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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1906
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- 1906-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1906
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- Deutsch
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^ 236, 10. Oktober 1S06. Nichtamtlicher Teil. 9865 geht ziemlich weit. 40 Gramm kosten jetzt 60 H, künftig nur 30 H, also um 50 o H. weniger. Wie ist dieser Beschluß des Welkpostkongresses zustande gekommen? Die Erhöhung des Briefgewichtssatzes von 15 auf 20 g war schon im Jahre 1897 auf dem Kongreß zu Washington beantragt worden, aber hoffnungslos gescheitert. In Deutschland besteht das einfache Briefgewicht von 20 g erst seit dem 1. April 1900, in Österreich-Ungarn jedoch schon seit 1883. Da England 113 g (4 Unzen), Nordamerika 28 g (1 Unze), die Schweiz und Dänemark 250 g als ein faches Briefgewicht haben, so mußte eine ganze Anzahl von Ländern einer Erweiterung des Gewichtssatzes im Weltverkehr sympathisch gegenüberstehen. So wurden denn diesmal in Rom die Anträge, von 15 auf 20 ^ zu gehen, von Deutsch land, Österreich-Ungarn, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz vertreten Neu-Seeland beantragte sogar 10 Centimes für je 15 x— auch 1897 lag schon ein gleicher Antrag vor—, Japan 20 Centimes für je 15 x, Holland endlich 20 Centimes für je 20 x. Der neuseeländische Vorschlag blieb ganz ohne Unterstützung, der japanische wurde abgelehnt, der holländische mit 30 gegen 29 Stimmen verworfen. Doch beschloß das Plenum des Kongresses mit 37 gegen 17 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen, 20 x als neue Gewichtseinheit zu wählen. Auf Antrag Englands wurde dann der neue Tarif angenommen, und zwar mit 30 gegen 26 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen. Diese Vorgänge zeigen, wie stark und zahlreich die Gegner weiterer Ermäßigungen noch sind. Auf deren Drängen wurde nachträglich als Übergangsmaßregel sogar beschlossen, daß Länder, die das neue Porto noch nicht durch zuführen in der Lage seien, es einstweilen beim alten Tarif belassen können. Das dürste auf solche Staaten gehen, wo das neue Weltporto wesentlich billiger ausfiele als der be stehende innere Tarif. Wie wird die Weltportoherabsetzung auf die Reichspost kaffe wirken? Im Jahre 1904 wurden im Reichspostgebiet 186.5 Millionen geschlossene Briefe nach außerhalb aufge geben, darunter 102 Millionen nach Bayern, Württemberg, Österreich-Ungarn, Bosnien und Luxemburg, so daß also 84.5 Millionen Briefe übrig bleiben, die zum Weltposttarif frankiert wurden Von diesen kamen 9 st, Millionen auf Briefe nach der Schweiz, mit der Deutschland seit einigen Jahren im Wechselverkehr einen Tarif von 20 H für je 20 x verabredet hat. Also 75 Millionen Briefe nach dem postalischen Ausland bleiben übrig. Nach früheren statisti schen Ermittlungen waren von den internen deutschen Fern briefen stets etwa 10 v. H. über 15 A schwer, 7 v. H. über 20 g und etwa 3 v. H. zwischen 15 und 20 g. Beim Aus landsverkehr wird es vermutlich ähnlich stehen: also etwa 7 st, Millionen Briefe über 15 x, davon 5 Millionen über 20 g und 2 st, Millionen zwischen 15 und 20 x schwer. Bei diesen 2 st, Millionen verliert die Reichspost künftig je 20 H, bei den übrigen 5 Millionen vielleicht in Durchschnitt je 10 H, mithin 500 000 -j- 500 000 in Summa also rund eine Million Mark. Aber nur dann, wenn die Portoermäßigung keine Verkehrssteigerung zur Folge hat. Daß die Postver waltung dieses »Opfer« zu bringen gewillt war — ihr Über schuß für 1905 beträgt etwa 83 Millionen Mark — ist eigentlich auffallend, da sie den Ortsverkehr mit seinen 500 Millionen Sendungen verteuert und mit 12 Millionen Mark belastet hat. Die Portoerleichterungen im Auslandsverkehr kommen aber vorzugsweise den wohlhabenderen Kreisen zu gute und nur für 7 5 Millionen Sendungen. Die Verteuerung des Ortsverkehrs dagegen trifft hauptsächlich die ärmeren Kreise und fast siebenmal so viel