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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 134. 13. Juni 1904. Nichtamtlicher Teil. 5133 Herr vr. Ruprecht: Der Vorstand des Börsenvereins hat keine Kenntnis von der Tatsache gehabt, daß der Ver band heute gerade das fünfundzwanzigste Jahr seines Be stehens feiert. Da unsere beiden Herren Vorsteher fort gegangen sind, spreche ich Ihnen namens des Vorstandes den herzlichsten Glückwunsch zu diesem fünfundzwanzig jährigen Bestehen aus und wünsche, daß dem Verband namentlich die Wirksamkeit seines gegenwärtigen Vorstandes noch recht lange erhalten werden möge, dann wird es wohl bestellt sein um das Zusammenarbeiten von Verband und Börsenvereinsvorstand. (Bravo!) Vorsitzender: Wünscht sonst noch jemand etwas zu bemerken? Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Sitzung. Herr Benno Goeritz-Braunschweig: Meine Herren, Sie haben eben vernommen, daß heute fünfundzwanzig Jahre vergangen sind, seit eine stattliche Reihe von Männern sich zusammengetan hat, um die große Einigung im deutschen Buchhandel zu vollziehen. Wie segensreich dieser Entschluß in seiner weiteren Ausgestaltung gewesen ist, haben wir alle an uns selbst erfahren, und ich bitte Sie in diesem Augen blick, wo wir vor einer schweren Entscheidung stehen, mit doppeltem Vertrauen zu unseren sämtlichen Vorständen zu stehen, die wir uns selbst erwählt haben, und ich bitte, daß wir jeden Anlaß vermeiden, das auszusprechen, was uns trennt. Wir haben heute wieder gesehen, daß ein ernster Wille besteht, uns auf unserer Bahn unseren sämtlichen Feinden gegenüber siegreich weilerzuführen; haben Sie also Vertrauen zu dem, was unser Vorstand beschließen wird. Ich danke namens der Versammlung dem gegenwärtigen Vorstand für seine Führung der Geschäfte und wünsche ihm Glück und Gedeihen für das nächste Jahr. Ich fordere Sie auf, in den Ruf mit mir einzustimmen: Unser Verbands vorstand lebe hoch! hoch! hoch! (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, ich kann Ihnen nur danken vorn Grund meines Herzens, auch im Namen meiner Kollegen. — Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß 6'/i Uhr.) Kleine Mitteilungen. Die Zeitschrift: Der Eigene. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht Leipzig sind am 12. Oktober v. I. der Verlagsbuchhändler Max Spohr in Leipzig und der Schriftsteller Ad o lf Brandt in Charlotten bürg wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften verurteilt worden und zwar der erstere zu einer Geldstrafe von 150 der letztere zu zwei Monaten Gefängnis. Brandt gab seit Anfang 1903 eine Zeit schrift heraus, die den Titel führte: -Der Eigene-, ein Blatt für männliche Kultur, Kunst und Literatur. Das Januar- und das Februar-Heft sind im Verlage Spohrs erschienen. Der Inhalt des Blattes bezieht sich durchweg auf die Liebe des Mannes zum eigenen Geschlecht. Nach der Behauptung der Angeklagten ging die Tendenz des Blattes lediglich dahin, Aufklärung über den Homo sexualismus zu schaffen und den bedauernswerten Homosexuellen einen Trost zu gewähren. Dem widerspricht aber, so heißt es im Urteile, der Inhalt der Hefte vom Januar, Februar und Juni 1903. Das Urteil führt dann im einzelnen aus, daß durch Text und Bilder das Scham und Sittlichkeitsgefühl des normal ver anlagten Menschen gröblich verletzt werde. — Die Revision der beiden Angeklagten kam am 10. Juni vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Cs wurde behauptet, die als unzüchtig vom Ge richte charakterisierten Stellen seien aus dem Zusammenhänge herausgerissen und die Tendenz des Blattes sei verkannt worden. Brandt rügte außerdem die Unzuständigkeit des Leipziger Ge richts. — Der Reichsanwalt verwies darauf, daß zwei Nummern des Blattes in Leipzig erschienen sind. Ob im übrigen die Rüge Brandts begründet sei, könne dahingestellt bleiben, da der Einwand der Unzuständigkeit nicht vor Verlesung des Eröffnungs beschlusses erhoben worden sei. Auch die übrigen prozessualen Beschwerden seien nicht begründet. Die materielle Rüge, daß das Wesen des Homosexualismus verkannt worden sei, könne in der Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. sächliche