Nrscncktt siir de» ütuljche» B«llili»ni>el. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 V6, sür Nichtmttgliedcr 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. -NAkMXH Nr. 55. Leipzig, Donnerstag den 7. März 1907. 74. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nach sechsjähriger Arbeit des Börsenvereins ist die auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Sortiments gerichtete, vor neunundzwanzig Jahren einsetzende Reformarbeit nunmehr zum Abschluß gekommen. Wir haben heute die Freude und die Genugtuung, die „Verkaufsbestimmungen der vom Bvrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anerkannten Kreis- und Ortsvereine" der buchhändlerischen Öffentlichkeit zu übergeben. Es drängt uns, allen denen, die ihre Kraft seither in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben und schließlich die erfolgreiche Regelung der Beziehungen zwischen Buchhandel und Publikum haben erreichen helfen, den aufrichtigen Dank des deutschen Buchhandels auszusprechen. Entsprechend den verschiedenartigen Bedürfnissen der Kreis- und Ortsoereine sind die Verkaufsbestimmungen, wenn auch in den großen Gesichtspunkten einheitlich, in manchen minder bedeutenden Punkten verschieden. Sollte nicht das wichtige Prinzip der Souveränität der Kreis- und Ortsoereine in bezug auf die Feststellung der Verkaufs bestimmungen (tz 3 Ziffer 5s der Satzungen) verletzt werden, so mußte der Vorstand des Börsenvereins den von den sechs undzwanzig Hauptversammlungen der Kreis- und Ortsvereine beschlossenen neuen Bestimmungen, auch wo sie unterein ander in etwas abweichen, seine Genehmigung erteilen. Für die Zukunft aber und mit Gültigkeit bis zum Jahre 1920 wird der Vorstand Verkaufsbestimmungen nur dann genehmigen, wenn sie den Ladenrabatt auf nicht mehr als 2"/g (mit Ausschluß von Zeitschriften, Schulbüchern, Karten, Lehrmitteln und gering rabattierten Werken) normieren und den Bibliothekenrabatt (mit Ausschluß der vorgenannten Artikel) auf nicht mehr als 5 Prozent, bei einem Vermehrungsetat von mindestens 10 000 ^ p. v. auf nicht mehr als 7ff, Prozent festsetzen. Der heutigen Nummer des Börsenblattes liegt eine Zusammenstellung der neuen Verkaufsbestimmungen bei. Jede künftig vom Vorstand des Börsenvereins satzungsgemäß genehmigte Änderung der Verkaufsbestimmungen wird eben- alls im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht werden. Die von den Kreis- und Ortsvereinen festgestellten und vom Vorstand des Börsenvereins genehmigten besonderen Verkaufsnormen, welche vom Gesamtbuchhandel bei Verkäufen in und nach deren Gebiet einzuhalten sind, werden gemäß der ZZ 3, 4, 8 und 9 der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig geschützt. Insoweit die Kreis- und Ortsvereine sich in ihren Verkaufsbestimmungen Beschränkungen auferlegen, die über das von den Satzungen Geforderte hinausgehen, ist es ihnen überlassen, die Aufrechterhaltung solcher Beschränkungen selbst zu überwachen und zu schützen. Für den gesamten Buch-, Kunst- und Mustkalienhandel gelten nunmehr, abgesehen von den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlung und des Vorstandes des Börsenvereins, bei Verkäufen in und nach dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und der Schweiz vier Grundgesetze: 1. Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 2. Buchhändlerische Verkehrsordnung. 3. Restbuchhandels-Ordnung. 4. Verkaussbestimmungen der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anerkannten Kreis- und Ortsvereine. Möge die festgefügte Organisation des deutschen Buchhandels auch in Zukunft einer freien Entwicklung seiner wirtschaftlichen Kräfte förderlich sein! Leipzig, den 7. März 1907. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. Karl Siegismund. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Arthur Sellier. Bernhard Hartmann. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 332 Anzeigen: die dreigespaltene Peiitzeile oder deren Raum 30Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangebotcn und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt.