung. — Im Deutschen Buchgewerbe hause zu Leipzig hat die Typographische Vereinigung zu Leipzig eine Postkarten-Ausstellung eröffnet, die vom 9.—30. September dauert. 'Zentralverwaltung der Kunstpflege in Italien. — Wie aus Rom gemeldet wird, hat der hervorragende Kunstgelehrte Corrado Ricci, der Generaldirektor der Florentinischen Kunst sammlungen, dem Drängen des Unterrichtsministers vr. Rava nach langem Zögern nachgegeben und die Zentralverwaltung aller Einrichtungen Italiens zur Pflege der Kunst, der Kunsterziehung und der Altertumswissenschaft übernommen. Ricci, der im kräf tigsten Mannesalter steht, ist in Ravenna geboren, hat seine Studien in Bologna vollendet und ist nach kurzer Tätigkeit an der Bologneser Universitätsbibliothek zur Museumskarriere über gegangen. Er erlangte bald die ausgeschriebene Stellung des Direktors der Mailänder Brera, in der er für diese Galerie durch eine systematische, streng wissenschaftliche Neuordnung Ausgezeich netes leistete. Auch die Aufstellungsreformen in den Uffizien sind sein Werk. Goldoni-Gedenkfeier. — Wie der Nationalzeitung aus Mailand berichtet wird, soll der zweihundertste Jahrestag der Geburt Carlo Goldonis am 25. Februar 1907 in Mailand mit beson deren Feierlichkeiten begangen werden. Im Manzoni-Theater wird ein Schauspiel von Goldoni, das in der letzten Zeit nicht mehr auf geführt wurde, in einer Festvorstellung gegeben werden; dazu wird Gabriele d'Annunzio eine Gedenkrede auf Goldoni halten. Eine Festschrift, in der unveröffentlichte Äußerungen der be deutendsten Dramatiker Italiens und des Auslands über Goldoni zusammengetragen sind, soll unentgeltlich verteilt werden. Die »Vorvsäis k'ravyaiss« wird aus ihrem Besitz verschiedene Kostbar keiten, die an Goldoni erinnern, für diese Veröffentlichung ab bilden lassen. * Kongreß deutsch-österreichischer Volksbildungs vereine. — In der Volkshalle des Rathauses zu Reichen berg i/B. begannen am 6. d. M. die Verhandlungen des Kon gresses der deutsch-österreichischen Volksbildungsvereine. In das Präsidium wurden gewählt: der Obmann des Wiener Volksbil dungsvereins Universitäts-Professor Jo dl als Präsident, — Pro fessor vr. Ditmar (Aussig), Direktor I)r. Frankl (Prag) und Bürgermeister Taschek (Budweis) als Präsident-Stelloertreter, — Oberlehrer Teuber (Reichcnberg), Fachlehrer Neumann (Reichen berg), Wilhelm Schorr (Karlsbad) und Wilhelm Vörnir (Wien) als Schriftführer. Der Minister für Kultus und Unterricht vr. March et sandte ein Begrüßungstelegramm.
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