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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.07.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-07-20
- Erscheinungsdatum
- 20.07.1889
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- Deutsch
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167, 20. Juli 1889. Sprechsaal. — Vermischte Anzeigen. 3743 Nachnahmesendungen. Anfang Januar d. I. bestellte W. Bert- hold, Kolportagebuchhandlung in Bornhcim bei Frankfurt a/M. 1200 Kalender. 500 sollten per Eilgut, 700 per Frachtgut gesendet werden, beides unter Nachnahme Ostbahnhof Frankfurt a/M. Ich expedierte demgemäß und erhob der Ein fachheit wegen den Gesamtbetrag für beide Sen dungen auf dem Eilgutfrachtbrief, indem ich brief lich den Berthold hiervon in Kenntnis setzte Nach etwa 8 Tagen lies ein Schreiben der Bahnverwaltung Frankfurt ein, ich möge über die Eilgutsendung verfügen, da die Sendung nicht abgeholt fei. Berthold, sofort aufgefordert, die Sendung abzuholen, schrieb nach mehreren Tagen, er habe erst die Frachtsendung abgeholt, um durch den Verkauf derselben soviel zu ver dienen, daß er die Eilgutsendung einlösen könne, er werde jetzt die Eilgutsendung abholen. Letzteres geschah trotz wiederholter Mahnung nicht: und endlich blieb mir nichts übrig, als die Sendung zurückkommen zu lassen und Lagergeld und Fracht zu zahlen. Da mir das Verhalten Bertholds betrügerisch und schwindelhaft schien, so zeigte ich den Fall der hiesigen Staatsanwaltschaft an; dieselbe kam jedoch zu dem Ergebnis, das Verfahren einzu stellen, -Weil dem Beschuldigten das Vorbringen seiner Absicht: durch den Erlös, welchen er mit der erhobenen Frachtsendung von 700 Stück zu erzielen hoffte, die Eilgut sendung zu erheben und hierdurch den Kläger zu befriedigen, nicht verworfen werden könne, und somit schon aus dem Mangel der Absicht, sich einen rechts widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, der Thatbestand des Betrugs ausgeschlossen erscheine, wie denn auch die Art der Be stellung (gegen Nachnahme) gegen die Unter stellung spricht, daß der Beschuldigte von vornherein eine Täuschung und vermögens rechtliche Beschädigung des Klägers beab sichtigt habe«. W. Berthold hat bis heute nicht bezahlt. Falls Kollegen der derzeitige Aufenthalt des selben bekannt ist, bitte ich um gef. sofortige direkte Mitteilung. Stuttgart, I. Juli 1889. Robert Lutz Verlag. Sprechsaal, -r- Neue BezllgsbcdillgiiiMli im Buchhandel. (Vcrgl. Börsenblatt 155. 161.) I. Auch ich teile den Standpunkt des Herrn Paul Lehmann in Berlin über die Vermittler gebühr an den Sortimenter nicht und schließe mich der Erklärung der fünf Leipziger Antiquare im Sprechsaal des Börsenblattes Nr. 161 an. Ulm, >4. Juli 1889. H Kerler. II. Der im Börsenblatt Nr. 155 kundgegebenen Auffassung des Herrn Paul Lehmann in Berlin widersprechend, schließe ich mich der Erklärung der Herren Hacrassowitz und Genossen in Leipzig an. Jeder Antiquar hat Kunden, welche Kataloge direkt erhallen, Bestellungen aber bei ihrem Sor timenter aufgeben. Nach der Lehmann'schen Auf fassung wäre auch in solchen Fällen der Sor timenter nicht Vermittler. Erlangen, den 15. Juli 1889. Rudolf Merkel. III. Letzte Erwiderung. Obgleich mir eine ganze Anzahl Beistim mungen zu meiner Ansicht zugegangen sind, so halte ich es doch für zwecklos, dieselben zu ver öffentlichen, da ich dadurch die anderen ebenso wenig bekehren werde, wie ich es selbst werde. In diesem speziellen Falle