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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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912 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Tetl. 18, 23. Januar 1908. türlich nur auf direkt beim Verleger eingehende und von diesem direkt auszuführende Bestellungen. Hierbei sei bemerkt, daß alle Zeitungen und Zeitschriften, sowie auch die Fayardschen Kollektionen niemals auf dem Wege der Kolportage vertrieben werden (außer den Abend blättern. die auf der Straße ausgerufen werden), sondern einzig durch Aussteller! und Aushängen in den Kiosken, durch Verkauf an tägliche Passanten und an die umwoh nenden Nachbarn, die ständige Abnehmer sein mögen. Der Absatz des Einzelnen wird demnach nicht groß sein; aber auch hier bingt eben die Menge den Erfolg. Weil nun Herr Fayard seiner Vertriebsagenten so sicher ist, so wird seine neue Zeitschrift wahrscheinlich einen Erfolg haben, den sie unter einem andern Verleger ebenso wahrscheinlich nicht haben würde; denn es kann eben nicht jeder an die Zeitungs kioske herankommen und sie seinen Wünschen geneigt machen wie Herr Fayard, der sie ziemlich ausnahmslos unter einen Hut gebracht zu haben scheint. Aber dann wäre dieser Er folg weniger auf den Inhalt der Zeitschrift zurückzuführen — obgleich dieser Inhalt durchaus nicht schlecht ist, sondern, nach der ersten Nummer zu schließen, mir gerade das zu sein scheint, was man unter guter, anständiger Volkslektüre ver steht, — als eben auf die Organisation des Vertriebs. Eine andre Frage ist die. ob die unteren Volksschichten, die wenigstens zu vier Fünfteln für das Absatzfeld von »^ouebo L ll'out« in Betracht kommen, für eine neue Zeit schrift in so großer Auflage noch aufnahmefähig sind. In den letzten Jahren ist eine ganze Reihe von ähnlichen Zeit schriften entstanden, die aber weder in bezug auf die Güte noch auf die Anordnung des Inhalts an »ll'oueüs L heranreichen und zum Teil sang- und klanglos wieder ver schwunden sind. Zum andern Teil bestehen sie freilich noch und bilden eine scharfe Konkurrenz; denn in bezug auf volks tümliche und billige Periodica ist eher eine Überproduktion auf dem französischen Zeitschriftenmarkt vorhanden als das Gegenteil. Aber das ist eine Frage, die Herr Fayard sich wohl selbst beantwortet hat. Ernst Wald mann. ?. 8. Eben im Begriff, diese Arbeit nach Leipzig ab zuschicken, lese ich eine Anzeige des Verlegers, in der er mit teilt, daß die erste, 350 000 Exemplare starke Auflage seiner neuen Zeitschrift schon am Tage ihres Erscheinens vergriffen sei. Wenn dieser allerdings etwas unwahrscheinlich klingende Erfolg anhält, so dürften sogar die Hoffnungen des Herrn Fayard, der in dieser Hinsicht wirklich nicht bescheiden ist und gern mit sechsstelligen Zahlen als Absatzziffern rechnet, übertroffen werden. E. W. Kleine Mitteilungen. Vom NeichSaericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen un berechtigter Nachbildung eines Gemäldes hatte sich am 9. Oktober v. I. vor dem Landgerichte II in Berlin der Hofphotograph B. zu verantworten. Das Gericht erkannte jedoch auf Freisprechung. Der Angeklagte hat im Jabre 1900 das Kunstoerlagsgeschäft Angeklagte im Frühjahr 1906 eine Kopie und verkaufte sie an den Verleger der Zeitschrift »Das Album- zum Zwecke des Abdrucks. In dem im Mai 1906 erschienenen Heft 5 des 9. Jahrgangs ist der Firma Gebr. H. übertragen worden und von dieser auf die Aktiengesellschaft vormals Gebr. H. übergegangen. Diese letztere hatte Strafantrag gestellt und sich als Nebenklägerin dem Ver fahren angeschlossen. Aus den Angaben des Angeklagten hat das Gericht entnommen, daß er in dem guten Glauben gehandelt hat, mit der Platte auch das Vervielfältigungsrecht erworben zu haben. Gegen die Freisprechung hatte die Nebenklägerin Revision ein gelegt. Sie meinte, ein Verschulden des Angeklagten liege vor; er hätte Erkundigungen