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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1923
- Sprache
- Deutsch
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7560 Uürfenblalt 1 d. Dlfchn. LuchhanLkl. Redaktioneller Teil. X» 257, 3. November 1S23. Wir sind überzeugt, daß die Versammlung vom 22. Oktober energisch für ein Fortbestehen der Abrechnungs-Genossenschaft eingc- treten ist und Sie uns de» nicht anders zu erwartenden Bescheid geben können, daß diese slir den gcsamien Buchhandel wirtschasilich dringend notwendige Einrichtung auch ferner bestehe» bleibt. Die Erhöhung des Geschäftsanteils von Rk. 1 Milliarde halten wir noch viel zu niedrig. Wir erklären nns sosort bereit, den Ge- i schästsantcil ans 2—10 Milliarden zu erhöhen, wenn wir damit er-! reichen, die Abrcchnungs-Genossenschasi lebenssähig zu erhalten.! Dieses sollte zugleich ei» Ansporn sein für etwa wankelmütig ge wordene Kollegen, die dem Unternehmen kein Vertrauen mehr ent- ^ gegcnzubringen glauben, damit sich diese »och in letzter Stunde be- ^ sinnen, sich dieser Einrichtung nach wie vor zu bedienen und dieser ihre rückhaltlose Unterstützung auch scrncrhin zu widmen. Tie dem Ortsvercin der Wilhelmshavener-Rüstringer Buch-. ten Gebiet keine Gültigkeit habe. Die obige Verfügung Nr. 70 hat nur für das n c n b c s e tz t c Gebiet Gültigkeit. Welche Schwierigkeiten sich aus dieser Verfügung für die Sortimenter ergeben, braucht wohl nicht näher erwähnt zu werden. Tie Arbeit verdoppelt sich naturgemäß, sofern der Buchhandiung eine Schrcibwarcnhandlung usw. angcschlos- scn ist. F. S. Händler angeschlossencn hiesigen Firmen, die ohne Ausnahme der Abrechnungs-Genossenschaft angehören, bringen derselben nach wie i vor das größte Vertrauen entgegen und hassen und wünschen, daß > die Versammlung einsichtig genug war und sich auch tatkräftig für ein Fortbestehen der Abrechnungs-Genossenschaft eingesetzt hat. Der Kollege Herr Eilcrs i. Fa. Acguistapace in Varel schließt sich obigen Ausführungen voll und ganz an. In der angenehmen Erwartung, von Ihnen ein günstiges Resultat über den Verlauf der gehabten Versammlung zu bekommen, begrüßen wir Sic mit aller Hochachtung Im Austr.: Ortsvercin der Wilhelmshaven er-Rüstri»ger Buchhändler, Sitz: Wilhelmshaven. Robert Jockusch, 1. Vorsitzender. Schlüsselzahl des Börscnvereins. — Freitag, de» 2. November: 62 Milliarden; Sonnabend, de» 3. November: 83 Milliarden. Die Schlüsselzahl des Allgemeine» Dcnischen Buchhandlungs- gchilfcn-Verbandes und der Krankenkasse Dcntschcr Buchhandlungs- gchilscn — Ersatzkasse zu Leipzig ist vom 1. bis mit 7. November 1023: IS Milliarden für Sachsen, für das übrige Deutschland 11 Mil liarden. Geschäftliches ans dem »cubcsctzicn Gebiet szuletzt Bbl. Nr. 210>. — Der Kommandierende General Degoutte hat folgende ein schneidende Verfügung <Nr. 70) betr. Anbringung von Ver kaufspreisen an Gegenständen und Lebensmitteln des täglichen Gebrauchs erlassen. Der für den Buchha-ndel wich tige Inhalt der Verfügung ist folgender: In allen Ortschaften, welche eine Garnison haben oder in welchen der Sitz einer öffentlichen alliierten, militärischen oder zivilen Ver waltung sich befindet, müssen die Verkaufspreise von Gegenständen und Kolonialwaren, die in der Anlage näher bezeichnet sind, mitPreis- iaseln in deutlich sichtbarer Schrift und von außen lesbar in den Aus stellungen, Fenstern der Läden angebracht werden, der Verkaufspreis dieser ausgestellten Waren im Innern der Geschäfte in gleicher Weise deuilich sichtbar angegeben sein. Zu diesem Zwecke muß scder Artikel mü einem Etikett versehen sein, welches den Verkaufspreis selbst trägt oder gegebenenfalls eine Ordernummcr, welche mit den Nummern einer Preistafel, welche in den Fenstern und im Innern der Läden au- zubringen ist, übereinstimmt. Die Anwendung von Multiplikatoren ist verboten. Die Preise müssen in Papiermark, unter Ausschluß irgendeiner anderen Geldsorte, angegeben sein. Wenn Gegenstände oder Waren derselbe» Gattung in Haufen oder Massen ausgestellt sind, genügt cs, daß das Schild oder die Marke de» Verkaufspreis tragend an dem Haufen angebracht ist. Zuwiderhandlungen gegen vorstehenden Besetz! werden bestraft mit Gesängnisstrafen bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder einer dieser beiden Strafen allein. Der gegenwärtige Befehl tritt sosort in Kraft. In der angesügten Liste der auszuzeichnendeu Waren sind mü ans- geführt: Buch- und Papierhandlungsartikel. Im Anschluß an vorstehende Verfügung sei noch folgendes be merkt. Nach eingezogenen Erkundigungen müssen sämtliche Bücher, im Schaufenster sowohl wie auch im Geschäft selbst, mit Papiermark- prcisen deutlich sichtbar ausgezeichnet sein. Goldmarkberechnung so wie die Anwendung der