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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1903
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- 1903-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1903
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- Deutsch
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9978 Nichtamtlicher Teil. 279, 2. Dezember 1903 Dies war die Grabschrift des Tauschhandels. Bei aller Bedeutung war er eine Form der Zeit, allerdings einer langen Zeit, da seine Herrschaft reichlich zwei Jahrhunderte gedauert hat. Er mußte sein Ziel da finden, wo das literarische Be dürfnis wuchs, nacheinander die verschiednen Volksklassen durchdrang, und der Flügelschlag der Verlagstätigkeit nicht etwa dahinter zurückblieb, sondern wie das in ihrer Art liegt, ein gut Stück Wegs voraneilte. Das Ende des Tauschhandels war besiegelt mit dem Ende der zur Bedeutungslosigkeit herabgesunkenen Frank furter Büchermesse im Jahre 1764, wo die letzten Leipziger und Berliner den fernem Besuch absagten. Dies war der Bruch zwischen dem Norden und Süden. Der Norden wollte nichts mehr von der Change wissen, der Süden, genau be sehen, noch weniger, aber bei der überlegenen norddeutschen Produktion tat er so, als wenn er nach wie vor dem Tausch handel huldige, und da er damit nicht zum Ziele kam, ging er gleich Österreich unter offizieller Begünstigung zum Nach druck norddeutschen Verlags über. Unter solchen Umständen drohte der deutsche Buchhandel aus den Fugen zu gehen, zumal die norddeutschen Verleger starke Neigung zeigten, im Verkehr mit dem Sortiments buchhandel ganz allgemein die Grundsätze des Auslandes anzunehmen, womit letzterer, wie der Süden ganz richtig betonte, in Deutschland fortan ebensowenig wie im Aus lande eine gedeihliche Entwickelung gefunden haben würde. Der süddeutsche Verkehr verfiel nahezu der Desorganisation. Frankfurt gab ihm keinen Halt mehr, und Leipzig wurde fürs erste grundsätzlich gemieden. Fand sich kein neues, der Bücherware angepaßtes Geschäftssystem, so blieb die durch den Tauschhandel ausgestaltete Organisation unverwertet und wurde allmählich zur tauben Nuß. Das neue System fand sich aber; sporadisch angedeutet lag es längst in den Gewohnheiten der Geschäftswelt, und zwar in Form der Novasendungen zwischen den Messen. Das älteste Beispiel hierfür nennt Kirchhofs (Archiv IV, 217). Die Versendung pro vovitats geschah im Jahre 1669 von seiten des Buchhändlers L. S. Körner in Leipzig an 36 Handlungen in 18 Universttäts- und größeren Städten meist in 10, 20, 40, 60 bis 135 Exemplaren. Bei 1500 Auflage kamen auf diese Weise vorläufig 1080 Exemplare zur Ausgabe, ein der heutigen Praxis durchaus entsprechen des Verhältnis. Um so mehr ist darauf zu schließen, daß Novasendungen auch damals schon neben dem Tauschgeschäft längst üblich waren. Diesen Modus nahm jetzt der sich selbst überlassene Süden für seine partikularen Zwecke an. »Die Reichsbuch händler - heißt es im Neuen deutschen Zuschauer 1788 — rechnen unter sich, wie man zu sagen pflegt, von Hause aus, das heißt: sie schicken sich unter einander ihre neugedruckten Bücher gewissermaßen in Kommission zu; was sie nicht ab setzen, oder auf dem Lager nicht behalten wollen, senden sie vor der Abrechnung zurück und zahlen dann einander den Saldo wie in Leipzig. Diese Reichsbuchhändler- Handlungsart hat unstreitig die größten Vorteile, größer als der Handel in Leipzig, sowohl für Literatur als den Handel selbst.