Sendungen. Unberechtigt scheint es ferner, daß die deutsche Reichs post nach wie vor dabei beharrt, den Postkartentarif des Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Weltpostvereins, dessen Normalsatz 8 H oder 10 Centimes ist, bei uns auf 10 H abzurunden, so daß wir schlechter gestellt sind als die meisten Länder des Auslands. Leider hat der Kongreß zu Rom auch keine Herabsetzung der Post kartentaxe gebracht. Doch hat er wenigstens beschlossen, daß die Benutzung der linken Hälfte der Vorderseite künftig ohne weiteres nach allen Ländern zulässig sein soll. Auch die Drucksachentaxe für den Verkehr mit dem Ausland ist bedauerlicherweise unverändert hoch geblieben: 5 Centimes (4 H) für je 50 g. Wenn die Deutschen hier wenigstens den Normalsatz von 4 H hätten, den andre Völker in großer Zahl bezahlen! Da wir 3-H-Marken an fertigen, weshalb nicht ebenso 4-H-Marken? Die Bequem lichkeit der Post ist kein Grund, dem deutschen Publikum den im Weltpostvertrag festgesetzten Normalsatz von je 5 Cen times — 4 H vorzuenthalten, und bei einer Sendung von 2 lcx werden aus diesen Abrundungen schon 40 H mehr, als die Länder der lateinischen Münzunion für eine gleich schwere Sendung ins Ausland bezahlen. Eine an sich erfreuliche Portoerleichterung ist die Er mäßigung der internationalen Postanweisungsgebühr, bisher meist 20 H (25 Cts) für je 20 ^ (25 Frcs.), künftig 20 H für je 40 ^ (50 Frcs.). Denn es war übermäßig teuer, wenn man für 300 ^ nach Österreich oder England 3 ^ Porto zu zahlen hatte. Infolgedessen wurden auch nur in sehr geringer Menge Postanweisungen aus dem Reichspost gebiet nach dem Ausland geschickt, 1904 im ganzen etwa drei Millionen Stück. Die finanzielle Wirkung dieser Maß regel ist daher geringfügig. Von sonstigen nennenswerten Portoänderungen ist nichts zu melden. Ein Novum war der Kongreßbeschluß, inter nationale Gutscheine von 25 Centimes Gold einzuführen, eine Art Papiergeld, die man zur Vorausbezahlung einer Briefantwort verschicken und die der Briefempfänger bei seiner Post in eine 25 Centimes-Marke Umtauschen kann. Die Idee der Retourfreimarke, die wiederholt empfohlen wurde, ist bei der Umständlichkeit des notwendigen Ganges zur Post erst halb gelöst. Die beschlossenen Neuerungen sollen sämtlich am 1. Ok tober 1907 in Kraft treten. China und Abessinien, die diesmal den Kongreß beschickt hatten, haben sich ihren for mellen Beitritt zum Weltpostverein noch Vorbehalten. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Preßgesetz §6. (Nachdruck verboten.) — Wegen Übertretung der ZZ 6 und 19 des Preßgesetzes ist am 30. Mat d. I. vom Landgericht Stade der Prokurist der sozial demokratischen Druckerei Bär L Co. in Harburg, Karl We niger, zu einer Geldstrafe von 20 ^ verurteilt worden. Er hatte am 19. Januar ein vom »Vorwärts- in Berlin heraus gegebenes Flugblatt drucken lassen und darunter gesetzt: »Verant wortlich: (Name) in Rahnsdorf, Druck von Bär L Co., Harburg«. Das Gericht hat angenommen, daß dadurch die Gesetzesvorschrift, die auch die Angabe des Verlegers verlangt, verletzt worden ist, weil nicht ersichtlich ist, ob die Verantwortlichkeit als Verfasser oder als Verleger angegeben werden sollte. —Die Revision des Angeklagten wurde am 8. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Lentze. * Ausstellung im Deutschen Buchgewerbemuseum zu Leipzig. — Das Deutsche Buchgewerbemuseum im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig hat zurzeit eine Gesamtausstellung des Jnselverlags in Leipzig veranstaltet. Man findet dort all die schönen Bücher und Tafelwerke, die der Verlag herausgebracht hat, und gewinnt eine vortreffliche Übersicht Uber die literarisch wie buchkünstlerisch gleich hervorragende Gesamtleistung dieses vornehmen Verlags. Die Bücher werden begleitet von einer An zahl Originalzeichnungen, die für ihre Illustration und Ausstattung geschaffen sind. Von den hier vertretenen Künstlern seien nur Behmer, Th. Th. Heine, Tiemann, Vogeler, Walser, Weiß, Denis, 1296
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