mag cs richtiger gewesen sein, daß ich dem Herrn Goeritz aus seine Bestellung erst geschrieben hätte, daß sich die angesetzten Preise nur netto verstehen und ein Rabatt davon nicht angänglich sei. Das hätte jedoch weder an dem Standpunkt selbst, noch an der Thalsache das geringste geändert. Der betreffende Arzt, der wohl das Werk nicht bestellt hat, um Herrn Goeritz etwas ver dienen zu lassen, sondern um es sich anzuschaffen, hätte es dann eben von mir direkt bestellt. Herr Goeritz hätte dann genau dieselbe Berechtigung zu seiner Beschwerde gehabt, wie er sie jetzt hat. Nur den fünf Leipziger großen Antiquaren, die sich so bedingungslos gegen mich ausgespro chen haben, möchte ich hier zwei Praktische Fälle vorführen, bei deren Ausführung sie, falls sie an sic herantreten sollten, doch etwas schwankend werden möchten. Ich offerierte in der Juristischen Wochen schrift -Entscheidungen des Reichsgerichts» mit 85 bei einer buchhändlcrischen Bestellung müßte ich sie also mit 15»/, (gleich 72 25 ^ netto) liefern. Ich kaufte sie in voriger Woche von einer Buchhandlung in Königsberg für 7l ^ bar. Der Sortimenter würde also in diesem Falle 12 aE 75 ^ netto verdienen und ich 1 ^ 25 ^ brutto! Ferner zeigte^ ich in den »Jahrbüchern für Nationalökonomie« ein vollständiges Exemplar dieser Zeitschrift zum Preise von 700 ^ an: mit 15"/, also gleich 595 Ich habe das selbe im Auftrag eines Kunden zu verkaufen, welcher von nur dafür nach Verkauf 600 ^ netto verlangt. Ich würde also hierbei außer den Jnsertionsspesen noch 5 ^ bar dazulegen. Ob die Herren wohl so expedieren würden? Im Nichtsalle müßten sie dem betreffenden Buch händlerbesteller schreiben, entweder daß das Exem plar bereits verkauft sei, oder daß sie nicht in der Lage wären, von dem Preise noch einen Rabatt zu geben, wie ich es that. Denn selbst ange nommen, sie geben ihm ein paar Prozent Rabatt, was sie allenfalls könnten, so hat er dieselbe Berechtigung zur Beschwerde, da er nach seiner Ansicht 15°/, beanspruchen kann. Und wenn die Herren mir sagen, daß ich bei dem Preisansatz das hätte mit in Rechnung ziehen müssen, so erwidere ich. daß bei an und für sich schon teuren Werken die Preise dadurch so viel teurer werden müssen, daß ich nur die Chance habe, daß der Privatmann auch nichts bestellt, ich meine Bücher behalte und die Jn- sertionskosten dazulege. Allerdings kommt dieser Faktor bei dem Preisansatz kn den Katalogen in Betracht. Diese werden aber auch direkt an den Buchhandel versandt zum Vertriebe und zum eigenen Gebrauch, während die Fachzeitschriften ausschließlich für das Privatpublikum bestimmtsind. In dieselbe Lage wie oben würde ich noch bei vielen Gelegenheiten kommen; denn grade bei großen Sammelwerken ist schon des Raumes wegen schneller Umsatz niein Prinzip und ich begnüge mich aus diesem Grunde auch häufig nur mit einem geringen Verdienst; deshalb ist aber auch beim Ansatz dieser Preise irgendwelche weitere Ermäßigung durch Rabattbcwilligung sowohl dem Privatmann wie dem Buchhändler gegenüber eine Unmöglichkeit. Berlin. Paul Lehmann. 4803) st/Ie88>ng, m. ein gsseb raubten 8tabl8pitren: 8pitrenlünge 4 5 6^/2 8 «rnr no. pr. 6r088 '4r„ 1 >/iv 1^/r v-^ do. äivberbeitsatifts, m. installnsr kebsr- doelcs (8ebutr gegen Ourebdrüolcen äs8 Ktiktss), mittslgroW, pr. Llrosa 1 „O 20 H no. 8i!ber8lsbl, mit ausgestanrtsr 8pit.ro (katent 14077), aut Kretteben oder in Läatoben; Icloiu pr. Hundert 55 gross pr. 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