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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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428 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^5 8, 11. Januar 1908. MeteiM'M ver>ag5buchdanZ!ung, cveoclor Äeicher, Leipzig. Gegründet im Jahre 1760 in Göttingen. Ende dieses Monats wird erscheinen: Aktien- M MüUttWe Stzistell Herausgegeben von Rechtsanwalt Or. R. Fischer-Leipzig. Band 1, Teil 2: >NS slt siiii! Nil >ms sic Mt W vr. Y. Mscher, Rechtsanwalt in Leipzig. Teil 2. Ca. 20 Bogen gr. Zo. Interessenten sind: Die -rktiengeselisÄaflen. Dank-InNitute, fianael5- una Letverbekamwera, Juristen etc. Ich bitte, verlangen zu wollen! ^ 4.80 ord., 3.60 no., 3.20 bar. Geb. 5.60 ord., ^ 4.20 no., 3.80 bar. — Partie 7/6; Linbaud des Frei-Er. ^ —.60 bat. Inhalt: Debitoren UNtl ssreüitoren. Was bedeuten Debitoren und Kreditoren in der Buchführung? Der Konto korrent und die falsche Fassung von § 35ö des Handelsgesetzbuches. Die rechtliche Bedeutung des Kontokorrents. Echte und unechte Debitoren und Kreditoren. Gegenstand der Bewertung. Agio und Disagio bei Obligationen. Eventuelle Rechte und Befindlichkeiten. Der Irrtum im § 40 des Handelsgesetzbuches, daß Forderungen und Schulden in Ansatz zu bringen wären, die Juristen und der Sprachgebrauch. Pfandgesicherte Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Kassa skonto und das Problem, Warenforderungen zu bewerten. Der Warenskonto. Zinsen und Zinseszinsen in der Bilanz. Das Verfehlte des Zinseszinsverbotes in § 248 Abs. 1 B. G.-B. Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners als Schützungs- gegenstand. Die Existenz der Forderung als Schützungsgegenstand. Die Eigenart der Abschreibungen auf Debitoren. Der buchmäßige Begriff des Gewinnes und des Verlustes bei Warenforderungen, sowie die Unmöglichkeit, den Zeitwert von Warenforderungen richtig darzustellen. Die Bewertung verkaufter, aber noch nicht übergebener Waren. Kann man im übertragenen Sinne von einem Bewerten der Schulden sprechen? Kapital UNS Heservelronio Die buchmäßige Bedeutung sämtlicher sog. Passivposten als Gegengewichtsposten. Die Besonderheit in der Verbuchung des Neinvermögens bei Aktien gesellschaften und bei Gesellschaften m. b. H. Der wirkliche Umfang des Kapitalkontos bei Aktiengesellschaften und bei Gesellschaften m. b. H. mit Beziehung auf nicht geleistete Gesellschaftseinlagen. Die irrige Ansicht des Gesetzgebers über den Umfang des Kapitalkontos und der Debitoren bei Gesellschaften m. b. H. und Aktiengesellschaften. Die Verschiedenheit im Begriffe des Vermögens der juristischen Person als solcher und als eines Geschäftsvermögens. Ist die Bekanntgabe der fehlenden Mitgliederleistungen bei Aktiengesellschaften und bei Gesellschaften m. b. H. zwangsweise zu fordern? Genügen in betreff des Erfülltseins des satzungsgemäßen Einlagevermögens die Vorschriften des bestehenden G. m. b.H. G. Das Kapitalkonto und sein Verhältnis zu den Bedeutungen, die nach kaufmännischer Anschauung mit dem Worte „Kapital" verbunden werden. Gegeng^ewichtseigenschaft bei Passiokonten bei Spezial-, insbesondere bei bedeckten Spezialreserven. Die Reseroekonten und die passivischen Antizipationen. Der Grundsatz, das Vermögen juristischer Personen an die Mitglieder nicht ohne Vorwissen der Gemeinschaftsgläubiger austeilen zu lassen. Die Entstehung und die Bedeutung der Unveränderlichkeit des Grund kapitalkontos bei Aktiengesellschaften. Die Herabsetzung der Ziffer des Grundkapitalkontos von Aktiengesellschaften. Die Summenaktie, eine Bescheinigung über den vollzogenen Mitgliederbeitrag. Das Verhältnis zwischen Summenaktie und Grundkapitalkonto. Der Begriff der Einlagen und der Kapital- und Riservekonten bei Erwerbs- und Wirtschafts genossenschaften. Die Nachschußfrage bei den einzelnen juristischen Personen. Das Nachschußkapitalkonto bei Gesellschaften m. b. H. Besteht ein prinzipieller Unterschied zwischen den bei Aktiengesellschaften anzutreffenden freiwilligen Reserven, insofern sie die Bezeichnung von Gewinn-, ferner von Schädensreseroen und endlich überhaupt keine Bezeichnung führen? Die herrschende Meinung über die Verzichtbarkeit des Dividendenrechts bei Aktiengeschaften. Folgt aus der Verschiedenheit in der Art des Gewinnbeziehens bei Erwerbs-und Wirtschaftsgenossenschaften einer-, bei Aktiengesellschaften anderseits eine prinzipielle Verschiedenheit in betreff der Verzichtbarkeit des Gewinnbezugsrechtes? Das Verkehrs bedürfnis, das Gewinnbezugsrecht auszugestalten und dessen Regelung durch Statut und Gesetz bei Erwerbs- und Wirt schaftsgenossenschaften mit Rücksicht auf die Kapitalschwäche und das Recht der Mitglieder, durch Aufhebung der Mitglied schaft die Rückzahlung der Einlagen herbeizuführen. Das Verkehrsbedürfnis, das Gewinnbezugsrecht bei Aktiengesellschaften auszugestalten und dessen Regelung in Gesetz und Statut mit Rücksicht auf die Verkäuflichkeit und deshalb auf die Preisbemessung der Anteile.
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