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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1906
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- Deutsch
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10828 Nichtamtlicher Teil. ^ 248, 24. Oktober 1906. Nichtamtlicher Teil. Beschlüsse des 28. Kongresses der »^88ocia1ion IMeraire et ar1i8lique internationale« in Bukarest, 21.—27. September 1906. (Nach »Droit ä'^uteur« vom 1b. Oktober 1906.) Der in den Tagen vom 21.—27. September d. I. in Bukarest versammelt gewesene 28. Kongreß der »Lssooistiov littsrsirs st artistigus intsrnstionals« hat folgende Beschlüsse gefaßt: Ausdehnung der Berner Literar-Uuion. Rumänien. I. Der Kongreß begrüßt freudig die durch die Vertreter der Regierung geweckte Hoffnung des Anschlusses Rumäniens an die Berner Literar-Konvention. Er spricht den Wunsch aus, daß die mit der Vorbereitung des Anschlusses betraute Kommission sich einer vollständigen Umgestaltung der rumä nischen Gesetzgebung in bezug auf den Schutz^von lite rarischem und künstlerischem Eigentum befleißige, und zwar auf der Grundlage des von der »^.ssocistion» ausgearbeiteten Mustergesetzes, und daß das neue rumänische Gesetz ausdrück lich erklären möge, daß es nicht nur auf die zukünftigen Werke Anwendung finde, sondern auch auf alle vorher er schienenen Werke, unbeschadet einer Regelung der von Dritten erworbenen Rechte. II. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß die rumänische Regierung bei dem Generaldirektor der Theater, einem Regierungsbeamten, darauf bestehen möge, daß dieser von den Unternehmern, die Stücke auf rumänischen Bühnen spielen wollen, die Genehmigung der Autoren dieser Stücke einfordern solle, bevor ihnen die Aufführung gestattet wird. Vereinigte Staaten von Amerika. III. Der Kongreß hat, nach Kenntnisnahme von dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Kodifizierung der Gesetze über das Urheberrecht, folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Kongreß erneuert seine früher ausgesprochenen Wünsche und spricht die Hoffnung aus, in einer nahen Zukunft die Vereinigten Staaten sich an die Berner Union anschließen zu sehen; 2. In der Erwartung, daß dieses Ereignis eintritt, legt er Wert darauf, festzustellen, daß die neue Bill Bestim mungen enthält, die eine ernstliche Besserung der gegen wärtigen Lage bedeuten; 3. Es ist ihm besonders wichtig, den Urhebern dieser Bill zu danken für die liberale Gesinnung, die sie beseelt hat bei Ausarbeitung dieses logischen und vollständigen Werkes, das ein wirkliches Gesetz über das literarische und geistige Eigentum schafft; 4. Er stellt mit Genugtuung fest, daß die Autoren ver sucht haben, die Lage der fremden Autoren zu bessern, insbesondre durch Vereinfachung der Klausel betreffend die Neuherstellung der photographischen Werke und durch Verlängerung der Dauer des inländischen Schutzes. 5. Nach diesen Feststellungen und in Erwägung, daß die Bill große Hindernisse des Schutzes von fremden Werken bestehen läßt, ins besondere durch die Verpflichtung der Neuherstellung von Lithographien und Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften — die tatsächlich unmöglich ist — und durch den Ausschluß der englischen Bücher vom einstweiligen Schutz, der für die andern Bücher vor gesehen ist — was gleichbedeutend ist mit dem Fehlen jedes Schutzes, beauftragt der Kongreß sein Bureau, — indem es sich, falls es sich Nutzen davon verspricht, mit andern das gleiche Ziel verfolgenden Vereinigungen ins Einvernehmen setzt — alle Schritte zu tun, die als nützlich erachtet werden können zu dem Zwecke, daß in den Vereinigten Staaten der internationale Schutz der literarischen und künstlerischen Werke sich immer mehr demjenigen Schutze nähere, der den Bürgern Amerikas im fremden Lande gewährt wird. Holland. IV. Der Kongreß erneuert seinen Wunsch vom vorigen Jahre und beauftragt die ilssosiution littörsirs st artistigus iLtsruatiousls, einen Fragebogen auszuarbeiten, der an die Schriftsteller- und Verlegervereine der verschiedenen sBernerj Union-Staaten gesandt werden soll, um sie darüber zu be fragen, welches bei ihnen die Folgen des Beitritts szur Berner Union) gewesen sind und in welchem Umfange sie unter dem Nachdruck sübersetzung, Nachbildung) in Holland leiden Gemäß den Antworten auf diese Fragen soll von der »^.ssoeistion» eine Denkschrift ausgearbeitet und durch Ver mittlung der »Vsrssvigiog van Iisttsrlrunäigsn« der nieder ländischen Regierung unterbreitet werden L. Revision der Berner Literar-Konvention. V. Der Kongreß billigt erneut den Plan einer Revision der Berner Konvention, der durch die Kongresse in Weimar und Marseille angenommen worden ist, und spricht den Wunsch aus: a) daß Artikel 2, Absatz 2 der Berner Konvention durch folgenden Wortlaut ersetzt werden möge: »Der Genuß dieser Rechte ist nicht an die Er füllung irgend welcher Förmlichkeit oder Bedingung gebunden und ist unabhängig von dem Bestehen des Schutzes im Ursprungslands des Werkes »Die Dauer des Schutzes aus gegenwärtiger Übereinkunft umfaßt die Lebenszeit des Urhebers und 50 Jahre nach seinem Tode»; b) daß Artikel 14 in folgenden Wortlaut geändert werde: »Die gegenwärtige Übereinkunft trifft, unter den im allgemeinen Einverständnis zu beschließenden Vorbehalten und Bedingungen, alle Werke, die im Augenblick ihres Inkrafttretens schon geschaffen sind. Diese Bestimmung kommt in gleicher Weise zur Anwendung in den Fällen des Beitritts eines neuen Staats zur gegenwärtigen Übereinkunft oder einer Änderung der gegenwärtigen Über einkunft.« Kleine Mitteilungen. Telegraph. Kabeloerbindung mit Island. — Das Kabel von den Faröer-Jnseln nach Island, durch das diese Insel Anschluß an das Welttelegraphennctz erhalten hat, ist am 27. August dem Betrieb übergeben worden. Island gehört zum europäischen Vorschriftenbereich. Die Wortgebühr für Telegramme dorthin beträgt 90 H. Der Betrieb des neuen Kabels liegt in den Händen der Großen Nordischen Telegraphengesellschaft, die dafür auf 20 Jahre von Dänemark und Island einen jähr lichen Zuschuß von 89 000 Kronen erhält, wovon 54 000 Kronen auf Dänemark entfallen. Der Landungspunkt des Kabels auf Island liegt an der Ostküste im Seydisfjord, wo eine Tele graphenstation eingerichtet ist. Von Seydisfjord wird eine ober irdische Linie hergestellt, die in einem nach Süden geöffneten Bogen über die ganze Insel verläuft. Sie berührt den im Norden
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