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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080114
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10, 14. Januar 1908. Sprechsaal. deutschen Sortimentsbuchhändlern, einen eigenartigen Neujahrs gruß: Sich stützend auf einen Artikel aus der Allgemeinen Vuch- händlerzeitung. von dem ein großer Teil zum Abdruck gebracht wurde, bekennt er sich zu der Ansicht, daß eine allgemeine Nabatt erhöhung ein Danaergeschenk für das Sortiment sein würde, da gegnung auf. Die Notlage des deutschen Sortimenters ist erwiesen; daher hat der Deutsche Verlegerverein mit dem Börsenoerein im vorigen die Mittel ihrer Abwehr um Mitteilung der einzelnen Ansichten und Vorschläge bitten; es handeln die ersten fünf Abschnitte ausschließlich von der Erhöhung des Verlegerrabatts und der Möglichkeit seiner teilweisen oder allgemeinen Einführung, von der Notwendigkeit derselben überzeugt. Hat sich nun unsre Lage seit dieser Zeit so verbessert, daß man uns schon heute ein gebieterisches -Haltet an mit euren Ansprüchen, Verleger, denen unser Dank gebührt, auf einzelne Werke einen erhöhten Rabatt festgesetzt, aber dieses ist im Ver gleich zu dem Gesamtbezuge nur eine so geringe Ver- gewinn um Prozent der llmsatzsumme vermehrt. Dieses Ent gegenkommen ist vielmehr nur als ein Vorbote oder ein Versuch für spätere, größere Taten anzusehen. Aber auch hier hat bereits stille eine Rabattvcrkürzung Vornahmen. Besonders diese Wahr nehmung und auch die mir öfters ausgesprochene Erregung der jenigen Herren Verleger, die durch ihre günstige Rabattgewährung haben mich in meiner Ansicht gefestigt, daß in dem erhöhten einheitlichen Minimalrabatt (30A in Rechnung, 33*/zA gegen bar und 40A auf Zeitschriften mit Jnseratenbeilage) das einzige Heilmittel für Buchhändlers Leiden zu finden ist. Ein Zuzug neuer Arbeitskräfte im Buchhandel, getrieben durch Gewinnsucht, ist vollständig ausgeschlossen, denn der in diesem Blatt erwähnte Ausspruch: -daß eine Sortimentsbuch- handlung bei den augenblicklichen Verhältnissen kaum als ein Er werbszweig anzusehen ist« hat auch heute noch seine volle Be deutung. Ferner muß jeder es für eine falsche Folgerung halten, wegen der Unzuverlässigkeit einiger gewissenlosen, gewinnsüchtigen Elemente unter uns den andern, treuen die zu ihrer Existenz nötigen Mittel zu verweigern. Ich halte deshalb das Göttinger Memento für zwecklos und jedenfalls wenn nicht für immer, so doch für Jahrzehnte hinaus für verfrüht. Herr vr. Ruprecht hält es aber für seine Pflicht, rechtzeitig auf seine Erkenntnis der volkswirtschaftlichen Wahrheit hinzu weisen, obwohl er die Undankbarkeit seiner Aufgabe fühlt; aber gerade dieses beweist das sachliche, gründliche Durchdenken vor ihrer Veröffentlichung, und deshalb möchte ich ihn zur Unterstützung seiner Behauptung und auch zu meiner eigenen Belehrung um die Beantwortung folgender Fragen, die eng mit seiner Erklärung verknüpft sind und von ihr untrennbar bleiben, bitten: 1. Wie hoch veranschlagen Sie den Verdienst, welcher dem Inhaber eines Büchergeschäfts nach Abzug der Verzinsung für sein Anlage- und Betriebskapital als Entgelt für seine Arbeit gewährt werden muß im Verhältnis zu seinem Absatz oder im Vergleich zum Gehalt seiner Angestellten? Dabei bitte ich zu berücksichtigen, ob Sie von Ihren Vertretern ein nobles Auftreten und schöne Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Geschäftsräume in lebhafter Geschäftslage verlangen. Durch die eigne Bestimmung des Ladenpreises resp. der Gewinnoergünstigung erwächst dem Verleger die moralische Verpflichtung, für dieses zu sorgen und es nicht zu gering zu bemessen! 