Schlüsselzahl des Börsenvereins sind ver boten. Auf die Verfügung der interalliierten Nheinlandkommission hingewiesen, wonach die Anwendung der Schlüsselzahl des Börsenver eins gestattet ist, wurde erklärt, baß diese Verfügung im nc »besetz- Aus unserer Sammelniappe. (Zuletzt Bbl. Nr. 2S2.j — Zur Frage des Grund- und Schlüsselzahlsystems äußert sich Herr W. Thierbach dahin, daß manche Verleger die an sich so einfache Berechnungsart recht unkaufmännisch handhabten. So hat er beispielsweise eine Zeitschrift erhalten mit dem Aufdruck »Grund preis 1.60 mal Schlüsselzahl 10 Millionen». Zur selben Zeit betrug die Börsenvereinsfchlllsselzahl ZS Millionen, und als er das Heft er hielt, bereits 75 Millionen. Wie sollte er nun verkaufen? — Ein anderer Verleger hat gleich de» Papicrmarkpreis aus das Heft auf- gedrucki und der Sortimenter erhält vielleicht erst 11 Tage, nachdem er bezahlt hat, das ganz entwertete Geld. Bei der Schlüsselzahlbcrech- nung tadelt er sehr, daß einige Verleger wohl die Schlüsselzahl des Börscnvereins zur Anwendung bringen, jedoch um soundsoviel Pro zent niedriger. Trotzdem würde aber vom Sortiment alles glatt nach der Börsenvereinsschlüsselzahl verkauft, d. h. natürlich nur, falls dem Sortimenter der Grundpreis nicht zu hoch erschiene. Herr vr. K. Lehman», München, widerspricht den ständig beim deutschen Verlag eingehenden Beschwerden bezüglich der Preis berechnung slir das mittel- und untervalutige Aus land. Er sührt dazu folgendes aus: »Der deutsche Verlag hat bis vor kurzem die östlichen Nandstaaten gegen Markwährung belieseri, Österreich und die Tschechoslowakei gegen deren eigene Währung, wo bei die beiden letztgenannten Länder gut abgeschnitten haben. Heute kommt diese Bevorzugung jedoch in Wegfall. Die Mehrzahl der Ver leger rechnet die Auslandpreise nach der vom Börsenverein ausgesteil- ien Umrechnungstabelle, und zwar aus der Grundlage, daß 1 Grund zahl — Schweizer Kranken 1.2S gesetzt ist. So gern der deutsche Verlag dem Wunsche des Auslandssortiments entsprechen würde, die Grundpreise hcrabzusetzen, so ist er dazu doch nicht in der Lage. Die Goldmarkpreise sind keineswegs von ihm willkürlich festgesetzt, sondern bedingt durch die Goldmarkprcisberechnung ihrer Lieferanten, die oft erheblich über die Vorkriegspreifc hinansgeht. Nur dadurch, daß ein Teil der Unkosten noch nicht Goldmarlhöhe erreicht hat, ist es möglich, zu Vorkriegspreisen zu verkaufen, andernfalls würde der Ver lag ja unter den Gestehungskosten liefern und seine Erzeugnisse »ach dem Ausland billiger absetzen als im Inland». Herr vr. Lehman» glaubt auch nicht, daß die Bücher hochvalutiger Länder, vor allem englische und amerikanische, heute billiger sind als oor dem Krieg, im Gegenteil eher teurer. Nur das französische Buch macht, soviel ihm aus Sortimenterkreisen berichtet wurde, dem deutschen Konkurrenz, da die französischen Preise entsprechend der schlechten französischen Währung unter den Weltmarktpreisen liegen. Schein bar wird auch der französische Verlag bei der Ausfuhr der Bücher von der französischen Regierung unterstützt, sodaß sran- zösischc Bücher in der Schweiz, Italien und Polen verhältnismäßig billig angeboten werden. Zu einer Schleuderkonkurrenz, wie sic von seiten Frankreichs aber getrieben wird, dazu wird der deutsche Verlag in den nächsten Jahren keinesfalls in der Lage sein. Der deutsche Ver lag bittet die Kollegen vom Auslandsortiment, für die hier dargelegten Verhältnisse Verständnis haben z» wollen. Eine Bremer Exportbuchhandlung wendet sich in einer Zuschrift gegen den Verlag, der das A u s l a n d g e s ch ä s t in vie len Fällen so sehr erschwere. Sie meint, es wäre doch ein Leichtes, bei Auslandlieferungen wenigstens soviel Anhaltspunkte zu geben, wie noch zurzeit der Außenhandclsstellen bestanden hätten. Es könnte doch wenigstens im Börsenblatt bekanntgemacht werden, nach welcher der beiden Umrechnungstabellen jeder Verlag seine Auslandpreise angesctzt haben wollte. Eine derartige Erklärung, die nur von einigen wenigen Verlegern bereits veröffentlicht wurde, wäre doch das mindeste, was zur Förderung der Ausfuhr erwartet werden dürfte. Justus Perthes, Gotha, hat schon wiederholt die Ansicht vertreten, daß der Börsenverein für seine Mitglieder, die in Leipzig keinen Kommissionär unterhalten, eine Z e t t e I a u s t a u s ch st e I l e errichten möchte. Er hält es für geratener, daß dieser Verkehr von einer neutralen Stelle durchgestihrt würde als von einer Interessen gruppe, deren Lebensnotwendigkeiten mit denen des sonstigen und größeren Teiles des Buchhandels nicht immer gleichlaufen. Perthes wäre dankbar, wenn sei» Vorschlag den Buchhandel zu einer Aus sprache anregen würde.
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