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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1889
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- Deutsch
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3524 Nichtamtlicher Teil. 156, 8. Juli 1889. Also schon cnis diesem Grunde des entgcgenstehenden Miet vertrages halte er den heutigen Antrag für völlig verfehlt und eine Besprechung desselben, ebenso wie die Einberufung der Hauptversammlung, zu welcher der Vorstand zu seinem Bedauern gezwungen worden sei, für gegenstandslos und unnötig. Denn der Leipziger Verein könne den vollkommen zu Recht bestehenden Vertrag nicht einseitig lösen, was sich übrigens auch in An sehung des durch einen Umzug erwachsenden beträchtlichen finan ziellen Verlustes nicht empfehlen würde. Aber der Vorstand würde auch aus einem weiteren Grunde einen dahin zielenden Beschluß der heutigen Hauptversammlung auszuführcn nicht in der Lage sein, und zwar deswegen, weil er ihn nicht als satzungsmäßig würde anerkennen können. Damals, als jene Bestimmung getroffen und von der Haupt versammlung des Leipziger Vereins genehmigt worden sei, sei der Leipziger Verein noch nicht Organ des Börsenvereins ge wesen; das sei er erst durch Annahme der neuen Satzungen in der außerordentliche» General-Versammlung vom 23. April 1888 geworden. Wäre er es damals schon gewesen, so hätte gar kein Grund zu einer solchen ausdrücklichen Bestimmung Vorgelegen; die Erklärung wäre überflüssig gewesen, da der Leipziger Verein als Organ des Börsenvereins ganz von selbst verpflichtet sei, nach Z 2, Absatz 2 seiner Satzungen den Börsenverein der Deut schen Buchhändler »zu unterstützen in der Fürsorge für die Pflege und Förderung des Wohles und der Interessen des deut schen Buchhandels und seiner Angehörigen in weitestem Umfange.« Der Vorstand könne daher der Versammlung nur dringend raten, den Antrag abzulehnen. Die Annahme desselben sei voll kommen nutzlos. Der Vorstand könne und werde die Berechtigung eines dahingehenden Beschlusses, der unzweifelhaft gegen die Pflicht und die Satzungen des Vereins verstoße, nicht anerkennen; und selbst dann, wenn er sich dieser Gegengründe entschlagen und dem Beschlüsse vielleicht eine gewisse beschränkte Berechtigung innerhalb des eigenen Vereins zuerkennen würde, so wäre er dennoch au der Ausführung gehindert, weil er andererseits auch dem eigenen Verein gegenüber verpflichtet sei, die Börsenvereins satzungen zu halten. (Bravo!) Der Herr Vorsitzende machte sodann folgende weitere Mit teilung: Vom Schriftführer des »Vereins Leipziger Kommissionäre«, Herrn Grnnow, sei dem Vorstande folgende Erklärung für die heutige Hauptversammlung zugegangeu: An die Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig am 1. Juli 1889. Der Verein Leipziger Kommissionäre gestattet sich zufolge des in seiner Sitzung vom 29. Juni gefaßten Beschlusses hier mit zu Protokoll zu geben, daß er, im Fall im Verein der Buchhändler zu Leipzig ein Beschluß gefaßt werden sollte, der dahin ginge, das Verhältnis des Vereins der Buchhändler zu Leipzig zum Börsenvereiu, betreffend die Bestellanstalt, zu lösen, in Erwägung ziehen wird, sich im Interesse der von ihm ver tretenen auswärtigen Buchhändler eine eigene, durchaus auf dem Boden der Satzungen des Börsenvereins stehende Bestell anstalt zu gründen. Leipzig, 1. Juli 1889. Im Aufträge: Der Schriftführer des Vereins Leipziger Kommissionäre I. Grunow. Zur Erläuterung dieser Mitteilung bemerkt Herr Grunow, daß die Antragsteller sich über die Wirkung ihres Vorhabens täuschten. Wenn es ihnen mit einer heute vielleicht erreichten Mehrheit gelänge, ihren Willen dnrchzusetzen, so würden sie damit nur erreichen, daß die Kommissionäre ihren bisher nur in Erwägung gezogenen Schritt ausführte». Die Kosten der Bestellanstalt würden schon jetzt zum weit überwiegenden Teile von den Kommissionären aufgebracht; es werde diesen somit ein Leichtes sein, sich eine eigene Anstalt einzurichten. Wenn