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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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11132 Nichtamtlicher Teil, 258, 6. November 1906 Honorars bis zu dem und dem Termin«. Unterläßt er eine solche Erklärung, so gibt er dadurch zu erkennen, daß er aus der Rückgabe der Arbeiten, aus der nicht erfolgten Ver wendung keine weiteren Ansprüche geltend machen will. Die falsche Auffassung beruht also darauf, daß zahl reiche Schriftsteller sich auf 8 45 stützen, wenn ihre Arbeiten ein Jahr nach Einsendung nicht verwendet sind, und daß sie ferner glauben, über ihre Arbeit ein Jahr nach Annahme ohne weiteres verfügen zu dürfen. Das dürfen sie nicht; sie können sich sogar eines Nachdrucks schuldig machen, wenn sie den Vertrag nicht gekündigt haben oder die Kündigungs frist nicht innehalten. Paragraph 45 hat aber noch einen zweiten Abschnitt, der auch häufig nicht recht beachtet wird. Viele Journalisten meinen, daß sie den Zeitungsverlag auch zwingen können, eine angenommene Arbeit abzudrucken und zu verbreiten. Das ist nicht der Fall. Bezahlen muß der Verleger die Arbeit, wenn er sie angenommen hat; aber er braucht sie nicht abzudrucken. Nur wenn der Verleger sich ausdrücklich verpflichtet hat, eine Arbeit zu einem bestimmten Zeit punkt zu drucken, dann kann er auch zur Erfüllung dieser Bedingung gezwungen oder auf Schadenersatz wegen Nicht erfüllung verklagt werden. Solche Klagen sind aber außer ordentlich selten; denn kein erfahrener Redakteur wird sich im allgemeinen auf einen bestimmten Termin festlegen lassen, da doch gar zu häufig Umstände eintreten, die die Verwendung der Arbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt völlig ausschließen Mir ist seit Inkrafttreten des Verlagsgesetzes nicht ein einziger Fall bekannt geworden, daß ein Verleger durch Gerichtsent scheidung gezwungen wurde, einen Zeitungsbeitrag abzudrucken Der ß 45 ist ein zweischneidiges Schwert, das mit großer Vorsicht anzuwenden ist. ^alirbuck kür ?lioto§rapliie unä kepro äulition8leckmk kür cla8 1906. Unter Mtviiknox bervorrsSsnäsr k'acbwännsr üsraus- xsxsbsn von Uolrst Dr. ^osek iVisris LUer, korre- sxonäisrsnäew Llitglisä äer kaiserlicben ^.kaäsmie äsr IVisssoscksktsu in V7ieo, Direktor äsr k. k. Orapbiseksn Delir- nnä Versncbssostslt nnä o. 8. Uroksssor an äsr k. k. Iselwiscben Uoobsebnls in ^Viso. 2vnnrigstsr äsbrgsng. 8". VIII n. 692 8. Mt 210 ^bbilänngsn iw lert nnä 31 Xnllstbsilngsll. Ulslls n. 8. 1906, Druck unä Verlag von ^Vilbslw Xnnpp. kreis 8 xsl,. 9 50 H. Das von vielen Seiten ersehnte Jahrbuch für 1906 ist kürzlich erschienen. Der Inhalt ist ein sehr reichhaltiger, wie schon daraus hervorgeht, daß die Seitenzahl über 100 mehr beträgt als im Vorjahre. Leider ist diesmal auf den Druck nicht die nötige Sorg falt verwendet worden. So sind die Beilagen auf Seite 8 und 116 mit zu viel und schmutziger Farbe gedruckt, wodurch alle Feinheiten zugeschmiert sind. Auch auf einige der Kunst beilagen am Schluß des Buchs, z. B. die Porträtstudie von Ranft, die Autotypie von Wittstock und andere, bezieht sich das eben Gesagte An vielen Textabbildungen, wie bei spielsweise auf Seite 245, 246, 247 und andern, sind Einzel heiten gar nicht erkennbar. Anstatt solcher Bilder lieber gar keine! Hoffentlich ist die Ausstattung des Jahrbuchs im nächsten Jahre wieder gut. Der Leser findet auch in diesem Jahrgang eine Menge hochinteressanter Originalbeiträge wissenschaftlichen und prak tischen Inhalts, auf die nicht näher eingegangen werden kann. Der Jahresbericht über die Fortschritte der Photo graphie und Reproduktionstechnik enthält in genauer Wieder gabe alles, was das vergangene Jahr Neues aufzuweisen hat. Unter den Kunstbeilagen sind besonders bemerkenswert eine Vierfarbenspitzertypie nach einem Defreggerschen Bilde, eine von der Hofbuchdruckerei von Hornyänszky in Budapest hübsch gedruckte Duplexautotypie von Angerer L Göschl in Wien; eine feine Heliogravüre von D. E. Albert L Co. Die Kupferkornätzung mit Tonplatte von Angerer L Göschl sowie die Kornautotypie von Husnik L Häusler iu Prag gehören zu den entsprechenden Artikeln des Jahrbuchs. Weiter sind gute Drucke aus der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien vorhanden. Von den Dreifarbendrucken sind noch die hübschen Blätter von Meisenbach Riffarth L Co und von der böhmi schen graphischen Gesellschaft »Uwe«, letzteres nach einer Natur aufnahme, bemerkenswert. Im Anhang des unentbehrlichen Jahrbuchs befinden sich die Verzeichnisse der deutschen und österreichischen Patente und der Literatur des verflossenen Jahres. Aarland. Kleine Mitteilungen. C. Regenhardt, G. m. b. H. in Berlin. Handelsregister- Eintrag. — Im Handelsregister ö des Unterzeichneten Gerichts ist am 27. Oktober 1906 folgendes eingetragen: Nr. 3952. C. Regenhardt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Verlag und Vertrieb von Werken des Buchhandels. Das Stammkapital beträgt: 180000 Geschäftsführer: Direktor Ulrich Levysohn in Berlin, Verlagsbuchhändler Otto Levysohn in Charlottenburg, Verlagsbuchhändler Carl Regenhardt in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 27. September 1906 festgestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs anzeiger. Die Gesellschafter 1. Direktor Ulrich Levysohn in Berlin, 2. Verlagsbuchhändler Otto Levysohn in Charlottenburg, 3. Frau Clara Regcnhardt, geborene Davidsohn, in Wilmersdorf bringen in die Gesellschaft ein das Urheber- und Verlagsrecht folgender Verlagswerke: 1. C. Regenhardts Geschäftskalender für den Weltverkehr, 2. C. Regenhardts Geschäftskalender für den Reichsveckehr, 3. C. Regenhardts Löschunterlage, 4. C. Regenhardts Pultlampe, 5. C. Regenhardts Tagebuch, 6. C. Regenhardts tägliches Notizbuch (in 2 Ausgaben), sowie sämtliche aus dem Vertrage mit der Firma C. Regenhardt, Berlin, vom 22. September 1906 erworbenen Rechte, Bestände, Utensilien und Zubehör. Der Gesamtwert dieser Einlage ist aus 140 000 ^ festgesetzt, wovon auf die Stammeinlage angerechnet werden bet 1. 15 000 bei 2. 60 000 .<«, bei 3. 65 000 Berlin, den 27. Oktober 1906. gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 261 vom 3. November 1906.) Vermißtes Kunstwerk. — Aus dem Louvre zu Paris ist eine 40 Zentimeter hohe ägyptische Bronzestatue der Isis, die zwar keinen hohen künstlerischen Wert besitzt, aber immerhin ein inter essantes Stück ist, auf rätselhafte Weise verschwunden. (Nat.-Ztg.)
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