Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060910
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190609102
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060910
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-09
- Tag1906-09-10
- Monat1906-09
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
210, 10. September 1906. Nichtamtlicher Teil. 8579 stelle gelegt, vielleicht gar eine solche lediglich für diesen Zweck errichtet werden würde! Wir haben aber dennoch das Ver trauen, daß wir schließlich unser Ziel erreichen. Kleinmütige Mitglieder, die beim geringsten Hindernis nachgeben, sollten nicht vergessen, daß sie dadurch die übrigen schädigen, sie sollten lieber unter Umständen ein Opfer nicht scheuen, weil sonst garnichts erzielt werden kann. Jeder Stand schließt sich heutigen Tages zusammen und sucht in fester Organisation seine Interessen zu wahren; — wir besitzen eine solche Or ganisation schon längst, und wie wir die Verminderung des Kundenrabatts erreicht haben, so müssen wir auch den schä digenden hohen Bibliothekenrabatt vermindern. Alle Ge schäftszweige erhöhen ihre Preise, und jedermann erkennt die Gründe dafür an, nur den Buchhändlern wird es übel genommen, daß sie — nicht etwa die Preise erhöhen, sondern nur einen Rabatt vermindern, der sich im Laufe der Zeit als viel zu hoch herausgestellt hat. Es ist eine gerechte Sache, für die wir eintreten, und diese Überzeugung sollte sich jedes Mitglied des Berliner Buchhandels zu eigen machen und gemeinsam mit seinen Kollegen Mittel und Wege zur Besserung unserer Lebensbedmgungen suchen. Mehr als sonst ist jeder einzelne darauf angewiesen, Hand in Hand mit andern etwas zu erreichen, und deshalb sei hier zum Schluß der Wunsch ausgesprochen, daß die Mit glieder unsers Vereins sich dessen stets erinnern und alle Sortimenter zum Eintritt bei uns veranlassen möchten! Kleine Mitteilungen. * Zollerklärung von buchhändlerischem Vertriebs material bei Versendung nach Österreich. (Vgl. Nr. 208 d. Bl.) — Die Redaktion d. Bl. empfing folgendes Schreiben: Ich lese in der heutigen Nummer des Börsenblatts (Nr. 208, auf Seite 8478) eine Zollerklärung eines österreichischen Kollegen, der ich nicht ganz zustimmen kann. Es ist zum mindesten sehr riskant, wenn ein deutscher Verleger, obgleich er weiß, daß der österreichische Zolltarif alle Warenverzeichnisse und Ankündigungen mit Zoll belegt, sein Reklamematerial nicht unter einer derartigen Benennung, sondern als »Druckschriften« nach Österreich einführt. Ich glaube, daß aus einem derartigen Verhalten sehr leicht eine strafbare Hintergehung des Zollabkommens hergeleitet werden könnte, und ich glaube kaum, daß man deshalb den deutschen Verlegern dazu anraten soll. Besonders die großen Barsortimente, die durch die Herstellung ihrer vielen Vertriebsmittel ein wesentliches Interesse daran haben, diese auch in Österreich weiter zu verkaufen, sind durch diese Be stimmung des neuen Zolltarifs sehr getroffen worden. Ich habe deshalb für meine Firmen F. Volckmar und Albert Koch L Co. die beiliegende Eingabe an das k. k. österreichische Finanzministe rium in Wien erlassen, in der Hoffnung, zu erwirken, daß alle buchhändlerischen Vertriebsmittel bei der Auslegung des neuen Zolltarifs dahingehend einen Dispens erlangen, daß sie nicht als Warenverzeichnisse zu verzollen sind, sondern als Druckschriften zoll- frei passieren dürfen. Aus meine Eingabe habe ich allerdings noch keinen Bescheid erhalten. Es dürfte aber wohl sehr zu empfehlen sein, wenn auch noch andre interessierte Firmen in ähnlicher Weise bet dem k. k. Finanzministerium in Wien vorstellig würden. Leipzig, 7. September 1906. Hochachtungsvoll Ihr sehr ergebener F. Volckmar. Die Eingabe lautet: Leipzig und Stuttgart, den 3. August 1906. An das K. K. Oesterreichische Finanz-Ministerium Abteilung zur Auslegung des Oesterreichisch-Deutschen Zolltarifs, Wien. Einem K. K. Finanz-Ministerium beehren sich die ergebenst Unterzeichneten