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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2704 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 58, 11. März 1397. Wozu also die immer wiederkehrenden Angriffe, Verdrehungen, I Entstellungen und Übertreibungen, womit innerhalb eines großen Kreises zwei Parteien sich befehden, die doch auf einander ange wiesen sind, ja, die ohne friedliche Zusammenarbeit gar nicht aus- kommen können — es sei denn, daß man das gesamte jetzt noch bestehende Gefüge des deutschen Buchhandels als eine überwundene Sache betrachtet, die je eher je besser durch ausreichendere Neubil dungen ersetzt werden müsse. Nach meinem Dafürhalten haben wir aber alle Ursache, unsre gesamte Organisation, trotz mancher Mängel und Schwächen, die zu bessern sein werden, nicht preiszugeben. Das so oft betonte Aufeinanderangewiesensein zwischen Verlag und Sortiment würde ich nicht höher einschätzen als eine banale Redensart, wenn Verleger und Sortimenter aufhören sollten, sich mit der Achtung zu behandeln, die als unabweisbar notwendige Grundlage im gegenseitigen Verkehr nicht verleugnet werden darf. Ich behaupte keineswegs, daß hierin allgemein gesündigt wird; aber ich beklage mit andern Kollegen aufrichtig, daß im Buch handel nur zu oft Angriffe veröffentlicht werden, in denen Ein seitigkeit und Ungerechtigkeit obwalten und die daher tiefe Ver stimmungen erzeugen müssen. Als ein Beispiel kann gelten, was in dem Oesterheldschen Inserat im besondern über -Modeliteratur- gesagt wird. Die Sortimenter werden hier ganz direkt verantwortlich gemacht, sie bilden den schlechten Geschmack des Publikums aus usw. Wäre es da nicht gerechter, vor allem aber logischer, in erster Linie die Produzenten der Modebücher, nämlich Verleger und Autoren vorzunehmen, anstatt über die Sortimenter herzufallen? Oder gilt hier vielleicht der Spruch: Ja, Bauer, das ist ganz was andres?l Das Recht, offenbare Mißstände oder Schäden zur Sprache zu bringen, soll gewiß niemandem in Abrede gestellt werden; ich meine aber, wer einem ganzen Berufsstand Zurechtweisungen er teilen will, muß dafür Eignung und Autorität besitzen. Ob diese im vorliegenden Fall der Firma Oesterheld L Co. zuzubilligen sind, das will ich getrost dem Urteil aller billig und gerecht denkenden Kollegen im deutschen Buchhandel überlassen. Hermann Seippel. Entgegnung. i. Herrn Seippels Ausführungen gehen nur in einigen Punkten uns an; der größte Teil seines Angriffes ist gegen die Redaktion des Börsenblatts gerichtet. Wir können uns deshalb kurz fassen: Wir verkennen durchaus nicht, daß Herr Seippel eher be rechtigt ist, die Interessen und das Ansehen des Sortimentsbuch handels gegen etwaige Angriffe zu vertreten, als wir, irgend welche Angriffe gegen das Sortiment zu richten. Wenn er sich aber durch ein in seiner ganzen Diktion sortimentsfreundliches Inserat zu persönlichen Äußerungen und einigen Kraftausdrücken Hinreißen läßt, so wird jeder Einsichtige in seinem Angriff eher die Verunglimpsung einer guten Absicht als in unserer Anzeige eine Verunglimpfung des Sortiments erblicken. Denn eine gute Absicht lag unserm letzten Scheerbart-Jnserat zweifelsohne zu gründe, was von der Redaktion des Börsenblatts auch anerkannt wurde; denn sonst hätte sie die Aufnahme sicherlich verweigert. Wir wollten mit den gcbrandmarkten Worten nur jene in vielen Fällen nicht abzustreitende Gleichgültigkeit des Sortimenters gegen einen Schriftsteller monieren, der keiner Modelaune huldigt und dafür schwer pekuniär zu kämpfen hat. Da sich die Herren Kollegen vom Sortiment durch unsre An zeige durchaus nicht angegriffen oder gekränkt gefühlt haben, sondern uns im Gegenteil durch reichliche Bestellungen indirekt zustimmten, können wir die Ausführungen des Herrn Seippel nur als unberechtigt zurückweisen mit der Bitte, sich weniger zu ärgern und sich mehr für Scheerbart zu interessieren. Oesterheld L Co., Verlag. Entgegnung. ii. Die Unterzeichnete Redaktion darf sich der vorstehenden Be schwerde gegenüber leider nicht mit kurzer Rechtfertigung be gnügen. Inder Hauptsache haben wir zu erwidern, daß wir in Len von Herrn Seippel gerügten Ausführungen der Firma Oesterheld L Co. ! eine Beleidigung des Sortimenterstandes nicht erblickt haben und nicht erblicken. Die angeführten Sätze sind von Herrn Seippel aus dem Zu sammenhang gerissen hingestellt. Wir bitten die Leser, die An zeige über Scheerbart auf Seite 1890 im Börsenblatt Nr. 39 vom 15. Februar 1907 im Zusammenhang nachzulesen. Sie werden dabei bemerken, daß der angeführte Satz nicht den von Herrn Seippel leider empfundenen Eindruck einer »schmählichen Verun glimpfung sämtlicher Vertreter eines Berufszweiges- macht. Es kommt hinzu, daß auch irgendwelche Absicht einer Be leidigung des Sortiments von vornherein als ausgeschlossen gelten mußte. Die ausdrückliche Versicherung ihrer guten Ab sicht wird man den Herren Oesterheld L Co. ohne weiteres glauben. Denn der von Herrn Seippel gerügte Text erscheint in der Ankündigung eines Verlagswerks, für das sie die tätige Ver wendung des Sortiments erbitten. Daß ein Verleger bei solchem Anlaß sich beikommen lassen sollte, den Sortimenterstand zu -verunglimpfen-, ist undenkbar. Übrigens werden Börsenblatt- Anzeigen nur für Buchhändler geschrieben; etwa mögliche Folge rungen akademischer Kreise aus ihrem Inhalt dürfen unser Urteil nicht bestimmen. Dem Abdruck dieser Beschwerde, für die Herr Seippel die Öffentlichkeit des Börsenblatts verlangt, ist ein Briefwechsel voraus gegangen. Da unsre Darlegungen Herrn Seippel nicht überzeugt haben, so seien hier einige Sätze aus unserm Schreiben vom 20. Februar zu unserer Rechtfertigung wiedergegeben: -Eine erneute Prüfung des Wortlautes des Oesterheldschen Inserats hat uns eine Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit nicht zum Bewußtsein gebracht. Wohl haben die Cinleitungs- worte einen stark reklamehaften Anstrich; analysiert man sie aber, so kann man doch kaum eine Herabsetzung des Sortimenter standes darin finden, die übrigens in einer oaptatio bevsvo- Isntiao (wie hier beabsichtigt) auch absurd wäre. Um die Auf merksamkeit zu erregen, zitierten Oesterheld L Co. zunächst ein -Paradoxon-, das sie in objektiver Weise auf den Buchhandel umwandelten. Solche seltsamen Behauptungen können und sollen doch nicht als unbestreitbare Wahrheiten aufgefaßt werden Ebensowenig kann der in hypothetischer Form hingestellte Satz: --und wenn der Sortimenter sich darauf versteift, nur für Modebücher re. rc.-- als direkte Behauptung auf gefaßt werden, daß der Sortimenter tatsächlich den schlechten Geschmack des Publikums bilde. In seiner bedingten Form ist der Satz aber doch richtig, und seine bedingte Wahrheit kann wohl auch nicht bestritten werden. -Es bleibt nun noch die Behauptung, daß der Sortimenter: --nicht den literarischen Ehrgeiz kennt, tendenziöse, rein durch die Kunst an sich wirkende Bücher, die keiner Modelaune huldigen, seinen Kunden durch Vorlage zu empfehlen--. -Hierin könnte allerdings ein Sortimenter, der, geschäftlicher Vorteile nicht achtend, sich eifrig der sogenannten -stillen- Bücher, der geräuschlos auftauchenden guten Literatur annimmt, die Versagung einer Anerkennung empfinden und sich durch die ganze Reklame zurückgesetzt fühlen. Aber daß dieser literarische Ehrgeiz tatsächlich allgemein in weiten Kreisen des Sortiments zum Nachteil der geschäftlichen Seite vorhanden sei, wäre eine wohl kaum zutreffende Behauptung -Unsre Einschränkung etwa vorkommender Übertreibung der Reklame hat ihre Grenzen. Der Anschein irgendwelcher Bevor mundung, der nur gar zu leicht erweckt werden könnte, muß streng vermieden werden « Den zuletzt angeführten Satz unsers Schreibens möchten wir mit besonders nachdrücklichem Ernst betonen. Es kann und darf unsers Erachtens nicht die Aufgabe der Redaktion sein, im Text der Inserate allen Möglichkeiten nachzuspüren, die eine zu hoch gespannte Empfindlichkeit treffen könnten. Anlaß zur Vorsicht ist uns zur Zeit mehr als genug gegeben; aber Beanstandungen erfolgen immer nur nach sehr reiflicher Prüfung aller in Betracht kommenden Momente, namentlich auch der gesetzlichen und an deren Vorschriften, die wir zu beachten haben. Wir danken Herrn Seippel für die Anerkennung, die er wenigstens im all gemeinen unsrer Vorsicht zollt. Wir dürfen versichern, daß diese allerdings nötig ist. Dabei haben wir uns aber mit fast noch größerer Vorsicht vor unberechtigtem Eingreifen zu hüten. Redaktion der Börsenblatts.
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