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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1907
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- Deutsch
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welcher auf Grund der Verfügung unmittelbar einen recht lichen Vorteil erlangt. Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist der Nicht- berechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet.) Grmälde« Versteigerung. — 30582 Pfund Sterling (über 610000 ^l) sind letzten Sonnabend in London bei Christie für 142 Gemälde bezahlt worden, von denen die meisten aus der Sammlung des Herrn Kirkman Hodgson in Sevenraks stammten. Den höchsten Preis bet der Versteigerung (84 000 ^!) erzielte das von Sir Thomas Lawrence gemalte Bildnis der Miß West. Eine Landschaft von Aelbert Cuyp erzielte 79 800 ^l, drei Gemälde von George Morland erreichten Preise zwischen 16 800 und 58 800 ^l. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Pretzgtsetz iu Bosnien. — Das am 13. Januar sanktionierte bosnische Preßgesetz wurde am 2. März publiziert und wird am 16. April in Kraft treten, zu welchem Zeitpunkt die jetzigen Kon zessionen erlöschen. Die Anzeigen wegen des weitern Erscheinens der bestehenden Zeitungen müssen binnen sechs Wochen nach Promulgierung des Gesetzes unter Erlag einer Kaution eingebracht werden. Die Kaution für politische Zeitschriften, die in größern Perioden als einmal wöchentlich erscheinen, beträgt 3000 L, sür höchstens dreimal wöchentlich erscheinende politische Zeitschristen 6000 L und für öfter erscheinende 10 000 L. Sie haftet für Geld- strafen und den Ersatz der Kosten des Strafverfahrens. Die fall weise Ergänzung der Kaution hat binnen zehn Tagen zu erfolgen. Das Gesetz beruht auf folgenden Grundsätzen: Dre Presse ist innerhalb der gesetzlichen Schranken frei. Das Strafrichteramt in Preßsachen steht ausschließlich den Gerichten zu. Die vorläufige Beschlagnahme erfolgt durch den Staatsanwalt oder unmittelbar durch die Sicherheltsbehörde. Letztere muß die Anzeigen innerhalb 24 Stunden an den Staatsanwalt erstatten, der binnen 24 Stunden um die Bestätigung des Kreisgerichts ansucht. Der Gerichtshof hat die Entscheidung innerhalb dreier Tage zu fällen. Dre Kolportage, sowie der Straßenverkauf sind nicht zugelassen. Das Preßgesetz enthält weiter bemerkenswerte Bestimmungen zum Schutz der persönlichen und der Famtlienehre, sowie zur Hintanhaltung des unlautern Wettbewerbs. (Neue Freie Presse.) Deutsch«»: Buchgtwcrbrveretn. — Die 19. ordentliche Haupt versammlung des Deutschen Buchgewerbevereins hat am 5. d. M. im Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig unter Leitung des 1. Vorstehers, Herrn vr. Ludwig Volkmann, stattgesunden. Ausführlicher Bericht bleibt Vorbehalten. (Red.) Leipziger Buchvinderei-Aktieugesellschaft vorn». Gustav Ukitzsche i« Leipzig. — Da in der außerordentlichen General versammlung vom 14. Februar d. I. die zur Beschlußfassung über die Änderung des Gesellschaftsoertrags erforderlichen drei Vierteile des ausgcgebenen Aktienkapitals nicht vertreten waren, war für den 5. d. M. eine neue außerordentliche Generalversammlung nach dem Kaufmännischen Vereinshaus in Leipzig einberufen worden. Es waren folgende Maßnahmen beantragt worden; Zwangsweise Herabsetzung des Aktienkapitals von 832000 bis auf äußerst 416000 durch Zusammenlegung der Aktien von 2 : 1 mit der Einschränkung, daß die Zusammen legung von 2 ; 1 gegenüber denjenigen Aktionären nicht stattfindet, die bis zum 1. April 1907 auf ihre Aktie 50 U — 500 —, mit 6A verzinslich ab 1. Dezember 1906, Zuzahlung an die Gesellschaft leisten, wofür dem be treffenden Aktionär ein Genußschein ausgestellt wird; ferner Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 600 Stück auf den Inhaber lautender Vorzugsaktien zum Nennbetrag von je 1000 Diese Vorzugsaktien werden zu pari zuzüglich Stempel kosten ausgegeben und nehmen am Gewinn ab 1. Dezember 1906 teil. Bei Übernahme sind 4A Stückzinsen ab 1. Dezember 1906 zu bezahlen. Von diesen Vorzugsaktien werden je 200 Stück von der Allgemeinen Deutschen Credit - Anstalt und der Credit- und Spar-Bank in Leipzig in Anrechnung der Forderungen dieser Banken gegen die Gesellschaft zu pari zuzüglich Stempelkosten übernommen, die restlichen 200 Stück aber zu pari zuzüglich Stempelkosten einem Konsortium angeboten. Die gesamten An träge fanden mit 495 gegen 20 Stimmen Annahme. (Leipziger Zeitung.