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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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4, 7. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f- d. Dtschn. Buchhandel. 179 sind ihr von Breslauer noch zahlreiche weitere Nummern hinzugefügt. Vier Register, eins die Liederanfänge, das zweite die Melodien, das dritte Namen und Sachen, das vierte die gebrauchten bibliographischen Hilfsmittel verzeichnend, machen neben seiner bereits erwähnten sorgfältigen Bearbeitung den Katalog zu einer wissenschaftlichen Quelle ersten Ranges. Das Verzeichnis ist der erste Teil einer Sammlung, die unter dem Titel: Dokumente frühen deutschen Lebens in etwa zehn Teilen nach und nach erscheinen soll. Ich habe hier nur kurze Andeutungen geben können; ich hoffe, daß ein Berufener es nicht unterlassen wird, dieses Verzeichnis seinem Wert entsprechend zu würdigen. In der 8. Bibliothekarversammlung hat der Ober bibliothekar vr. Fick in Berlin ein Referat über »Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken und seine Suchliste» erstattet, das dem Buchhändler und namentlich dem Antiquar mannigfaltige Anregungen zu geben geeignet ist. Aus dem interessanten Inhalt teile ich Nachstehendes mit, verweise im übrigen auf den Aufsatz* *) selbst. »Das Auskunftsbureau will vermitteln zwischen dem Bibliothekbenutzer und den Bibliotheken und »sucht darauf hinzuwirken, daß das, was die einzelne Bibliothek mit ihren eigenen Mitteln nicht leisten kann, erreicht wird durch die Gesamtheit der in ganz Deutschland vorhandenen Bücher sammlungen. »Diese Vermittlung besteht darin, daß das Auskunfts bureau Anfragen über das Vorhandensein von Büchern an nimmt, diese durch die Versendung von Fragekarten und Suchlisten an die angefchlossenen Bibliotheken zu ermitteln sucht und demnächst dem Fragesteller das Ergebnis, bezw. die Bibliothek, auf der das angefragte Buch vorhanden ist, anzeigt. »Die bisher erreichten Resultate stehen scheinbar in keinem vollständig richtigen Verhältnis zu der aufgewandten Mühe, namentlich bei den kleineren Bibliotheken. Wenn z. B. Göttingen von in einem Jahre versandten 3000 Fragekarten rund 20Ü mit dem Vermerk »vorhanden» zurückschickt, so mag dies angehen, wenn dagegen Kiel nur 35 Bücher von 3000 angefragten als »vorhanden» bezeichnen kann, so steht die Arbeit der Untersuchung in keinem rechten Verhältnis zum Ergebnis. Dieses Verhältnis wird sich freilich mit der Zeit ändern. Da ein großer Teil der Anfragen sich wiederholt, wird die Auskunftsstelle aus ihrem Zettelmaterial von Tag zu Tag mehr Anfragen sofort beantworten können, ohne die Bibliotheken bemühen zu müssen. Ferner wird die Arbeit des Auskunftsbureaus eine er sprießlichere werden, wenn, was erstrebt werden muß, das Bureau »hinsichtlich seiner Arbeitskräfte, seiner Geld mittel und nicht zum wenigsten hinsichtlich seiner biblio graphischen Hilfsmittel ganz auf eigne Füße gestellt wird«. Das ist. wie Herr Or. Fick anführt, ein Zukunftsbild, das ihm persönlich als Ideal vorschwebt, als Gegenwartsbild teilt er mit, daß seit Bestehen des Auskunftsbureaus (1905) bis Ende März 1907 3061 Schreiben an das Bureau gerichtet worden sind, in denen 7874 Bücher gesucht wurden. Von diesen 7874 gesuchten Büchern wurden 5117, rund 65 Prozent als vorhanden nachgewiesen, und zwar in den am Gesamt katalog beteiligten preußischen Bibliotheken 3300. in den übrigen deutschen Bibliotheken 1641, in Berliner Spezial bibliotheken 129. in preußischen Gymnastal-Bibliotheken 14. in österreichischen Bibliotheken 33; nicht nachgewiesen wurden 2757 Bücher, d. h. rund 35 Prozent. *) Gedruckt im Zentralblatt für Bibliothekswesen 1907 Nr. 8/9, auch im Sonderabdruck. Herr vr. Fick führt aus. in welcher Weise die Such listen für die Ergänzung der Lücken in den Beständen der deutschen Bibliotheken nutzbar gemacht werden können. Er schlägt vor. die Suchlisten in etwas größerer Anzahl drucken zu lassen und Exemplare den Antiquaren zugängig zu machen. Diese sollen die bei ihnen vorrätigen Bücher der Auskunfts- stelle anbicten, die die Angebote der Bibliothek, für die die Erwerbung besonders wünschenswert erscheint, zusendet. Lehnt die Bibliothek den Ankauf ab. so hat sie das Angebot an die Auskunftsstelle zurückzusenden. Es ist dabei voraus gesetzt. daß die Königliche Bibliothek in Berlin infolge ihrer reichen Mittel und ihrer universellen Anlage in erster Linie als Käufer auftreten wird, daß aber die andern Biblio theken sich über die Gebiete einigen werden, in denen sie besonders das Ausfüllen von Lücken sich angelegen sein lassen. Daß bayerische Bibliotheken namentlich in Bayern erschienene Literatur, daß die Spezialbibliotheken besonders ihre Spezialitäten zu vervollständigen suchen werden, ist selbstverständlich. An den Vortrag schloß sich eine Diskussion, in der sich alle Redner zustimmend äußerten. Freilich befürchteten einige der Herren Bibliothekare, »daß gerade die Suchlisten mit ihrem Nachweis der Schriften, die selten sind, Anlaß würden, die Preise in die Höhe zu treiben». Daß dies Vorkommen kann, ist nicht zu bestreiten, es ist doch nur berechtigt, daß der Antiquar, der Kenntnis von der Seltenheit eines Buches bekommt, diese Kenntnis benutzt. Diese Gefahr ist aber nicht zu groß; die Bücher, die wirklich selten sind, kommen durch derartige Listen nicht in Massen an den Markt, außerdem ist manches Buch selten, ohne gesucht zu sein, und der verständige Antiquar wird froh sein, ein solches Buch verkaufen zu können, auch ohne den Preis in die Höhe zu schrauben. Ich konnte naturgemäß hier nur eine kleine Auslese aus dem durchweg interessanten Vortrage geben, dessen nähere Kenntnisnahme warm empfohlen sei. In seinem groß angelegten Handelsrecht behandelt Karl Lehmann*) in den ZZ 195 u. f. die »Geschäfte des Buchhandels». Nach einer Einleitung bespricht der Verfasser in kurzer, allgemein verständlicher Weise den Verlagsvertrag, die Pflichten des Autors und Verlegers, die Verträge von Buch händlern mit Buchhändlern, die Verträge von Buchhändlern mit dem Publikum, stets unter Verweisung auf die ent sprechenden Paragraphen des Verlagsgesetzes, bzw. des Urheberrechtsgesetzes, der Verkehrsordnung rc., sowie einer ausgiebigen Anführung der Literatur. Namentlich für den Zweck einer schnellen Orientierung werden diese Auseinander setzungen gute Dienste leisten. Dem Reichstag ist der »Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderung des Z 63 des Handelsgesetz buchs» vorgelegt worden. Die Bestimmungen dieses Z 63*) haben bei den Ge richten verschiedene Auslegung gefunden. Daß der zweite *> Lehmann, Karl; Lehrbuch des Handelsrechts. Ls. 1—9. gr. 8". Lpz-, Veit L Comp., 1906—07. (a t,80.) *) Z 63 HGB. lautet; Wird der Handlungsgehülse durch un verschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert, so behält er seinen Anspruch aus Gehalt und Unterhalt, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus. Der Handlungsgehülse ist nicht verpflichtet, sich den Betrag anrechnen zu lasten, der ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. Eine Ver einbarung, welche dieser Vorschrift zuwiderläuft, ist nichtig. 24*
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