Firmen folgendes zum Vortrag zu bringen. Das Geistesleben des deutschsprechenden Österreich und des Deutschen Reiches M ein so innig verwandtes, daß die beiden Regierungen bei Ausfertigung des neuen Zolltarifs mit Recht den Ausrausch der geistigen Produkte beider Völker, der Bücher in gebundenem und ungebundenem Zustande, nicht durch Aufschlag eines Zolls erschwert haben. Die Unterzeichneten beiden Firmen sind große buch händlerische Zentralgeschäfte, die in den Hauptzentren des deutschen Buchhandels, in Leipzig, Stuttgart und Berlin etabliert sind und dort große Bücherläger unterhalten. Diese Bücherläger umfassen nicht nur alle nur einigermaßen wichtigen Erzeugnisse des deutschen Verlagsbuchhandels, sondern, wie ein Bück in das Lageroerzeichnis der Firmen lehrt, auch alle diese Erzeugnisse des österreichischen Buchhandels. Diese Firmen ver kaufen von ihren Lägern nicht an das Publikum, sondern liefern ausschließlich nur an Zwischenhändler, die im Buchhandel den Namen -Sortimenter- führen. Unsre Firmen sind also in keinem Falle als Konkurrenten dieser Zwischenhändler auf- zusaffen. Für diese Sortimenter im ganzen Österreich und im ganzen Deutschen Reiche vielmehr bilden unsre großen Zentral läger eine willkommene Verkehrserleichterung, denn alle diese Portokosten und Zeitverlusten von den in beiden Monarchien verstreut lebenden Verlagsbuchhändlern (den Erzeugern der Bücher) direkt zu kaufen, sondern können ihren Bedarf schnellstens und billigst von unfern Zentralgeschäflen beziehen. Das ist eine alte buchhändlerische Organisation, die nicht nur dem deutschen, sondern auch dem österreichischen Buchhandel in gleicher Weise zu statten kommt. Unsre Geschäfte sind aber auch eine Zentrale zur Her stellung buchhändlerischer Kataloge und Vertriebsmittel. Diese zerfallen in zwei Kategorien: 1. Unsre Lager-Kataloge, die den Zweck haben, den deut schen und österreichischen Sortimentern anzuzeigen, welche Bücher sie von unfern Zentrallägern bestellen können, ») F. Volckmar. — Albert Koch L Co. Lager-Verzeichnis. Oktober 1905. (Mit wenig Illustrationen.) b) F. Volckmar. — Albert Koch L Co. Lehrmittel-Verzeichnis. März 1906. (Mit vielen Illustrationen.) 2. Buchhändlerische Vertriebsmitrel, die, um die Her stellung derselben denkbarst zu verbilligen, in großen Aus- lagen von unfern Geschäften alljährlich gedruckt und gegen minimale Beträge (weit unter unfern Herstellungskosten) den Sortimentern Deutschlands und Österreichs zur Ver fügung gestellt werden. Die Sortimenter, namentlich die kleineren Geschäfte beider Monarchien, gebrauchen diese Kataloge auf das notwendigste, da nur ganz wenig große Sortimenter in den Haupistädten »n der Lage sind, sich auf eigene Kosten solche teure Kataloge zur Bearbeitung ihrer Kundschaft herzustellen. Alle kleinern Betriebe können diese eignen Herstellungskosten nicht tragen, sondern kaufen alle diese Kataloge gern billig von unfern Zentralgeschäflen, um damit eine gute Reklame bei ihrer Kundschaft vorzunehmen. — Einige Beispiele solcher von uns herausgegebenen Kata loge sind: a) Systematisches Verzeichnis. Oktober 1905, d) Verzeichnis einer Auswahl vorzüglicher Bücher (Miniatur- Katalog), o) Glückliche Reise, ä) Illustriertes Verzeichnis von Lehrmitteln und Büchern, s) Des Kaufmanns Bücherschatz, k) Katholischer Bücherschatz. sammengestellte Vertriebskataloge für den Sortimentsbuch handel heraus, deren Art aber durch vorstehende Verzeichnisse im wesentlichen charakterisiert ist. Der neue österreichisch-deutsche Zolltarif soll nach den uns seither gewordenen Informationen den Sortimentern Österreichs nun alle diese Kataloge auf das empfindlichste dadurch ver teuern, daß man diese Kataloge nicht als literarische Erzeugnisse als zollfrei, sondern als Waren-Verzeichnisse als verzollbar be trachtet. Wenn nun seitens des k k. Finanz-Ministeriums nicht eine Abhilfe und eine Änderung der Auslegung des Tarifs 1128*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder