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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1908
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- Deutsch
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13, 11. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Lorsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 661 (Nieberding) geschehen ist. wenn es sich nur um die großen Geschäfte handelte, um große Bankhäuser, Warenhäuser und ähnliche Etablissements, welche Hunderte von Leuten in der Stellung von Handlungs gehilfen beschäftigen und denen man wohl auch zur Erleichterung der schwierigen Lage eines Handlungsgehilfen etwas mehr zu muten darf, als sonst Rechtens ist. Aber so liegt die Sache doch nicht, daß wir das Gesetz zuschneiden können auf die Verhältnisse allein der großen Geschäftshäuser; wir haben gerade besondere Rücksicht zu nehmen auf die Verhältnisse der kleinen Geschäftsleute. Nach der letzten Berufs- und Gewerbezählung können wir die Geschäftsinhaber folgendermaßen gliedern — die Zahlen sind ab gerundet, um es den Herren verständlicher zu machen; sie sind bestimmt immer zu erkennen ist, ob es sich um Gehilfen oder andre Arbeiter oder nur Familienmitglieder handelt; aber im großen und ganzen werden die Zahlen zutreffen und dem hohen Danach gibt es also Geschäfte, die einschließlich der geschäfts leitenden Person 2 bis 5 Personen beschäftigen, sagen wir also: 1 bis 4 Handlungsgehilfen beschäftigen, 204 000; Geschäfte, in denen bis zu 10 Gehilfen beschäftigt werden, gibt es 21000; Ge schäfte, die mehr als 10 Gehilfen beschäftigen, gibt es rund 10000. Also den über 200 000 kleinen Geschäften stehen etwa 21 000 mittlere werden sollen, sich die Frage vor allem vorzulegen: welche Trag weite erhalten diese Bestimmungen für die überaus große Mehrzahl der kleinen Geschäftsbetriebe. Und da muß man diesem nicht nur sein volles Gehalt weiterzuzahlen, sondern ihm auch noch bis zur Hälfte mehr in Form des Krankengelds zuzu legen. Man muß doch bedenken, daß dieser kleine Unternehmer nun seinerseits für die fehlende Arbeitskraft einstehen muß — entweder muß er mit vermehrter Kraft in das Geschäft selbst ein- greifen oder irgend einen der andern Gehilfen, über die er ver- berücksichtigt, wenn man trotzdem den kleinen Geschäftsmann so belastet, wie die Gehilfen es fordern. Ich bitte zu berücksichtigen, daß unter den Geschäftöherren dieser kleineren Art sich auch manche befinden, die sich gleich vielen Handlungsgehilfen eben noch über Wasser halten. Manche dieser Leute sind sogar in einer schwierigeren Lage als die Handlungsgehilfen; die Geschäftsherrcn sind in der Regel verheiratet, unter den Gehilfen haben aber nur die älteren Familie. Wenn man das in Berücksichtigung zieht und außerdem erwägt, daß doch auch Frauen, Witwen, die doch eine besondre Berücksichtigung in Anspruch nehmen können, unter den Geschäfts inhabern sich befinden, dann finde ich es einigermaßen hart, diese kleinen Geschäftsleute zu gunsten der Handlungsgehilfen, so wie verlangt wird, zu belasten. Nun kommt aber noch ein weiteres hinzu. Unter den Krank heiten, die hier für die Handlungsgehilfen eine Rolle spielen, ist Gott sei Dank die weitaus größte Zahl nur von kurzer Dauer, und es kommt namentlich bei dem weiblichen Personal vielfach vor, daß ein kurzes Unwohlsein die Abwesenheit von dem Geschäft nur für einige wenige Tage bedingt, nicht aber für längere Zeit. Ist cs, um den Handlungsgehilfen die wirklich nötige wirtschaft liche Unterstützung zuteil werden zu lassen, für solche Fälle kurzer Krankheit, in der Tat billig und gerecht, ihnen nicht nur das zu geben, was sie während der Zeit ihres Dienstes an vollem Gehalr haben, sondern darüber hinaus noch bis zu 50A ihres Gehalts mehr? Ich will zugeben, daß bei schwerer Krankheit die Verhält nisse nicht immer so klar liegen, aber in den Fällen leichterer, schnell vorübergehender Erkrankung kann man doch zu der Ansicht kommen, die die verbündeten Regierungen vertreten, daß hier eine unbillige Zumutung an die Geschäftsleute gestellt wird. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. sind, der Standpunkt vertreten: ja, die kleinen Geschästsherren zahlen, was wir verlangen, ganz gern. Gewiß ist das zum Teil richtig; aber es ist doch auch in Betracht zu ziehen, ob Zahlen aus freiem Willen oder unter dem Zwang des Gesetzes geschehen soll. Wäre in der Tat in diesem Punkte zwischen den Handlungs gehilfen und den über 200 000 zählenden Geschäftsinhabern eine solche Einigkeit vorhanden, wie kommt es dann, daß es den Handlungsgehilfen trotz ihrer sehr lebhaften und geschickten Agitation nicht gelungen ist, die Geschäftsinhaber soweit für ihre Ansicht zu gewinnen, daß sie nun im Sinne der Wünsche der Gehilfen an den Reichstag und an die verbündeten Regierungen herantreten? Des Rätsels Lösung liegt darin, daß sie in den Fällen, in denen sie den Handlungsgehilfen ihr Vertrauen schenken — und das ist, Gott sei Dank, ja noch meist der Fall —, in denen sie in einem persönlich guten Verhältnis zu den Handlungs gehilfen stehen, gern, aber dann aus freien Stücken, den Ge hilfen alles gewähren, daß sie aber keineswegs geneigt sind, sich irgendwie durch Gesetz binden zu lassen, unter allen Umständen zu zahlen, auch wo dies ihrer Sympathie und ihrem Billigkeits- gesühl nicht entspricht. Meine Herren, in dieser Richtung liegen doch bei uns, der Regierung, mancherlei Ermittlungen vor, die auf die Verhältnisse ein bezeichnendes Licht werfen, und wenn, wie ich vielleicht an- daß die Annahme keineswegs gerechtfertigt ist, als wenn hier auf seiten der Geschäftsinhaber nur Geneigtheit und Freude be stünde, den Gehilfen in solchem Umfange zur Seite zu stehen. Ich möchte aber auch im Interesse der wirtschaftlichen Stellung unsrer selbständigen Geschäfte, die den Mittelstand vertreten, nicht befürworten, in der Belastung dieser Geschäftskreise so weit zu gehen, wie es nach den Wünschen der Handlungs gehilfen geschehen soll. Meine Herren, wir wissen ja, daß unser Mittelstand auf kaufmännischem Gebiet mit schweren Verhältnissen zu kämpfen hat, daß namentlich die Entwicklung schwer lastet auf der Existenzberechtigung der kleinen Geschäfte. Wir wissen auch, daß die Existenz solcher kleinen Geschäfte für unsre sozialen Verhältnisse von nicht zu unterschätzender Be deutung ist, und wir sollen deshalb vorsichtig sein, wenn uns zu- Standpunkt haben die verbündeten Regierungen sich nicht ent schließen können, so weit zu gehen, wie es früher in der Kommission des Hauses geschehen ist. Nun, meine Herren, möchte ich noch einen letzten Punkt be rühren, der vielleicht etwas kitzliger Natur ist, aber doch seine praktische Bedeutung hat. Aon den Handlungsinhabern wird be hauptet — von den Handlungsgehilfen wird es bestritten —, daß doch viele Fälle Vorkommen, in denen nicht ernste Erkrankung und das wirkliche Bedürfnis nach Ruhe die Handlungsgehilfen veranlaßt, aus dem Geschäft zeitweise auszutreten, sondern auch andre leichtere, unberechtigte Motive Mitwirken, und daß deshalb die Geschäftsinhaber gegenüber den Gehilfen nicht ganz verzichten können auf einen Druck, der dadurch ausgeübt wird, daß sie die Höhe der Bezüge, die je nach der vorgeschützten, angeblichen Krankheit, will ich einmal im Sinne der Geschäftsinhaber sagen, gewährt werden, einigermaßen in der Hand haben. Meine Herren, von den Handlungsgehilfen ist diese Be hauptung etwas ad irato genommen morden. Ich glaube, das ist wirklich nicht nötig. Wenn man denkt, daß unter den Handlungs gehilfen sich eine große Anzahl sehr junger Leute befindet, so wird man ohne weiteres, weil es menschlich ist, annehmen können, daß unter vielen dieser jungen Leute auch mal die Neigung be steht, den Dienst zu meiden, wo es nicht gerade durch Krankheit gerechtfertigt ist; daß solche Ordnungswidrigkeit von den Hand- lungsgeschästen schwer empfunden wird, ist erklärlich. Meine Herren, ich mache damit dem Stand der Handlungsgehilfen keinen Vorwurf. Was wir hier unter den Handlungsgehilfen 87
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