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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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gelegenen Ort Akurcyri, führt dann bis zu der großen Halb insel im Nordwestcn und verläuft von da ab nach Süden bis zur Hauptstadt Reykjavik. Für Telegraphenbetrieb werden nur die drei Hauptstationen Seydisfjord, Akureyri und Reykjavik ein gerichtet. Die übrigen 17 Zwischenanstalten erhalten Fernsprcch- betrieb. Die Zwischenanstalten haben durchschnittlich 30 üw gegen seitigen Abstand. Für die Bewohner Islands ist mit der Inbetriebnahme des Kabels ein lange gehegter Wunsch endlich in Erfüllung gegangen. Wenn auch die Insel wegen ihrer nörd lichen und abgesonderten Lage wohl in bezug auf den Handel niemals zu besondrer Bedeutung gelangen wird, so ist ihre tele graphische Verbindung mit Großbritannien und mit dem Mutter land Dänemark doch von außerordentlichem Wert. (Deutscher Reichsanzgr.) Unzulässige Zeitungsbeförderung. Neue Entschei dung des Reichsgerichts. — Ein beim H. Fremdenblatt, einer politischen Zeitung, angestellter Buchdrucker hatte nach Beendigung seiner Arbeitszeit eine Anzahl von Exemplaren des H. Fremden blatts mit nach seinem über zwei Meilen von H. entfernten Wohnort O. zur Verteilung an die einzelnen Abonnenten mitge nommen. Die Oberpostdirektion in H. hatte von dieser Beförde rungsgelegenheit Kenntnis erhalten und stellte nach Z 35 des Postgesetzes beim Gericht Strafantrag wegen Übertretung des § 2 des Postgesetzes. Die Strafkammer des Landgerichts in H. fällte einen Freispruch. Nachdem von der Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht eingelegt worden war, hob das Reichsgericht durch ein Erkenntnis das vorinstanzliche Urteil auf, und das Landgericht verurteilte nunmehr beide Angeklagte zu der im Gesetz vorgesehenen Geldstrafe. Diese betrug 850 ^ 40 H. Wichtig und interessant sind die Entscheidungsgründe des Reichsgerichts in seinem Erkenntnis schon deswegen, weil dadurch der genauen Definition des Begriffs »Expresser Bote» wieder etwas näher gekommen wird; denn das Postgesetz in der Fassung vom 28. Oktober 1871 läßt über die Auffassung des Begriffs »Expresser Bote« einen ziemlich weiten Spielraum. Schon in einem frühern Erkenntnis hat einmal das Reichsgericht aus geführt, daß unter einem expressen Boten ein solcher zu verstehen ist, der sich »in Anlaß und zum Zweck der Ausrichtung dieses Bc- förderungsauftrags von einem Ort an einen andern begibt». Folglich durfte der Buchdrucker nur nach O. fahren, um die Zeitung zu befördern, aber nicht um dort zu übernachten, bezw. seine privaten, häuslichen Angelegenheiten zu erledigen. In einigen besondern Fällen war auch der Buchdrucker, nach dem er die Zeitungen in O. abgegeben hatte, nach H. zurück gefahren. Diese besondern Fälle schied auch das Reichsgericht aus, weil der Angeklagte tatsächlich so nur den Beförderungsauftrag ausgeführt hatte und weil diese Eisenbahnfahrt hin und her unterblieben wäre, wenn der Angeklagte nicht den Vesörderungs- auftrag gehabt und ausgeführt hätte. In allen andern Fällen aber hatte die Cisenbahnfahrt, neben dem Beförderungsauftrag noch ein persönliches Interesse für den Angeklagten; denn er hätte die Fahrt auch ohne den Auftrag machen müssen, um zu seiner Wohnung zu gelangen. Zutreffend bezeichnet das Reichsgericht den Angeklagten als -Gelegenheitsboten-, der niemals als »expresser» Bote gelten kann. Die Beförderungsart, ob mittels Eisenbahn, Wagen oder zu Fuß, spielt dabei keine Rolle. Außer Betracht hat auch zu kommen, daß der Buchdrucker zur Beförderung der Zeitung an einen bestimmten Eisenbahnzug gebunden war, während er ohne den Vesörderungs- auftrag zu seiner Heimfahrt jeden beliebigen Zug hätte benutzen können. Er mußte diesen bestimmten Zug benutzen, um die Be zieher beschleunigt in den Besitz der Zeitung zu bringen, und be nutzte außerdem diesen Zug, um nach Hause zu kommen. Man wird sich immer vergegenwärtigen müssen, daß es niemals in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben kann, auch Gelegenheits boten als -expresse- Boten anzusehen; denn dann könnten jeder Person, die sich zufällig im Verfolg persönlicher Interessen nach einem andern Ort, auf irgend welche Art, begibt, postzwangs pflichtige Gegenstände zur Beförderung mitgegeben werden. Vollständig belanglos ist es, ob etwa diese Beförderung dem Absender mehr Kosten macht, als das Porto für die Postbeförde rung austrägt. Das Reichsgericht hat auch in diesem jetzigen Falle wieder besonders ausgesprochen, daß die höhere^ Kosten für die Eisenbahnfahrt gegenüber der Postzeitungsgebühr nicht zu- Börienblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. grinsten des Auftraggebers sprechen können, denn der Z 2 des Postgesetzes und der hier besonders in Frage kommende Z 27 I leitet nicht die Übertretung von einer Portoersparnis ab. Daß der Auftraggeber den Buchdrucker mit einer Jahresfahrkarte zwischen H. und O. ausstattete und dadurch mehr Kosten als beim Postzeitungsoertrieb hatte, scheidet vollständig aus. Auch der Einwand ist hinfällig, daß der Auftraggeber nur dem Boten die Jahresfahrkarte verabfolgte, um die Zeitung zu befördern, nicht aber die Heimfahrt damit auszurichten. Daß eine Heimfahrt mit dem Besörderungsauftrag verknüpft sein konnte, mußte dem Auf traggeber bekannt sein, denn früher war die Beförderung der Zeitung nach O. durch einen wirklichen expressen Boten ausge führt worden, der seinen Wohnsitz in O. hatte, werktäglich nach H. fuhr, die Zeitungen in Empfang nahm und mit einem bestimmten Zuge nach O. zurückfuhr, um die Zeitungen daselbst den Beziehern zu behändigen oder austragen zu lassen. Dafür hatte der Bote außer der Jahresfahrkarte zwischen H. und O. noch eine bestimmte Vergütung für jeden Abonnenten in O. erhalten. Bei der jetzt sehr umfangreich gewordenen Beförderung von politischen Zeitungen durch expresse Boten gewinnt diese neue Entscheidung des Reichsgerichts eine weitgehende Bedeutung. P. Langer, Ober-Postassistent. * Deutscher Reichstag. — Die erste Sitzung des Reichstages ist, wie die Zeitungen melden, vom Präsidenten des Reichstags, Grafen Ballestrem, auf den 13. November, nachmittags 3 Uhr, angesetzt worden. * Ansichts-Postkarten in Frankreich und England. — In wie großem Maße die Ansichtskarte sich jetzt auch in Frankreich und England eingebürgert hat, weist eine Mitteilung nach, die wir der Papierzeitung entnehmen: In den Monaten Juli und August 1906 wurden in Paris täglich rund 1500 000 Ansichtskarten abgeliefert. Demnach erhielt durchschnittlich jeder erwachsene Einwohner eine Ansichtskarte täglich. In der genannten Zeit war der tägliche Durchschnitt um 500 000 höher als in der Zeit zwischen April und Juli, und trotz wesentlicher Vermehrung der Briefträger machte das Bestellen der Karten viel Schwierigkeit. Die Durchschnittszahl der im Winter in Paris täglich abgelieferten Ansichtskarten beträgt 700 000. Noch stärker als in Frankreich ist die Verbreitung der An sichtskarte in England gestiegen. Während im Jahre 1891 242 Millionen Postkarten im Britischen Königreich abgeliefert wurden, stieg diese Zahl in 1901 auf 419 Millionen und 1905 auf über 800 Millionen. Diese Zunahme ist zum größten Teil auf die Verbreitung der Ansichtskarte zurückzuführen. Wie 'in Deutsch land vor fünf bis sechs Jahren, so ertönt jetzt in England Klage darüber, daß das Briefschreiben aus der Mode kommt und durch kurze Mitteilungen auf der Ansichtskarte verdrängt wird. Kommission für den Tbssaurus linAuas latinas. — Unter dem Vorsitz des österreichischen Staatsministers Exzellenz o. Härtel tagte am 17. und 18. Oktober in den Räumen der Akademie der Wissenschaften zu München die Kommission für den Thesaurus liuguas iatiuas. Zugegen waren außer dem Vorsitzenden die Geheimräte Brugmann (Leipzig), Bücheler (Bonn), Diels (Berlin), Leo (Göttingen), Professor Vollmer (München). An den Beratungen, die sich auf die wichtigsten Fragen der Fort führung des großen lateinischen Lexikons bezogen, von dem nun mehr schon zwei vollständige Bände ausgegeben sind, nahm auch der Generalredaktor Professor vr. Lommatzsch (München) teil. Besonders dankenswerte Förderung hat der Thesaurus kürzlich dadurch erfahren, daß Herr Or. Alfred Giesecke (Firma V. G. Teubner) in Leipzig eine Stiftung von jährlich 5000 ^ für die Thesaurus-Arbeit gemacht hat. (Beilage zur Allgemeinen Zeitg.) Institut für Meereskunde, Berlin. Vorträge. — Die Direktion des Instituts für Meereskunde, Berlin, beabsichtigt, wie in den Vorjahren, so auch im kommenden Winterhalbjahre, in der Zeit vom 9. November 1906 bis 5. März 1907, neben den mit der Universität verbundenen wissenschaftlichen Vorlesungen und Übungen eine Reihe öffentlicher Vorträge zu veranstalten. Das Institut hat sich mit der Veranstaltung dieser Vorträge die Aufgabe 1382
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