2. Wie stellen Sie sich zu der Einführung eines einheitlichen Minimalrabatts, dem notwendigen Mittel zur Erhaltung des Provinzialsortiments und dadurch zur Erfüllung der Kultur aufgabe des Buchhandels? 3. Was haben Sie bis jetzt zur Linderung der Notlage im Sortiment getan und was gedenken Sie weiter dazu zu tun? Vielleicht lassen sich hierdurch zum Besten für Sortiment und Verlag die Meinungsverschiedenheiten klären und ein beiderseitiges Einverständnis herbeiführen. Danzig, den 10. Januar 1908. Gustav Horn-Danzig. Direktes Angebot des Verlegers an das Publikum. In einem neuen Verlagsartikel der Firma C. A. Schwetschke L Sohn, Berlin, den ich von diesem Verlage bezog, befindet sich ein Bestellzettel vorgedruckt an den Verlag, ohne jede Bemerkung, daß auch jede Buchhandlung imstande ist, die auf der Karte ver- zeichneten Bücher zu liefern. Ich möchte den Verlag bitten, sich zu äußern, aus welchem Grunde er den Sortimentsbuchhandel auszuschalten sich veranlaßt fühlt. Die Karte liegt der Redaktion im Original bei.*) Berlin 35, den 14. Dezember 1907. Fußingers Buchhandlung. Erwiderung. Bei aller Propaganda meiner Firma, auch der sehr teuren direkten, wird immer darauf gehalten, daß auf den Bezug durch oben erwähnt wird, ist nur für die »Deutsche Armee-, Morine- und Kolonial-Ausstellung« hergestellt worden, die von einer großen Anzahl von Personen besucht wurde, die aus den Kolonien oder aus dem Auslande kamen und daher keine direkten Verbindungen mit dem Buchhandel hatten. Es ist erwiesen, daß die Betreffenden oft nicht wissen, wo die Bücher zu haben sind, und daß man ihnen direkte Adresse angeben muß. Ein Hinweis auf den Sortimentsbuchhandel hätte ja auf dieser Karte vielleicht angebracht werden können, ist aber übersehen worden und dürfte kaum schwerwiegend sein. Von der Karte sind nun einige übrig geblieben, und der Auslieferer, der angewiesen ist, den bestellten Büchern Prospekte beizulegen, hat versehentlich diese Karte bei gelegt. Im übrigen liegt es meiner Firma absolut fern, den Sortimentsbuchhandel zu umgehen; im Gegenteil werde ich immer gern diejenigen Herren Kollegen vom Sortiment, die sich für unsre Literatur verwenden, energisch unterstützen. Warum stellt aber die Fußingersche Buchhandlung meine Firma wegen dieser Kleinigkeit öffentlich an den Pranger? Unsre Geschästslokale sind vielleicht drei Minuten von einander entfernt. Konnte nicht eine private Verständigung versucht werden? Ich halte die hier angewendete Art für mindestens unkollegial. Be schwerden gegen den Sortimentsbuchhandel werden meinerseits anders erledigt. Darum erkläre ich gleichzeitig, daß ich künftighin auf derartige öffentliche Aufforderungen nicht wieder antworten werde. Wer eine Beschwerde über meine Firma hat, möge sie auf anderm Wege zur Erledigung bringen. Berlin, den 9. Januar 1908. Emil Loezius, i. Fa. C. A. Schwetschke und Sohn. Liliencrons Jahresbericht. <Bgl. 1SV? Nr. 284. 287. 288. 289. 290. 293. 296, 298. Ml. 302. 303; 19U» Nr. 4. b d. BI.» Die Erklärung des Verlags »Nord und Süd« in Nr. 5 d. Bl., daß die Behauptung, die Mitteilungen im Börsenblatt stammten *) Wird bestätigt. Die Redaktion. 68
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