Feststellungen handle. Die Unbrauchbarmachung der in- kriminierten Nummern sei zu Recht erfolgt. — Das Reichsgericht verwarf hierauf die Revision. Geschäftsjubiläum. — Am 11. Juni beging die Litho graphische Kunstanstalt, Buch- und Steindruckerei, sowie Verlags handlung Theodor Eismann in Leipzig ihr fünfundzwanzig jähriges Geschäftsjubiläum. Die Firma, deren Inhaber und Gründer Herr Theodor Eismann ist, entwickelte sich aus be scheidenen Anfängen zu hohem Ansehen in ihrer Branche. Versand von Ansichtspostkarten nach Frankreich. — Im Verkehr der Länder des Weltpostvereins ist es verboten, in Briefpostsendungen Gegenstände einzulegen, die im Bestimmungs lande zollpflichtig sind. Mit Rücksicht hierauf weist neuer dings die französische Post an der Grenze alle mit der Brief post eingehenden Päckchen mit Ansichtspostkarten oder ähn lichen Waren zurück. Derartige Gegenstände können nur mit der Paketpost befördert werden. Verbot in Belgier —Das Buch: Gsza von Mattachi ch, Memoiren, verfiel in Belgien dem Verbot. Vergleiche die An kündigung des -Kultur-Verlags- in Leipzig in heutiger Nummer. Der literarische Nachlaß Friedrichs des Großen. — In der letzten Sitzung des -Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg- sprach Professor Dropsen über den literarischen Nachlaß Friedrichs des Großen und seinen Verbleib. Zu den wenigen Handschriften und Autographen, die sich beim Tode des Königs im Archiv befanden, kam der reiche Nachlaß, der bei der Entsiegelung der Zimmer in Sanssouci und im Potsdamer Stadtschloß gefunden wurde; von diesem wurde ein Teil in Sanssouci zurückgelassen (um für immer zu verschwinden), der andere kam nach Berlin und wurde wenigstens zum Teil in das Archiv gebracht. Der Rest, soweit er Briese und Werke des Königs enthielt, mitsamt den Handschriften, die der frühere Kopist des Königs, Villaume, besessen, dann an Voß und Decker verkauft und an Woellner abgeliefert hatte, wurde zum Druck der -Oeuvre postüuw68- verwandt; bis auf weniges, das sich Woellner angeeignet, das Voß verschenkt hat, ist dies alles verloren. Die sehr reiche Sammlung an Autographen, Abschriften seltener Drucke der Schriften Friedrichs, die sich dessen langjähriger Vorleser, de Catt, angelegt hatte, und von der die Villaumeschen Papiere einen Teil bildeten, kam nach mancherlei Einbußen 1831 an das Archiv; ein abgesplittertes Stück dieser Sammlung wurde 1855 aus einem Berliner Fleischerladen gerettet. Der Vortragende wies darauf hin, daß in dem Nachlasse von Voltaire in Petersburg sich noch mehr Autographen Friedrichs befinden müssen, als aus der Akademischen Ausgabe ersichtlich ist, teilte dann noch mit, daß sich die 1854 angekauften Autographen, die spurlos verschwunden waren, wieder gefunden haben, und zeigte schließlich an einer Zusammenstellung oer noch vorhandenen Autographen, wie wenig noch von dem ehemaligen Bestand erhalten ist. (National-Zeitung.) Ein wertvolles Privat-Archiv. — Der »Kölnischen Zei tung« wird geschrieben: Durch das Eingreifen des italienischen Staates ist das Archiv der Orsini vor der Verschleuderung gerettet worden. Es ist eines der bedeutendsten Familienarchive Colonna, Crescenzi und Conti zu den ältesten Geschlechtern des mittelalterlichen und päpstlichen Rom. Die Pergamenturkunden ihres Archivs, das bisher kaum zugänglich war und deshalb wenig ausgenützt ist, gehen bis ins 11. Jahrhundert zurück und enthalten eine lange Reihe von kaiserlichen, päpstlichen, fürstlichen, städtischen und privaten Urkunden, wodurch den Orsini Rechte verliehen und bestätigt worden sind. Es befinden sich darunter Urkunden Landolfs von Capua,^ der Kaiser Heinrich VI., lonna, das Absetzungsdekret Ludwigs von Savoyem das Con- sistoriale Jnnocenz' VI., Ratsbeschlüsse von Citta di Castello und Perugia, ein Urfehdevertrag des römis^en Volkes mieden Orsini, Römische Reich deutscher Nation, auf Karl Emanuel III. und Viktor Amadeus von Savoyen beziehen; das Privileg, das Orso und Giordano Orsini dem Petrarca ausstellten; eine Sammlung von Stadtrcchten seit dem dreizehnten Jahrhundert, die für 679
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