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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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Erscheint iin Verbindung mit den »Rach' richten ans dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcsprciSfiir Mitglieder ein Exemplar 10 ,<t, snr Nichtmilglieder So,/t. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbnch- händler 30 Pfg. die dreigespaltenePetit- zeile oder deren Naunr. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Biirscnvcrciils der Dcntschcn Buchhändler zu Leipzig. 48. Leipzig, Dienstag den 26. Februar. 1895. Amtlicher Teil. Derliiier, Leipziger und Stuttgarter derlegervertine. f9205 j B ekn tt Iltma chn n g. O.-At.-Nemiitcndcn und -Disponcnden nehmen wir nur »ach § 30 der buchhändlerischeu Verkehrsorduuug au. Alle später eingehenden Sendungen werden wir mit Be zug auf obigen Paragraphen zurückweisen. Berlin, Leipzig u. Stuttgart, Februar 1895. Die Vorstände. Prvvinzial-Bereiu der Schlesischen Buchhändler. s9406j Breslau, den 25. Februar 1895. Hierdurch beehren wir uns, die Mitglieder des Vereins davon in Kenntnis zu setzen, das; die diesjährige Haupt-Versammlung am Sonntag, den 10. März d. I., vormittags 11 Uhr, im Hotel Monopol, Palaisplatz abgchalten wird. Tages-Ordnung: 1. Bericht über das abgelaufene Vereinsjahr. 2. Rechnungslegung und Entlastung, sowie Voranschlag für das neue Vereinsjahr. 3. Neuwahl des Vorstandes. 4. Beschlußfassung über die Vorschläge zu den Wahlen im Börsenuerein der deutschen Buchhändler. 5. Wahl der Vereinsvcrtrcter in den Hauptversammlungen des Börscnvereins und des Verbandes der Kreis- und Orts- Vereine, sowie Ernennung des Abgeordneten für die Wahl in den Vereinsansschuß. 6. Stellungnahme zu einem für die Nbgeordnctcn-Versammlung der Krcisocrcine vorbereiteten Anträge über Umgestaltung des Buchhändler-Adreßbuches. 7. Mitteilungen. Wir hoffen nicht nur auf recht zahlreichen Besuch der Hauptversammlung, sondern laden auch alle geehrten Vereins genossen zur Teilnahme an dem nachmittags 2>/z Uhr im Hotel Monopol stattfindenden gemeinsamen Mittagessen (Gedeck ohne Wein 3 ^A) ergebenst ein. Die Anmeldungen hierzu bitten mir durch den, dem Rundschreiben angefügten Bestellschein bis spätestens Freitag, den 8. März, abends, an den mitunterzeichneten C. Bonde (Hirt'sche Sort.-Buchh.) gefälligst gelangen zu lassen. Drr Vorstand des Ploviiijiol-Verciils der Schlesischen önchhändler. Max Wopwod, Vorsitzender. C. Bonde, Schriftführer. Nichtamtlicher Teil. Korporation der Berliner Buchhändler. Eingabe der Korporation der Berliner Buch händler zu dem »Gesetzentwurf betreffend Abänderung der Gewerbeordnung und zu dem »Anträge Gröber und Genossen« (Nr. 94 und 69 der Drucksachen). An den Deutschen Reichstag. Dem Hohen Reichstage liegen zur Beschlußfassung z. Z. zwei Gesetzentwürfe: Abänderungen der Gewerbeordnung be treffend, vor und zwar: a) der von der Neichsregierung ein gebrachte Ent wurf (Nr. 94 der Drucksachen), b) der Antrag Gröber und Genossen (Nr. 69 der Drucksachen), die innerhalb des deutschen Buchhandels und der für diesen arbeitenden Gewerbe lebhafte Beunruhigung hervorgerufcn haben. Als Vertreter des Buchhandels der Reichshauptstadt fühlen wir uns verpflichtet, dem Hohen Reichstage die gegen diese Gesetzentwürfe aus den Kreisen des deutschen Buchhan dels erhobenen schweren Bedenken zu unterbreiten und daran die gehorsame Bitte zu knüpfen: der Hohe Reichstag wolle, falls die vorliegenden Entwürfe Gesetzes kraft erlangen sollten, den Buchhandel von den Bestimmungen derselben ausnehmen. Zweinndscchzigsier Jahrgang. Beide Gesetzentwürfe verfolgen den Zweck, den stehenden Gewerbebetrieb gegen die Schädigungen zu schützen, die ihm aus dem Hausiergewerbc und durch das mehr und mehr zu nehmende Detailreisen erwachsen. Wenn wir die Verhältnisse innerhalb des Buchhandels unter diesem Gesichtspunkt prüfen, so müssen wir zunächst feststellen, daß neben dem seßhaften Sortimentsbuchhandel der Kolportage- und der Reisebuchhandel als gleichberechtigte Zweige des Buchhandels bestehen. Das schließt nicht aus, daß sie sich gegenseitig Konkurrenz machen; aber in der Hauptsache bearbeitet doch jeder dieser Zweige des Buchhandels sein gesondertes Gebiet, ivobei Berührungs punkte nur an deren Grenzen vorhanden sind. Der Kolportagcbuchhandel sucht seine Abnehmer in Kreisen, deren Angehörige kaum je eine Buchhandlung betreten werden, nnd wenn dies beim Reiscbuchhandel auch nicht der Fall ist, so liegt es wieder in dessen Eigenart, daß er der Befriedigung von Bedürfnissen nachgeht, die zwar vorhanden sind, aber doch erst durch ein direktes Angebot zum Leben erweckt werden müssen, was von seiten des seßhaften Sorti mentsbuchhandels nur in seltenen Füllen geschehen kann. Daß gerade der Buchhandel durch den Antrag Gröber und Genossen besonders getroffen werden soll, wird zwar nicht ausgesprochen, aber scheint doch aus den obwaltenden Umstünden hcrvorzugehen, und der Grund hierfür ist in der t45
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