die An tragsteller etwa der Meinung seien, es würden den Kommissionären Verkehrsschwierigkeiten erwachsen, die sie zwingen würden, sich an der bestehenden Bestellanstallt des Leipziger Vereins zu be teiligen, so wolle er nur darguf Hinweisen, daß die Kommissionäre jederzeit im stände sein würden, ihnen alle Papiere durch die Boten ihrer eigenen oder der vorhandenen Bestellanstalt zuzustellen, während die Antragsteller sich ihrerseits in der wenig bequemen Lage befinden würden, ihre Skripturen den Kommissionären einzeln zutragen zu müssen; denn für sich selbst oder die etwaige heutige Mehrheit würden sie schwerlich eine eigene Bestellanstalt gründen können nur zum Austragen ihrer Papiere; auf Kosten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig aber werde das nicht geschehen. Die Kommissionäre könnten sich absolut nichts gefallen lassen, was sie in ihrem eigenen Geschäft, in der Vertretung ihrer Kommittenten und in der Ausübung ihrer Pflichten gegenüber dem Börsenverein einschränken könnte, selbst nicht von dem ge meinsamen, hier versammelten Vereine der Buchhändler zu Leipzig. Dieser sei so zusammengesetzt, daß er zu Mehrheitsbeschlüssen kommen könne, die ganz gegen die vorgenannten Interessen und Pflichten der Kommissionäre streiten möchten, und dessen Beschlüsse würden daher unter Umständen sehr wenig maßgebend für die Kommissionäre sein (lebhafter Widerspruch, der den Herrn Redner zu nachdrücklicher Wiederholung des letzten Satzes veranlaßt). Die Kommissionäre würden gegen den Antrag stimmen, und er glaube, daß dies einmütig geschehen werde. Schwerlich werde einer von ihnen gesonnen sein, sich gegenüber seinen auswärtigen Ge schäftsfreunden an einer Maßnahme zu beteiligen, die in ganz Deutschland als ein Schlag dem Börsenverein ins Gesicht aufge faßt werden würde. Redner schließt mit den Worten: »Stimmen Sie nach Ihrem Gutdünken. Wir werden nach unserem Gutdünken, unserem In teresse und unserer übernommenen Pflicht stimmen und je nach dem Ausfall der heutigen Abstimmung nach unserem Gutdünken und unserem eigenen Interesse handeln.« Herr Hermann Haessel: Die Erklärung, welche Herr Gru now soeben abgegeben, sei, wie er gehört habe, vom »Verein Leipziger Kommissionäre« unterzeichnet. Er (Redner) habe aber gehört, daß die Beteiligung an jener Versammlung, welche diese Erklärung zum Beschluß erhoben habe, eine äußerst geringe ge wesen sei. Es wäre daher gewiß von Interesse, die Namen der dort anwesend gewesenen Kommissionäre zu erfahren. Vorsitzender Herr vr. Ed. Brockhaus: Er' könne dem Herrn Vorredner so wenig wie der Versammlung das Recht An erkennen, dieses Verlangen zu stellen. Aus die Zahl derjenigen Mitglieder des Kommissionärvereins, welche an dem betreffenden Beschlüsse mitgewirkt hätten, käme es für die heutige Versammlung nicht an, für diese sei es ein rechtsgiltiger Beschluß, es genüge vollkommen, daß die Erklärung ini Namen und Aufträge des Vereins der Leipziger Kommissionäre vom Schriftführer dieses Vereins ordnungsmäßig an den Vorstand des Leipziger Vereins zur Vorlesung in der Hauptversammlung abgegeben worden sei. Herr Reisland: Was Herr Grunow gesagt habe, sei eigent lich nichts Neues. Man wisse längst daß, wie im ganzen Buch handel, so auch ganz besonders in Leipzig die Interessen der ver schiedenen Geschäftszweige sehr weit auseinandergiugen. Neu sei aber, daß hier im Verein, der die gemeinsamen Interessen Leipzigs zu vertreten habe, dieses Auseinandergchen der Einzelinteressen mit einer Schärfe betont worden sei, daß mit deren weiterer, gleich rücksichtsloser Anwendung auch ein Auseinandergehen dieses Ver eins, der den Leipziger Buchhandel bisher noch vereinige, zu befürchten sei. Es gehe eben auch hier wie überall nur mit gegenseitigen Konzessionen. Die gegenwärtig leider erschreckend überhandnehmende Häufigkeit der Versammlungen sei vielleicht ganz vorteilhaft für die Stärkung des korporativen Geistes und
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