cinziehen müssen, denn er habe doch ge wußt, daß das Vervielfältigungsrecht an einem Gemälde dem Maler zustehe. — DaS Reichsgericht erkannte mit Rücksicht auf die tatsächlichen Feststellungen auf Verwerfung der Revision. (Lentze.) * Post. Internationales Briefporto. Antworlscheine. — In Handelskreisen ist anscheinend nicht genügend bekannt, daß diejenigen Länder des Weltpostvereins, deren innere Verhältnisse die Einführung des auf dem Postkongreß in Rom festgesetzten internationalen Briefportos noch nicht gestatten, berechtigt sind, einstweilen die alten Portosätze und Gewichtsstufen beizubehalten oder die neuen Sätze und Gewichtsstufen nur zum Teil einzu führen. Namentlich haben solche Länder, die erst vor kurzem ihr internes Briefporto ermäßigt hatten, Bedenken getragen, schon jetzt weitere Ermäßigungen für den internationalen Verkehr zuzu lassen. Auch der Umtausch der internationalen Antwortscheine ist nicht allgemein obligatorisch. Das neue internationale Briefporto beträgt bekanntlich; 25 Centimen für die ersten 20 § und 15 Centimen für jede weitern 20 x (bisher 25 Centimen für je 15 §). Das bisherige Briefporto haben beibehalten: Griechenland, Italien, Montenegro, Rußland, ferner die Argentinische Republik, der Australische Bund, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Haiti, der Kongostaat, Liberia, Persien, Peru, San Domingo, Siam, sowie eine Anzahl britischer Kolonien (Cap kolonie), Natal, Oranjeflußkolonie, Transvaal u. a. Dagegen haben Frankreich, die französischen Kolonien und Tunis zwar die Herabsetzung deS Portos für die höheren Gewichts- stufen auf 15 Centimen, nicht aber die Erhöhung der Gewichts stufe auf 20 x angenommen, während Serbien, Mexiko, Uruguay und Venezuela zwar die 20 x-Stufe anwenden, von der Herab setzung des Portos für die höheren Gewichtsstufen aber keinen Gebrauch machen. Selbstverständlich beziehen sich die Ausnahmen aber nur aus die in den genannten Ländern aufgelieferten Briese. Für Briefe aus Deutschland nach allen Ländern gilt das Normalporto von 20 H für die ersten 20 § undvvnlOH für jede weitern 20 §. Eine Nacherhebung von Porto für die nach diesen Sätzen frankierten Briefe darf in keinem Lande des Weltpostvereins stattfinden. An dem Austausch der internationalen Antwortscheine nehmen noch nicht teil: Rußland, Serbien, Spanien und die spanischen Besitzungen, die Türkei (türkische Postanstalten), ferner die Argentinische Republik, Australien (mit Ausnahme von Neu-Seeland), Bolivien, Colum bien, Ecuador, Guatemala, Kongostaat, Liberia, Nicaragua, die Niederländischen Antillen, Panama, Paraguay, Persien, Peru, Salvador, San Domingo, Uruguay, Venezuela, sowie eine große Zahl der britischen und französischen Kolonien. Es steht zu hoffen, daß die neuen Verkehrserleichterungen, wenn deren Bedeutung erst genügend erkannt sein wird, sich immer mehr Geltung verschaffen werden. Zu Holger DrachmanrrS Tod. (Vgl. Nr. 13 d. Bl.) — Die letzte, noch unveröffentlichte Arbeit des großen dänischen Dichters, über dessen Werke hier (Jahrgang 1906, Nr. 241) anläßlich seines sechzigsten Geburtstags ausführlicher gesprochen wurde, heißt »V6u6ti3.u8lc Nat- (Venetianische Nacht) mit dem Untertitel »Den lillo Naris kra. va^uneven- (die kleine Marie von der Lagunen insel) und ist vollständig druckfertig; die Handschrift befindet sich bei Rechtsanwalt Graal in Nyköbing auf Falster, wo der Dichter sie bei seinem Besuch im letzten Sommer zurückgelassen hat. Es ist der erste Teil eines auf drei Teile berechneten Romans, der das Verhältnis eines Künstlers zu seinem Modell, im weiteren Sinne das zwischen Mann und Weib, behandelt. Bojesen vom Gyldendalschen Verlag einem Mitarbeiter von »voIitiLen. eine kleine Statistik gegeben. Alle seine andern Werke überragt in dieser Beziehung sein Märchenschauspiel »vor vu.r ooxanZ—- (Es war einmal—) mit 22000 Exemplaren. Ihm
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