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Der bekannte Prozeß gegen die Zeitschrift »Die Schönheit- beschäftigte am 5. d. M. das Reichsgericht. Das Landgericht I in Berlin hat am 1. September v. I. den Herausgeber der Zeitschrift -Die Schönheit-, Karl Vanselow in Tempelhof, den Redakteur Römmer in Charlottenburg und den Schriftsteller Koch in Greifswald von der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Schriften und Abbildungen (St.-G.-B. 8 184,1) freigesprochen. In der -Schönheit-, einem Blatte von künstlerisch-wissenschaftlichem Charakter, werden häufig Autotypien photographischer 'Aufnahmen veröffentlicht, die nackte weibliche Personen von ausgesprochen schönen Körperformen darstellen. Diese Bilder standen zur Anklage. Das Landgericht hat auf Freisprechung erkannt. Es hat ausgesprochen, daß -die Schönheit- nicht für unreife Leute, sondern für die Abonnenten gedruckt werde, die verständig genug seien, die Abbildungen ledig lich mit dem Kennerblick des Schönheitsfreundes zu betrachten. Angeschuldigt war ferner ein Artikel -Die Brautnacht- in der von Vanselow ebenfalls herausgegebenen Zeitschrift -Geschlecht und Gesellschaft-, Das Gericht hat darin ebenfalls nichts Unzüchtiges entdecken können und ausgesprochen, daß die Verfasserin gerade für das weibliche Schamgefühl kämpfe. Endlich wurde auch bezüglich eines von Koch verfaßten Artikels -Geschlechtliche Zuchtwahl- auf Freisprechung erkannt. Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt. Er betonte insbesondre, daß die fraglichen Zeitschriften doch jedermann zugänglich gemacht werden könnten und insofern das Scham- und Sittlichkeitsgefühl einzelner Kreise verletzen könnten. Der Reichsanwalt erklärte die Revision für unbegründet. Ohne Rechrsirrtum habe das Landgericht festgestellt, daß Akt- Photographien an sich unzüchtig wirken können, daß dies aber im vorliegenden Fall nicht anzunehmen sei, da -die Schönheit sich an einen beschränkten, aus den gebildeten Ständen ent nommenen Leserkreis wende. Auch im übrigen trat er den Aus führungen des Urteils bei. Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der staats- anwaltschaftlichen Revision. Lentze. Papiervervra,»ch und Papierfabrikatton der Wett. — Der Zeitschrift -Prometheus- (herausgegeben von 2r. Otto N. Wut, Verlag von Rudolf Mückenberger, Berlin) entnimmt die Allgemeine Zeitung (München) folgende Betrachtung: (Red.) Wenn der Verbrauch an Seife einen Maßstab für die Kultur stufe einer Nation gibt, so darf wohl mit mindestens gleichem Recht der Verbrauch an Papier als Maßstab für die geistige Regsamkeit und die Bildungshöhe eines Volkes betrachtet werden; denn fast die Hälfte des in der Welt produzierten Papiers verfällt der Druckerschwärze, dient also der mehr oder weniger ausgedehnten Verbreitung des Gedankens, des Wissens. Läßt man den Papieroerbrauch als Maßstab gelten — man wird auch hier das bekannte Körnchen Salz nicht ver gessen dürfen —, dann stehen die Vereinigten Staaten an der Spitze der Kulturnationen, denn sie verbrauchen, nach der R-svus Soisntiügus, jährlich 38,6 englische Pfund Papier pro Kopf der Bevölkerung. An zweiter Stelle steht England mit 34,3 Pfund pro Kopf und Jahr, und Deutschland folgt mit einem jährlichen Bedarf von nur 29,98 Pfund pro Kopf. Frankreich verbraucht 20,5 Pfund, Österreich 19, Italien 15,4 und Serbien, das am wenigsten Papier verbrauchende Land in Europa, nur 1,1 Pfund. Serbien steht damit auf einer Stufe mit China, das einen gleichen Verbrauch aufweist. In bezug auf das der Bildung dienende Papier dürfte indessen Serbien doch höher stehen als China, da in letzterm Lande sicherlich wett mehr als 50 Prozent des verbrauchten Papiers der Drucker schwärze entgehen. Ostindien verbraucht nur 0,22 Pfund Papier pro Kopf. Von den nicht als Druckpapier zur Verwendung kommenden 50 Prozent des Papierverbrauchs der Welt dienen etwa 20 Prozent den Bedürfnissen von Handel und Industrie, ungefähr die gleiche Menge beanspruchen die Behörden und der
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