« Bei dieser bald gewonnenen Erkenntnis der von der Reichsbuchhändler-Handlungsart resp. dem Konditions geschäft gebotenen Vorteile ist es auffallend, daß Nova sendungen nicht längst in größere Aufnahme gekommen waren. Offenbar hinderte hieran ein Mangel in der Organisation. Der Tauschhandel hatte zwei Verkehrszentren und brauchte diese für seine Zwecke; mit dem einen Fuß stand er in Leipzig, mit dem andern in Frankfurt, das noch in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts eine solche Bedeutung hatte, daß ein richtiges Tauschgeschäft wie das Höllische Waisenhaus sich im Anfang desselben den regelmäßigen Besuch der Frankfurter Messe nicht genügen ließ, sondern eine eigne Faktorei dort gründete. Das Konditionsgeschäfl würde aber in seiner Entwicklung von Anfang an gehemmt worden sein, wenn ihm zwei Verkehrszentren aufgenötigt worden wären. Für seine Zwecke bedurfte es eines unbe strittenen Mittelpunkts des Gesamtbuchhandels. Hierauf lenkten eigentümlicherweise die Frankfurter Sortimentsbuch handlungen die Aufmerksamkeit, nur in etwas andrer Weise. Zur Ostermesse 1790 versandten die Frankfurter ein Zirkular, in dem sie Protest erhoben gegen die vielen zer splitterten Neuigkeitssendungen »zwischen den beiden Messen«. Die Spesen würden auf diese Weise mindestens um das Doppelte gemehrt. Dieser Widerspruch galt den Süddeutschen, die den Verkehr über Leipzig mieden. Den Norddeutschen wurden die Neuigkeitssendungen beliebig zugestanden, in der Voraussetzung, daß diese Sendungen an den gemeinsamen Kanal ihrer Leipziger Kommissionäre geführt und ihren Vertretern frei zugestellt würden. Der allseitige Anschluß an Leipzig war 1790 nur noch eine Frage kurzer Zeit, und als es dazu kam, war die Be dingung eines einheitlichen Mittelpunkts, auf dem sich In- und Ausland begegneten, erfüllt — der Schlußstein der Organisation. Das Konditionsgeschäft stellte den Verleger rpie den Sortimenter auf eigne Füße, das ist, es entband den Verleger von der Nötigung, Sortimentsgeschäfte zu treiben, und den Sortimenter von der Nötigung, sich auf die Wagnisse der Verlagstätigkeit einzulassen. Hierdurch allein schon gewannen beide Zweige an Entwicklungsfähigkeit. Fürs erste setzte das Konditionsgeschäft freilich recht zaghaft an. Es stand nicht einmal für alle Neuigkeiten in Übung, so daß das Remissionsrecht gegen spätere Zeilen sehr beschränkt war. Man unterschied zwischen Neuigkeiten, vom Verleger aus eignem Antrieb gewährt, und zwischen »ge schriebenen«, das ist -vom Sortimenter schriftlich in Auftrag gegebenen Neuigkeiten. Diese Unterscheidung kam zunächst in Wegfall. Sodann wurde das Remissionsrecht mit einer Beschränkung, die sich in jedem einzelnen Falle von selbst ergab, auch auf ältere Artikel ausgedehnt. Ergänzend ge sellte sich hierzu der Dispouendenbrauch, das ist das Recht des Sortimenters, sofern der Verleger keinen Einspruch tat, solche Bücher, über die er aus Gründen des Vertriebs momentan nicht verfügte oder für die er sich fernem Absatz versprach, auf neue Rechnung zu übertragen, resp. zur Ver fügung des Verlegers zu halten. Auf der Leipziger Messe galt iu alten Zeiten die Norm: was zur Ostermesse genommen wird, ist zur nächsten Ofter messe zahlbar, was aber zur Michaelismesse genommen wird, ist auch zur nächsten Ostermesse zahlbar. Die im Absterben begriffene Michaelismesse kam nicht mehr in Betracht, so daß die Grundnorm des Konditionsgeschäfts in der Vollkraft seiner Entwicklung dahin ging: Nova- und Konditions sendungen, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember er folgen, stehen bis zur Leipziger Ostermesse des folgenden Jahres zur unbedingten Verfügung des Sortimenters. Nun konnte es kommen, und es kam gewöhnlich so, daß der Hauptteil solcher Sendungen vom September bis gegen Weihnachten beim Sortimenter einging, so daß das Ver- fügungsrecht eine unverhältnismäßige Verkürzung erfahren mußte. In diesem Falle griff auch hier der Disponenden- brauch ergänzend ein. Diese Vorteile des Sortimentsbetriebs übertrugen sich auf die Sicherstellung des Publikums. Das Buch ist kein Natur-, sondern ein Geiftesprodukt und als solches individuellen Ursprungs und individueller Bestim-
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